RS Vwgh 1992/6/29 92/18/0169

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §3 Abs1;
ARG 1984 §6 Abs1;
AVG §46;
AZG §12 Abs1;
AZG §16 Abs2;
AZG §5 Abs1;
AZG §7 Abs2;

Rechtssatz

Entsprechend dem im § 46 AVG festgelegten Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel kann im Hinblick auf die Verwirklichung der objektiven Tatbestände von Übertretungen des AZG und des ARG auch die Anzeige des Arbeitsinspektorates als Beweismittel herangezogen werden.

Schlagworte

Grundsatz der UnbeschränktheitBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180169.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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