Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 3. April 2003 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der Firma K GmbH wie folgt bestraft: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: von 22.10. bis 30.11.2001 Ort der Begehung: Firma K GmbH M Herr F hat es als handel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0570 E 17. Dezember 1990 RS 1
(hier ohne die beiden ersten Sätze) Stammrechtssatz Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen gem § 14 Abs 2 AZG und gem § 16 Abs 2 AZG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die bezogenen V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß drei namentlich genannte Arbeitnehmer (Lenker) dieser Gesellschaft zu im einzelnen bezeichneten Zeiten zwischen März und Juni 1990 die höchstzulässige Einsatzzeit von 14 Stunden und die höchstzulässige Lenkzeit von acht Stunden im näher umschrieben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 91/19/0201 4 Zusatz: Die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung ist erfor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark, zu verantworten, daß sechs näher bezeichnete Arbeitnehmer (Kraftfahrer) dieses Vereines zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Februar 1990 in näher umschriebenem Umfang die zulässige tägliche Einsatzzeit von 12 Stunden überschritten hätten und daß einem dieser Arbe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich die Arbeitnehmer (hier: Kraftfahrer im Rettungsdienst) nur in der im Ortsstellengebäude gelegenen Wohnung oder auf der umgebenden Grundfläche aufhalten dürfen, können sie ihren Aufenthaltsort nicht frei bestimmen, sodaß ein wesentliches Kriterium für das Vorliegen bloßer Rufbereitschaft fehlt. Müssen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 7. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer in je drei Fällen der Übertretungen des § 16 Abs. 2, des § 14 Abs. 2 und des § 15 Abs. 1 und 2 und in einem Fall der Übertretung des § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als Arbeitgeber von drei namentlich genannten Arbeitnehmern zu verantworten habe, daß bei diesen Lenkern zu näher bezeichneten Zeiten im Jä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §15 Abs1;AZG §15 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behaupt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §15 Abs1;AZG §15 Abs2;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0570 1 (hier Übertretung auch des § 12 Abs 1, des § 15 Abs 1 und des § 15 Abs 2 AZG) Stammrechtssatz Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen gem § 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §15;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn ein Lenker ausdrücklich oder durch häufiges Überschreiten der gesetzlich zulässigen Zeiten zu erkennen gibt, daß er nicht gewillt ist, die Arbeitszeitvorschriften zu beachten, so ist er für den Lenkerberuf ungeeignet. Daraus hat der Arbeitgeber die entsprechende Konseque... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 11. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer jeweils einer Übertretung des § 16 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß hinsichtlich eines namentlich bezeichneten Lenkers am 18. und 19. Juli 1989 durch eine Einsatzzeit v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 91/19/0201 2 Stammrechtssatz Gerade weil in der Regel eine unmittelbare Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers (eines Transportunternehmers) nicht zumutbar ist, kommt (nicht zuletzt auch ange... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 12. Juli 1988 legte der Magistrat Villach dem Beschwerdeführer zur Last, er habe es als Filialleiter für Kärnten eines namentlich genannten Bauunternehmens (im folgenden: KG) zu verantworten, daß auf einer bestimmten Baustelle am 3. Dezember 1987 1. der Polier den Kran bedient habe, ohne dafür den Nachweis der Fachkenntnis erbringen zu können, und daß 2. dieser Polier ohne Absturzsicherung auf einer Schalungsplatte in ca. 7,5 m Höhe gestanden sei und den K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/13 90/19/0097 1
(hier: hinsichtlich der notwendigen Beaufsichtigung von
Bevollmächtigten iSd § 31 Abs 5 ASchG) Stammrechtssatz Die im heutigen Wirtschaftsleben notwendige Arbeitsteilung läßt es nicht zu, daß sich der Arbeitgeber aller Belange und Angelegenheit... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der BH Mödling vom 6. März 1990, Zl. 3-234-88, wurde die Beschwerdeführerin als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH mit dem Standort in B schuldig erkannt, sie habe Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen, indem I) bei drei namentlich genannten Lenkern die Einsatzzeit vom 19. August 1988, 07.00 Uhr bis 21. August 1988, 17.00 Uhr und II) bei einem namentlich bezeichneten Lenker die Lenkzeit am 20. August ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;
Rechtssatz: Zeiten, die Buslenker in ihnen zur Verfügung gestellten, im Bus befindlichen, sogenannten Ruhekabinen während der Fahrt, wenn auch zur Erholung, verbringen, sind als Arbeitszeiten und nicht als Ruhezeiten zu werten (Hinweis E 2.12.1991, 91/19/0248, 0249, 0250) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
I. 1. Mit insgesamt neun Straferkenntnissen (sechs vom 4. Jänner 1991, zwei vom 7. Jänner 1991, einem vom 8. Jänner 1991) hatte die Bezirkshauptmannschaft die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es als "Arbeitgeberin (Witwenfortbetrieb des Transportunternehmens Internat. Transporte JB)" zu verantworten, daß in einem jeweils bestimmt bezeichneten Zeitraum jeweils bei einem namentlich genannten Arbeitnehmer (Lenker) die zulässige Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruh... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 30. Oktober 1990 hatte die Bezirkshauptmannschaft - soweit im Beschwerdefall von Belang - drei Straferkenntnisse erlassen, mit denen die Beschwerdeführerin schuldig erkannt worden war, sie habe es als "Arbeitgeberin (Witwenfortbetrieb des Transportunternehmens Internat. Transporte J)" zu verantworten, daß bei drei namentlich genannten Arbeitnehmern (Lenkern) jeweils die (zulässige) Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruhezeiten an bestimmten Tagen in einem be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Erteilen von Weisungen hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften stellt nur einen Teil des betrieblichen Kontrollsystems in einem Transportunternehmen dar; diese Maßnahme reicht für sich allein keineswegs aus, um mit gutem Grun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991190376.X01 Im RIS seit 20.07.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Gerade weil in der Regel eine unmittelbare Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers (eines Transportunternehmers) nicht zumutbar ist, kommt (nicht zuletzt auch angesichts der Neigung mancher Lenker, aus privatem Interes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 23. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher angeführten GesmbH. nicht dafür gesorgt, daß, wie anläßlich einer Arbeitszeiterhebung für den Monat April 1989 festgestellt worden sei, in Hinsicht auf in diesem Unternehmen beschäftigte, drei namentlich angeführte Kraftfahrer "an den in der beiliegenden Auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §6 Abs1;AZG §12 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §5 Abs1;AZG §7 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Vorgangsweise der Beh, dem Straferkenntnis betreffend verschiedene Übertretungen des AZG und des ARG eine einen Bestandteil des Schuldspruches bildende Aufstellung "beizulegen", aus welcher eine Aufschlüsselung der Tatzeiten im einze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §6 Abs1;AVG §46;AZG §12 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §5 Abs1;AZG §7 Abs2;
Rechtssatz: Entsprechend dem im § 46 AVG festgelegten Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel kann im Hinblick auf die Verwirklichung der objektiven Tatbestände von Übertretungen des AZG und des ARG auch die Anzeige des Arbeitsinspektorates als Bew... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz bestraft. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §14 Abs2;AZG §15 Abs1;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/18/0229
92/18/0230
Rechtssatz: Für die Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens hinsichtlich Verwaltungsübertretungen gem § 14 Abs 2, § 15 Abs 1 und § 16 Abs 2 AZG reicht es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/18/0229
92/18/0230 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0570 1 Stammrechtssatz Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen gem § 14 Abs 2 AZG und gem § 16 Abs 2 AZG... mehr lesen...
I 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 26. November 1990 war die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (mP) "als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter des Österreichischen Roten Kreuzes, Bezirksstelle M", in vier Fällen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, (AZG) - dreimal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 VStG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 AZG, einmal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 V... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Daß sich ein Arbeitnehmer in der die gemäß § 16 Abs 2 AZG zulässige Einsatzzeit überschreitenden Zeit in seiner Dienstwohnung bzw im Ortsstelleng... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 6. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als verantwortlicher Beauftragter der P. GesmbH mit einem näher angeführten Standort den Lenker T.D. zu Einsatzzeiten von 32 Stunden (1. Oktober 1988 7.00 Uhr bis 2. Oktober 1988 15.00 Uhr) und 28 Stunden (5. Oktober 1988 12.00 Uhr bis 6. Oktober 1988 16.00 Uhr) herangezogen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs... mehr lesen...