Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §133;BDG 1979 §20;BDG 1979 §63;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand schließt nicht von vornherein und in jedem Fall die spezialpräventive Bedeutung einer über einen Beamten des Ruhestandes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung (vgl § 133 BDG 1979) verhängten Disziplinarstrafe aus: Zu einem stel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der sechsmonatigen Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß nach stRsp des VwGH der Einleitungsbeschluß gegenüber dem beschuldigten Beamten innerhalb der Verjährungsfrist erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064; E 22.2.1990, 89/09/0095; E 28.11.1991, 91/09/0029). Europ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Die Handhabung des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 setzt in der Regel voraus, daß der vorgeworfene Sachverhalt auf seine Richtigkeit sowie auf seine disziplinäre Stichhaltigkeit und Vollständigkeit geprüft wird (Hinweis E 19.10.1990, 90/09/0098). Damit scheidet aber eine auf § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 gestützte Einstellung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §133;BDG 1979 §20;BDG 1979 §63;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand schließt nicht von vornherein und in jedem Fall die spezialpräventive Bedeutung einer über einen Beamten des Ruhestandes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung (vgl § 133 BDG 1979) verhängten Disziplinarstrafe aus: Zu einem stel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er verrichtete bis zu seiner Suspendierung Dienst als Leiter des Postamtes S. Mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Verkehr (im folgenden kurz DK) vom 11. Mai 1983 wurde der Beschwerdeführer, nachdem er bereits mit Beschluß seiner Dienstbehörde (Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg) vom 3. Mai 1983 vorläufig suspendiert worden war... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;GehG 1956 §13 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat es - hier in Ansehung eines Antrages iSd § 13 Abs 1 letzter Satz GehG - schon im erstinstanzlichen Verfahren eines amtswegig eingeleiteten Disziplinarverfahrens in der Hand, durch einen förmlichen und ausdrücklich gestellten Antrag auf Einst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das sorglose weisungswidrige bzw vorschriftswidrige Verwahren von Suchtgiften bzw Waffen, obwohl eine entsprechende Verwahrungsmöglichkeit geboten und gegeben gewesen wäre, stellt nicht bloß eine geringfügige Dienstpflichtverletzung dar. Auf einen sorgfäl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das sorglose weisungswidrige bzw vorschriftswidrige Verwahren von Suchtgiften bzw Waffen, obwohl eine entsprechende Verwahrungsmöglichkeit geboten und gegeben gewesen wäre, stellt nicht bloß eine geringfügige Dienstpflichtverletzung dar. Auf einen sorgfäl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 94 Abs 2 Z 1 BDG 1979 vorgesehene Hemmung setzt voraus, daß die im Abs 1 genannten Fristen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Hemmungstatbestandes noch nicht abgelaufen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Frist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 94 Abs 2 Z 1 BDG 1979 vorgesehene Hemmung setzt voraus, daß die im Abs 1 genannten Fristen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Hemmungstatbestandes noch nicht abgelaufen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Frist... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer stehen als Gruppen- bzw. Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion S. 1. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres mit Bescheid vom 15. März 1991 ausgesprochen, daß gegen die beiden Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 iVm § 118 Abs. 1 Z. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §114 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;StPO 1975 §84; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0104 91/09/0106 91/09/0105
Rechtssatz: Eine Bindung der Disziplinarkommission an den von der Dienstbehörde in der von ihr erstatteten Anzeige nach § 84 StPO bzw an den von der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Kommandant der Verkehrsabteilung, Autobahn-Außenstelle A. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres mit Bescheid vom 5. April 1990 das mit ihrem Beschluß vom 8. November 1988 gegen den Beschwerdeführer eingeleitete Disziplinarverfahren gemäß § 118 Abs. 1 Z. 1 zweiter Halbsatz i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Kommandant der Verkehrsabteilung, Autobahn-Außenstelle A. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres mit Bescheid vom 5. April 1990 das mit ihrem Beschluß vom 8. November 1988 gegen den Beschwerdeführer eingeleitete Disziplinarverfahren gemäß § 118 Abs. 1 Z. 1 zweiter Halbsatz i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137;FinStrG §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 6 Stammrechtssatz Da der Gesetzgeber - anders als zum Beispiel bei § 124 Abs 1 FinStrG (Hinweis E 26.5.1988, 88/16/0070, 0073, 0074) - ein Rechtsmittel gegen einen Einstellungsbes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137;FinStrG §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 6 Stammrechtssatz Da der Gesetzgeber - anders als zum Beispiel bei § 124 Abs 1 FinStrG (Hinweis E 26.5.1988, 88/16/0070, 0073, 0074) - ein Rechtsmittel gegen einen Einstellungsbes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seinem mit Wirksamkeit vom 31. März 1989 erfolgten Austritt (§ 21 BDG 1979) als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Universitätsklinik für Urologie in K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nach durchgeführter mündlicher Verhandlung den Beschwerdeführer mit Beschluß vom 9. Ju... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial im Postdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist am Postamt A beschäftigt. Mit Bescheid vom 5. April 1990 sprach die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Zusteller im Dezember 1988 den Auftrag des Leiters des Postamtes, eine anschriftslose Werbesendung der Post und der PSK vor Weihnachten zur Gänze zuzustellen, nicht befolgt. Er habe ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Ist in einem Disziplinarverfahren bereits ein Verhandlungsbeschluß gefaßt worden, so kommt keine Einstellung mehr in Betracht, sondern das Verfahren ist nur mit einem (verurteilenden oder freisprechenden) Erkenntnis der Disziplinarbehörde abzuschließen (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §96;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die nach § 118 Abs 1 BDG 1979 bescheidmäßig zu verfügende Einstellung des Disziplinarverfahrens stellt die gegensätzliche Handlung zum Einleitungsbeschluß (§ 123 Abs 2 BDG 1979) dar "actus contrarius"). Daneben gilt gemäß § 118 Abs 2 BDG 1979 das... mehr lesen...
Der am 9. April 1938 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Oberrat im Rahmen der Arbeitsinspektion tätig und gehörte dem Personalstand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Mit Bescheid dieser Behörde vom 6. September 1989 wurde der Beschwerdeführer über eigenen Antrag aus Krankheitsgründen mit Ablauf des 30. September 1989 in den (vorzeitigen) Ruhestand versetzt. Am 28. April 1989 erstattete die Dienstbehörde des Beschwerdeführers an die Disziplinarkommission bei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §118 Abs2;
Rechtssatz: Eine Einstellung des Verfahrens kommt auch nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens bis zur Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses rechtlich in Betracht (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0023 sowie Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, S 540). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 1989 als Fachoberlehrer in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Höhere Bundeslehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe in X. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft am 20. Dezember 1988 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 1989 als Fachoberlehrer in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Höhere Bundeslehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe in X. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft am 20. Dezember 1988 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs1;BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137;
Rechtssatz: Dem Disziplinaranwalt, der gem § 103 Abs 1 BDG 1979 zur Vertretung der dienstlichen Interessen berufen ist, steht gegen den Einstellungsbescheid der Disziplinarkommission das Recht der Berufung an die Disziplinaroberkommission zu (Hinweis E 17.12.1979, 2054/79, VwSlg 9997 A... mehr lesen...