RS OGH 2013/4/5 4Ob113/79, 4Ob25/81, 8ObA19/03g, 8ObA75/12f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1979
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Norm

PatG 1970 §8

Rechtssatz

Selbst dann, wenn der Dienstgeber aus dem Scheinpatent einen Vorteil hatte, kann der Dienstnehmer daraus keinen Anspruch auf Diensterfindungsvergütung ableiten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0071289

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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