Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1970 zum Vorstand des Finanzamtes K bestellt. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 21. September 1987 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), aus wichtigen dienstlichen Interessen mit Wirkung vom 1. Oktober 1987 zur Finanzlandesdirektion für Oberösterreich versetzt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG setzt voraus, dass die Versetzung des ursprünglich in Aussicht genommenen Beamten entfallen kann, weil ein anderer geeigneter Beamter, für den die Maßnahme keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeutet, zur Verfügung steht. Eine solche Auswahl ist aber dann nicht gegeben, wenn das wichtige dienstliche ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1987/7, S 31;
Rechtssatz: Durch die Freiwilligkeit der Bewerbung des Bfrs um Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe wird nicht der Versetzungsschutz, der den Bediensteten insbesondere vor sachlich nicht gerechtfertigten Maßnahmen der Behörde schützen soll, aufgehoben. Durch die Beschränkung der Eins... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...