Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde; vormals Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter oder BVA) hat mit Bescheid vom 01.10.2018, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.05.2018 eine Gesamtpension von monatlich brutto ? 2.784,44 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto ? 1.897,75, einer Nebengebührenzulag... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 11.10.2019 beantragte die Beschwerdeführerin die bescheidmäßige Feststellung der Anzahl ihrer Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b Abs. 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956). Mit Bescheid vom 30.01.2020 stellte die belangte Behörde gemäß § 15b Abs. 3 GehG 1956 fest, dass die Beschwerdeführerin keine Schwerarbeitsmonate aufweise. Begründend wurde ausgeführt, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 22.06.2016 stellte er einen "Antrag auf Anerkennung von Schwerarbeitszeiten". Darin führte er aus, dass er am 01.08.1974 in die Bundesgendarmerie eingetreten sei und fortan laufend exekutiven Außendienst verrichtet habe. Mit 02.05.2004 sei er dem Bundesasylamt Dienst zugeteilt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 28.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b BDG 1979. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors für XXXX vom 08.02.2019 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum ab dem der Vollendung seines 40. Lebensjahres folgenden Monatsersten bis zu dem dem Einlangen seines Antrags folgenden Monatsletzten, das ist vom 01.10.2000 bis 31.08.2018, insgesamt 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 06.12.2016 die bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitszeiten gemäß § 15b BDG 1979. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 12.12.2017 wurde festgestellt, dass mit 31.12.2016 87 Monate der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers als Schwerarbeitsmonate zu qualifizieren seien. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Am 25.09.2019 fan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.10.2018 beantragte die Beschwerdeführerin, mit dem Ablauf des Monats, in dem sie ihr 60. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand versetzt zu werden. Begründend führte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an, dass die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) auf sie anwendbar wären und dass das Frauenpensionsantrittsalter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.02.1979 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich (LPD NÖ) tätig. Am 05.07.2016 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung der Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979). Begründend führte er aus, dass er im Zeitraum 1997 bis 2005 als Leiter des Kriminal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 6.8.2014, Zl PAL-001516/14-A03, wurde Herr XXXX (in der Folge BF), geb. am XXXX , mit Ablauf des 30.9.2014 gemäß § 14 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Das Ergebnis der Beweisaufnahme zur Bemessung seines Ruhegenusses wurde dem BF mit Schreiben vom 2.9.2104 unter Einräumung einer 14-tägigen Stellungnahmefrist zur Kenntnis übermittelt. Der BF sah von einer Stellungnahme ab. 2. Mit Bescheid der Österreichischen Post AG, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 29.09.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung seiner Schwerarbeitszeiten. 2. Mit Bescheid vom 04.12.2018 wurde festgestellt, dass das Ausmaß der Schwerarbeitsmonate zum 31.10.2017 61 Monate beträgt. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin; eine solche Beschwerde sei bei der Landespolizeidirektion Wien einzubringen. Der Bescheid wurde am 13... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 17.12.2015 ersuchte der Beschwerdeführer um Feststellung der Anzahl der Schwerarbeitsmonate zum XXXX . 1. Mit Schreiben vom 17.12.2015 ersuchte der Beschwerdeführer um Feststellung der Anzahl der Schwerarbeitsmonate zum römisch 40 . In einer mit 15.1.2015 datierten Dienstzeitbestätigung zur Schwerarbeiterregelung bestätigte der unmittelbare Vorgesetzte des Beschwerdeführers nicht, das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 24.08.2017, Zl. 121/007-I/1/b/2017 wurde festgestellt, dass per 31.10.2014 0 Monate iSd § 15b BDG der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers als Schwerarbeitsmonate zu qualifizieren sind. 1. Mit Bescheid vom 24.08.2017, Zl. 121/007-I/1/b/2017 wurde festgestellt, dass per 31.10.2014 0 Monate iSd Paragraph 15 b, BDG der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 29.06.2016 infolge des Vorliegens von Schwerarbeitszeiten in den Ruhestand versetzt zu werden. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors von Salzburg vom 06.04.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 08.05.2017 rechtzeitig Beschwerde. Die gegenständliche Beschwerde wurde mit den Bezug habenden Verwaltungsakten von der belangten Behörde vorgeleg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 30.01.2017 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitsmonate. 2. Mit Bescheid des Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) vom 18.04.2017, stellte die belangte Behörde fest: 2. Mit Bescheid des Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 28.03.2015 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitsmonate. Mit Bescheid vom 01.09.2015 stellte die belangte Behörde mit Bescheid fest, der Beschwerdeführer weise im Zeitraum ab dem die Vollendung seines 40. Lebensjahres folgenden Monatsersten bis zum Einlang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 20.04.2016 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitsmonate. 2. In weiterer Folge wurden durch die belangte Behörde Ermittlungen getätigt. 3. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 01.02.2017 stellte die belangte Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, Chefinspektor bei der Landesverkehrsabteilung XXXX, ersuchte mit Schreiben vom 29.10.2015 um bescheidmäßige Festsetzung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. 1. Der Beschwerdeführer, Chefinspektor bei der Landesverkehrsabteilung römisch 40 , ersuchte mit Schreiben vom 29.10.2015 um bescheidmäßige Festsetzung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. 2. Mit Schreiben vom 04.11.2015 te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundeskriminalamt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundeskriminalamt. Der BF beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundeskriminalamt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundeskriminalamt. Der BF beantra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (Abt. II/BVT/4). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundeskriminalamt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundeskriminalamt. Der BF beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Exekutivbeamter beim Bundeskriminalamt tätig. Am 20.06.2014 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Feststellung der Schwerarbeitsmonate. 2. Mit Schreiben des Leiters der Abteilung des Bundeskriminalamtes, in der der Beschwerdeführer seinen Dienst verrichtet, wurde zu einem Schreiben des Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige Verfahren Mit Schreiben vom 08.08.2014 ersuchte der Beschwerdeführer um Feststellung der Anzahl der Schwerarbeitsmonate. In einer mit 09.03.2015 datierten Aufstellung übermittelte der Beschwerdeführer eine Liste mit der zeitlichen Nennung seiner Dienste in den betreffenden Monaten. 2. Bescheid Die belangte Behörde erließ hierauf den nunmehr angefochtenen Bescheid, mit dem festgestellt wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige Verfahren Mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 ersuchte der Beschwerdeführer um Feststellung der Anzahl der Schwerarbeitsmonate zum 31.12.2015. In einer mit 15.1.2015 datierten Dienstzeitbestätigung zur Schwerarbeiterregelung bestätigte der unmittelbare Vorgesetzte des Beschwerdeführers nicht, dass die Zeiten am Landeskriminalamt mindestens zur Hälfte als wachespezifischer Außendienst dokumenti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikommando (BPK) XXXX . römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter (E2a) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikomma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 22.06.2016 stellte er einen "Antrag auf Anerkennung von Schwerarbeitszeiten". Darin führte er aus, dass er am 01.08.1974 in die Bundesgendarmerie eingetreten sei und fortan laufend exekutiven Außendienst verrichtet habe. Mit 02.05.2004 sei er dem Bund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist am Institut für Allgemeine, Anorganische und Theoretische Chemie der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck beschäftigt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist am Institut für Allgemeine, Anorganische u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Oberinspektor des Bundesministeriums für Inneres, Bundeskriminalamt, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 29.10.2015 beantragte er die Feststellung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. 2. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erließ die belangte Behörde am 22.12.2015 den bekämpften Bescheid. In der
Begründung: wird zusammengefasst ausgeführt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit bereits rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 10.02.2015, P6/4078/2014, wurde festgestellt, dass der nunmehrige Beschwerdeführer zum Stichtag 31.01.2015 31 Schwerarbeitsmonate aufweist. 2. Am 15.06.2015 erklärte der Beschwerdeführer, mit Ablauf des 31.08.2015, Pensionsstichtag 01.09.2015, gemäß § 15b BDG 1979 in den Ruhestand überzutreten. 2. Am 15.06.2015 erklärte der Beschwerdeführer, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.06.2014 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung eventuell vorliegender Schwerarbeitszeiten in seiner Funktion als Radarbeobachtungsunteroffizier. 2. Mit dem nun angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 15b BDG 1979 iVm der Schwerarbeitsverordnung, BGBl. II Nr. 104/2006, nach Benennung der entsprechenden Jahre und Monate fest, dass 89 Monate als Schwerarbeitsmonate festgestellt un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer, Chefinspektor bei der Landesverkehrsabteilung XXXX, ersuchte mit Schreiben vom 29.10.2015 um bescheidmäßige Festsetzung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer, Chefinspektor bei der Landesverkehrsabteilung römisch 40 , ersuchte mit Schreiben vom 29.10.2015 um bescheidmäßige Festsetzung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. 2. Mit Schre... mehr lesen...