Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 20 Stammrechtssatz Die Suspendierung steht als sichernde Maßnahme, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt (Hinweis E 5.4.1990, 90/09/0008) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 21 Stammrechtssatz Die Pflicht zur Prüfung offenkundig vorhandener Einstellungsgründe im Suspendierungsverfahren - ob diese Offenkundigkeit gegeben ist, kann jeweils nur im Einzelfall beurteilt werden - besteht auch dann, wenn die Disziplinarkommission ber... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §118 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Prüfung offenkundig vorhandener Einstellungsgründe im Suspendierungsverfahren (Offenkundigkeitsprüfung) ist der Eintritt der Verjährung (Hinweis E 11.10.1993, 92/09/0318, 93/09/0079) sowie der Bagatellcharakter der zur Last gelegten Tat (Hinweis E 5.4.1990, 90/09/0008) im Suspendierungsverfahren zu prüfen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Gruppeninspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund), er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg tätig. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erstattete am 7. November 1994 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige wegen Vornahme von Falscheintragungen im Fahrtenbuch für das Dienst-Kfz Kennzeichen Nr. BG nnnn. Der Beschwerdeführer sei verdächtig, s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung) dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 das Disziplinarverfahren eingeleitet, "weil der in der Disziplinaranzeige des Gendarmerieabteilungskommandos L vom 28.4.1992 (richtig: 1993), GZ 6530/92 (richtig: 6530/93), angezeigte Sa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund). Er war zuletzt als Leiter eines Vermessungsamtes tätig, doch erfolgte aus Anlaß des vorliegenden Disziplinarverfahrens eine Verwendungsänderung und Dienstzuteilung zum Vermessungsinspektor für zwei Bundesländer. Der angefochtene Bescheid hat folgenden Wortlaut: "Beschluß Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: In allen (sieben) im
Spruch: des angefochtenen Einleitungsbeschlusses angeführten Beschuldigungspunkten wird dem Beamten nur ganz allgemein die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie ihm erteilter Weisungen zur Last gelegt, ohne daß auch nur in einem e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §114 idF 1989/071;DienstrechtsG Krnt 1985 §120 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §125 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Die Pflicht zur Prüfung offenkundig vorhandener Einstell... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §120 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Die Susp... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Über die (endgültige) Suspendierung wurde in der Folge von der bel... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Über die (endgültige) Suspendierung wurde in der Folge von der bel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disziplinarverfahrens sich aus den dort n... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disziplinarverfahrens sich aus den dort n... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §86 Abs1 Z2;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Da ein Schuldspruch oder Freispruch immer auf bestimmte "Anschuldigungspunkte" bezogen sein muß, sind diese in dem die Disziplinarsache erledigenden
Spruch: des Disziplinarerkenntni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §74;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Kommt die Disziplinaroberkommission im Rechtsmittelverfahren zur Auffassung, daß das Verfolgungshindernis und Bestrafungshindernis der Verjährung vorliegt, da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §86 Abs1 Z2;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Da ein Schuldspruch oder Freispruch immer auf bestimmte "Anschuldigungspunkte" bezogen sein muß, sind diese in dem die Disziplinarsache erledigenden
Spruch: des Disziplinarerkenntni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §74;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Kommt die Disziplinaroberkommission im Rechtsmittelverfahren zur Auffassung, daß das Verfolgungshindernis und Bestrafungshindernis der Verjährung vorliegt, da... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;
Rechtssatz: Nach Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Disziplinarverfahren kommt dessen Beendigung durch Einstellung nicht mehr in Betracht (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, S 540). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090285.X... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das BDG 1979 fordert in seinem § 51 Abs 1 die "unverzügliche" Meldung und Rechtfertigung der Abwesenheit des Beamten vom Dienst und will damit die für den reibungslosen Dienstbetrieb erforderliche Promptheit der behördlichen Reaktion auf den (weiteren) Ausfall eines Mi... mehr lesen...