RS Vwgh 2000/6/21 97/09/0326

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Veröffentlicht am 21.06.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §118 Abs1 Z2;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §52 Abs2;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Ein weisungswidriges Verhalten kann dem Beschuldigten nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm die Weisung tatsächlich bekannt war oder ihm vorzuwerfen ist, dass sie ihm nicht bekannt geworden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997090326.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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