Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist der Bezirkshauptmann des Bezirkes J. Der Spruch: des zur hg. Zl. 2001/09/0005 erstangefochtenen Bescheides vom 24. November 2000 hat folgenden Wortlaut: "Gegen den Landesbeamten, Bezirkshauptmann M, geb. 1944, wird nach Einlangen der Disziplinaranzeige durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Personalabteilung) als Disziplinarbehörde I. Instanz, wegen des Verdachtes folgender Dien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist der Bezirkshauptmann des Bezirkes J. Der Spruch: des zur hg. Zl. 2001/09/0005 erstangefochtenen Bescheides vom 24. November 2000 hat folgenden Wortlaut: "Gegen den Landesbeamten, Bezirkshauptmann M, geb. 1944, wird nach Einlangen der Disziplinaranzeige durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Personalabteilung) als Disziplinarbehörde I. Instanz, wegen des Verdachtes folgender Dien... mehr lesen...
Index: L00045 Amt der Landesregierung SalzburgL22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §123 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GO AdLReg Slbg 1974 §3;GO AdLReg Slbg 1974 §4;LBG Slbg 1987 §36 Abs1 Z1;LBG Slbg 1987 §49 Abs1;LBG Slbg 1987 §49 Abs2;LBG Slbg 1987 §51 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0156 ... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 impl;BDG 1979 §123 impl;LBG Slbg 1987 §49 Abs1;LBG Slbg 1987 §49 Abs2;LBG Slbg 1987 §51 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0156
Rechtssatz: Aus § 49 Abs. 1 und 2 Sbg. LBG 1987 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 leg. cit. ergibt sich, dass die Diszi... mehr lesen...
Index: L00045 Amt der Landesregierung SalzburgL22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §123 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GO AdLReg Slbg 1974 §3;GO AdLReg Slbg 1974 §4;LBG Slbg 1987 §36 Abs1 Z1;LBG Slbg 1987 §49 Abs1;LBG Slbg 1987 §49 Abs2;LBG Slbg 1987 §51 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0156 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt am Polytechnischen Lehrgang in F. tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden Disziplinarkommission) vom 28. Oktober 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses bis zur rechts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §73 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1 impl;GehG 1956 §13 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0218 E 19. Februar 1992 RS 3 Stammrechtssatz Der Beschuldigte hat es - hier in Ansehung eines Antrages iSd § 13 Abs 1 letzter Satz GehG - schon im erstinstanzlichen Verfahr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 7. Dezember 2000 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 112 Abs. 1 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Begründung: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: "Am 30.10.2000 ist es zu einem Vorfall gekommen, in dessen Verlauf Frau Dr. P in einem Laborraum... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;
Rechtssatz: Eine (vorläufige) Suspendierung ist insbesondere dann unzulässig, wenn etwa bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens nach § 118 Abs. 1 BDG 1979 vorliegen (Hinweis E 24. 05. 1995, 94/09/0105). Eur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und versah zuletzt ihren Dienst als Leiterin der Volksschule N. Der angefochtene Bescheid der Kärntner Landesregierung (belangte Behörde) vom 26. März 2001 lautet wie folgt: "Die Dienstbehörde hat aus einem Beschwerdeschreiben von betroffenen Eltern von Schülern der ersten Klasse der Volksschule N das Schuljahres 1999/2000, welches mit 23.7.2000 datiert war, erstmals... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;BDG 1979 §118 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §87 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Vora... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten als stellvertretender Postenkommandant des Gendarmeriepostens V tätig. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er... mehr lesen...
Der im Jahr 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz, er ist der Magistratsabteilung 5, Geriatrisches Krankenhaus, als Chefarzt zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. Januar 1999 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Beamte der Landeshauptstadt Graz (Senat A) für schuldig befunden, "1. gegen die Bestimmung des § 19 Abs. 1 der Dienst- und Geh... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten als stellvertretender Postenkommandant des Gendarmeriepostens V tätig. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0180 E 21. Februar 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ist in einem Disziplinarverfahren bereits ein Verhandlungsbeschluß gefaßt worden, so kommt keine Einstellung mehr in Betracht, sondern das Verfahren ist nur mit einem (verurteilenden oder freisprechenden) Erkenntnis der Disziplin... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 impl;BDG 1979 §91 impl;DGO Graz 1957 §111;DGO Graz 1957 §78;
Rechtssatz: Nicht jede Verletzung einer Dienstvorschrift stellt bereits eine Dienstpflichtverletzung dar, ist doch im Sinne des § 78 DGO Graz 1957 lediglich die schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten disziplinarrechtlich strafbar. Die rechtliche Folg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/09/0112 E 18. Februar 1998 RS 5 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen gemäß § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 4 BDG 1979 nach der Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses vor, so ist der Beamte von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freizusprechen. Dies ist in den Fällen des § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 3 BDG 197... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115 impl;BDG 1979 §118 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z3 impl;DGO Graz 1957 §107;DGO Graz 1957 §108;DGO Graz 1957 §111;DGO Graz 1957 §19 Abs1;DGO Graz 1957 §79 Abs1 Z1;DGO Graz 1957 §79 Abs1 Z2;DGO Graz 1957 §79 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch ohne Strafe gemäß § 115 BDG 1979 darf nur erfolgen - sofern die Voraussetzungen für einen solchen vorliegen - wenn von der Verhängung einer Strafe ohne Verletzung dienstlicher Interessen (also im Hinblick auf generalpräventive Erwägungen) abgesehen werden kann und nach den Umständen des Falles und nach ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 impl;BDG 1979 §126 Abs2;DGO Graz 1957 §111;DGO Graz 1957 §119 Abs2;
Rechtssatz: Eine Einstellung im Sinne des § 111 DGO Graz 1957 ist nach rechtskräftiger Beschlussfassung über die Einleitung und Verhandlung bzw. Durchführung der Disziplinarverhandlung nicht mehr zulässig, weil das auf Grund der Ergebnisse der mün... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Verschuldens im Falle des Zuwiderhandelns gegen eine Dienstpflicht kann grundsätzlich dann verneint werden, wenn ein rechtmäßiges Verhalten nicht zumutbar ist. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens ist z.B. auf Übermüdung oder auch Überforderung infolge langandauern... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/09/0112 E 18. Februar 1998 RS 5 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen gemäß § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 4 BDG 1979 nach der Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses vor, so ist der Beamte von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freizusprechen. Dies ist in den Fällen des § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 3 BDG 197... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch ohne Strafe gemäß § 115 BDG 1979 darf nur erfolgen - sofern die Voraussetzungen für einen solchen vorliegen - wenn von der Verhängung einer Strafe ohne Verletzung dienstlicher Interessen (also im Hinblick auf generalpräventive Erwägungen) abgesehen werden kann und nach den Umständen des Falles und nach ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Verschuldens im Falle des Zuwiderhandelns gegen eine Dienstpflicht kann grundsätzlich dann verneint werden, wenn ein rechtmäßiges Verhalten nicht zumutbar ist. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens ist z.B. auf Übermüdung oder auch Überforderung infolge langandauern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrevident (im Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Systemtechniker beim Fernsprechbetriebsamt Wien tätig. Mit dem (nach durchgeführter mündlicher Verhandlung ergangenen) Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 17. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig befunden, "den Vorladungen zum Anstaltsarzt für den 18. Oktober 1996, 9 Uhr, für den 21... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrevident (im Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Systemtechniker beim Fernsprechbetriebsamt Wien tätig. Mit dem (nach durchgeführter mündlicher Verhandlung ergangenen) Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 17. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig befunden, "den Vorladungen zum Anstaltsarzt für den 18. Oktober 1996, 9 Uhr, für den 21... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §52 Abs2;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Ein weisungswidriges Verhalten kann dem Beschuldigten nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm die Weisung tatsächlich bekannt war oder ihm vorzuwerfen ist, dass sie ihm nicht bekannt geworden ist. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §52 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kann nicht bzw für einen Schuldspruch nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass die unbeachtet gebliebenen Anordnungen nach § 52 Abs 2 BDG 1979 dem Beschuldigten (rechtzeitig) bekanntgemacht wurden, darf der Beschuldigte nicht disziplinär bestraft werden (vgl zum Erfordernis d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §52 Abs2;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Ein weisungswidriges Verhalten kann dem Beschuldigten nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm die Weisung tatsächlich bekannt war oder ihm vorzuwerfen ist, dass sie ihm nicht bekannt geworden ist. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §52 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kann nicht bzw für einen Schuldspruch nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass die unbeachtet gebliebenen Anordnungen nach § 52 Abs 2 BDG 1979 dem Beschuldigten (rechtzeitig) bekanntgemacht wurden, darf der Beschuldigte nicht disziplinär bestraft werden (vgl zum Erfordernis d... mehr lesen...