Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2021 bis 2023 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 15.06.2023 33 R ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2021 bis 2023 s RW0000992; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 16.07.2020 133 R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2001 bis 31. 3. 2006 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter (Leiter Anlagenbau) beschäftigt, das Arbeitsverhältnis endete nach seinem unbestrittenen Vorbringen durch Arbeitgeberkündigung. Als Entgelt erhielt er ein Fixum von 4.500 EUR, zahlbar 14 x jährlich, sowie eine Bonuszahlung von maximal 9.240 EUR jährlich. Der Kläger machte mehrere Diensterfindungen, die von der Gemeinschuldnerin zur Patentierung angemeldet wurden. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis zu seinem Pensionsantritt im Jahre 2001 bei der Beklagten bzw einem ihrer Tochterunternehmen als Gruppenleiter für Energie- und Rückgewinnungsanlagen im Bereich Zellstoff beschäftigt. Ab dem Jahr 1995 unterbreitete er der Beklagten verschiedene Vorschläge zur technischen Verfahrensverbesserung mit dem Ziel einer Erhöhung des Xylosegehalts in der Kocherablauge. Insbesondere entwickelte der Kläger dazu einen SO2-Kompressor, für den der Beklagten ein Pa... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen stellten fest, dass (nur) die Patentmerkmale h) und i) des ein Klima- und Lüftungsgerät betreffenden Patentes Neuerungen darstellen und dass sich diese Neuerungen auf Planung und Ideen des zum Planungszeitpunkt bei der Beklagten beschäftigten Klägers gründen. Die - tatsächlich missverständliche - Bezeichnung des Klägers als „Miterfinder" bezieht sich hingegen ausschließlich darauf, dass die übrigen Patentmerkmale bereits in einem Klimagerät, das die be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 3. 9. 1973 bis 22. 1. 1999 beschäftigt und hat in dieser Zeit zahlreiche Erfindungen gemacht, die zum Patent angemeldet wurden. Im Einzelnen handelt es sich um Erfindungen im Zusammenhang mit der L*****-Faser und um Erfindungen aus dem Bereich der M*****Spaltung (M*****). Das Dienstverhältnis wurde durch den Austritt des Klägers beendet, der mit dem Vorenthalten von Bonuszahlungen und der zustehenden Dienstvergütungsansprüche begrün... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8PatG 1970 §9
Rechtssatz:
Zur Frage der Vergütung von Diensterfindungen bei Kreuzlizenzverträgen.
Entscheidungstexte 9 ObA 7/04a Entscheidungstext OGH 02.02.2005 9 ObA 7/04a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119633 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen der Produktion der Beklagten geht es darum, Glasplättchen in einem Ausmaß von 5 x 5 cm zu beschichten. Zur Herstellung dieser sogenannten "Substrate" sind verschiedene Prozessschritte erforderlich, bei denen die Glasplättchen 5 x belackt werden. Dabei werden die Glasplättchen mit einer Vakuumpinzette aus einem Behältnis auf eine Fotolackschleuder gelegt und dort mit Lack ca 8 Sekunden geschleudert. Mit dem so aufgetragenen Lack werden die Plättchen d... mehr lesen...
Norm: GMG §7 Abs2PatG 1970 §8 GMG § 7 heute GMG § 7 gültig ab 01.04.1994
Rechtssatz:
Wird der Vergütungsanspruch eines Dienstnehmers auf §7 Abs2 GMG iVm§8 PatG gestützt, steht es dem Gericht jedenfalls bis zur
Begründung: der Gebrauchsmuster (Patentes) frei zu beurteilen, ob überhaupt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des Rechnungslegungsbegehrens zutreffend gelöst (Fasching Kommentar II 98; ÖBl. 1979, 59; ÖBl. 1985, 124 = Arb. 10.406; Im übrigen hat da... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8
Rechtssatz: Wegen gleicher Interessenlage ist die analoge Anwendung der §§ 151 PatG, 56 MSchG und 87 a UrhG auf Vergütungsansprüche nach § 8 PatG geboten; auch der Arbeitnehmer oder der ehemalige Arbeitnehmer hat nicht nur den schon bisher von der Rechtsprechung anerkannten Rechnungslegungsanspruch, sondern auch den Anspruch, die gelegte Rechnung durch Sachverständige prüfen zu lassen. Wegen gleicher Interessenlage i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 28. November 1974 bis 31. Dezember 1978 in der Maschinenfabrik der erstbeklagten Partei - der Zweitbeklagte ist deren persönlich haftender Gesellschafter - als Konstrukteur sowie in der Vor- und Endmontage beschäftigt. Daß er ausdrücklich zur Erfindertätigkeit angestellt wurde, ist nicht feststellbar. Er war auch tatsächlich nicht vorwiegend damit beschäftigt, Erfindungen für die erstbeklagte Partei zu entwickeln. Der Kläger machte währen... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §6PatG 1970 §8PatG 1970 §10
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Rechnungslegung im Zusammenhang mit Ansprüchen eines Dienstnehmers auf eine Vergütung für Diensterfindungen kann dem Gesetz, insbesondere auch dem PatG oder einer arbeitsrechtlichen
Norm: , nicht entnommen werden; es muß daher geprüft werden, ob aus dem Wesen des einem solchen Vergütungsanspruch zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses eine Verpflichtung des ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §6PatG 1970 §7PatG 1970 §8PatG 1970 §9PatG 1970 §10PatG 1970 §11PatG 1970 §12PatG 1970 §13PatG 1970 §14PatG 1970 §15PatG 1970 §16PatG 1970 §17
Rechtssatz: Die §§ 6-17 PatG sind auf Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auch bei Vorliegen eines Anstellungsvertrages mit Verweisung auf das AngG, nicht anzuwenden. Die Paragraphen 6 -, 17, PatG sind auf Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auch bei Vorliegen e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590,... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8PatG 1970 §16
Rechtssatz: Zu den Rechten des Arbeitnehmers, die gemäß § 16 PatG auch noch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden können, gehört nun sicherlich auch der in § 8 Abs 1 PatG normierte Anspruch auf eine "angemessene besondere Vergütung". Zu den Rechten des Arbeitnehmers, die gemäß Paragraph 16, PatG auch noch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden können, gehört... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §2PatG 1970 §3PatG 1970 §8PatG 1970 §48PatG 1970 §156
Rechtssatz:
Gegenüber dem seine Vergütung beanspruchenden Dienstnehmer hat der Dienstgeber die Stellung eines "Belangten", er hat daher den Einwand, daß das formelle "Patent" einen gemäß §§ 1, 2 oder 3 PatG nicht patentfähigen Gegenstand betrifft, somit gemäß § 48 Abs 1 Z 1 PatG nichtig ist und daher ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch nicht zusteht... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8
Rechtssatz: Selbst dann, wenn der Dienstgeber aus dem Scheinpatent einen Vorteil hatte, kann der Dienstnehmer daraus keinen Anspruch auf Diensterfindungsvergütung ableiten. Entscheidungstexte 4 Ob 113/79 Entscheidungstext OGH 27.11.1979 4 Ob 113/79 Veröff: DRdA 1981,309 (Anmerkung von Geppert) = GRURInt 1981,247 = ZAS 1981,27 (mit Anmerkung von Kucsko) = ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §6PatG 1970 §8
Rechtssatz: Voraussetzung des Diensterfindungsvergütungsanspruches ist ein Patent im materiellen Sinn; ein Patent im formellen Sinn allein genügt nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 113/79 Entscheidungstext OGH 27.11.1979 4 Ob 113/79 Veröff: GRURInt 1981,247 = DRdA 1981,309 (Anmerkung von Geppert) = Arb 9833 = ZAS 1981,27 (mit Anmerkung von Kucsko)... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8
Rechtssatz:
Der Vergütungsanspruch nach § 8 PatG kann grundsätzlich für die Zukunft in Form eines Pauschalbetrages nur auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung der Parteien, nicht aber durch Richterspruch festgesetzt werden. Der Vergütungsanspruch nach Paragraph 8, PatG kann grundsätzlich für die Zukunft in Form eines Pauschalbetrages nur auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung der Parteien, nicht aber durch R... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8
Rechtssatz: Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung entsteht nicht erst mit dem Zeitpunkt des Beginns des Patentschutzes, sondern vielmehr mit der Inanspruchnahme der (patentfähigen) Erfindung durch den Arbeitgeber. Entscheidungstexte 4 Ob 93/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 93/78 Veröff: JBl 1980,107 = Arb 9744 = ÖBl ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8
Rechtssatz: Voraussetzung des Entgeltsanspruches nach § 5 c Abs 1 PatG ist, daß eine patentgeschützte oder doch patentierte Erfindung vorliegt. Voraussetzung des Entgeltsanspruches nach Paragraph 5, c Absatz eins, PatG ist, daß eine patentgeschützte oder doch patentierte Erfindung vorliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 30/67 Entscheidungstext OGH 23.05.1967 ... mehr lesen...
Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden Kläger genannt) hat bis 31. Dezember 1961 als Vorstand die M.-AG. geleitet. Nach dem Ausscheiden des Klägers aus den Diensten der M.-AG. wurde diese in die M.-Gesellschaft m. b. H., die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden beklagte Partei genannt), umgewandelt. Während seiner Dienstzeit bei der M.-AG. hat der Kläger Diensterfindungen gemacht, wie sie in den österreichischen Patentschriften Nummer 201.018 und 203.446 beschrieben... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIPatG §8PatG §10PatG §17 ABGB § 1497 heute ABGB § 1497 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Wird über eine dem Dienstnehmer nach § 5c Abs 1 PatG 1950 gebührende Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung ein Vergleich mit dem Dienstgeber geschlossen und dabei von... mehr lesen...
Der Kläger hat als Angestellter der beklagten Gesellschaft im Jahr 1937 eine dann patentierte Diensterfindung über eine Vorrichtung zum Absaugen der Gichtgase bei schachtförmigen Rost-, Brenn- und Trockenöfen (Erzröstung) gemacht, sie der Beklagten zur Verfügung gestellt und mit ihr im Jahr 1943 vereinbart, daß sie ihm einen einmaligen Gesamtbetrag von 20.000 RM als Vergütung zahle. Nach dieser Vereinbarung stand der Beklagten das Recht zu, in sämtlichen Betrieben der Gesellschaft ... mehr lesen...