1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 2. November 2015 stellte die K. GmbH den Antrag, die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung möge gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 AWG 2002 in der zum Zeitpunkt der antragsbezogenen Tätigkeit (2015) geltenden Fassung feststellen, dass für die von der S GmbH erworbene Stahlwerkschlacke, die als Baumaterial für ihren bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt worden sei, das Abfallende im Sinne des § 5 Abs. 1 AWG 2002 eingetreten sei und diese Materialien daher mit ihrem Einsatz keinen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Mai 2012 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 Z 1 und 2 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) aufgetragen, folgende auf einer näher bezeichneten Liegenschaft entgegen den Bestimmungen des AWG 2002 gelagerte Abfälle binnen eines Monates ab Rechtskraft dieses Bescheides zu entfernen und einem befugten Abfallsammler und/oder -behandler nachweislich zu übergeben oder in ein geeignetes Zwischenlager zu brin... mehr lesen...
I. 1. Der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (die Erstbehörde) wurde am 28. Februar 2011 von der Gemeinde N. zur Kenntnis gebracht, dass sich auf dem Grundstück Nr. 1428/2, KG N., diverse Müllablagerungen befänden. Über Auftrag der Erstbehörde erfolgte am 19. Juli 2011 eine Überprüfung vor Ort durch einen Amtssachverständigen für Wasser- und Abfallwirtschaft. In dessen Überprüfungsbericht vom 22. Juli 2011, der auch eine Fotodokumentation beinhaltet, führte der Amtssachverstä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z1;AWG 2002 §15 Abs3 Z2;AWG 2002 §2 Abs1 Z2;AWG 2002 §2 Abs3 Z2;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0167 E 30. September 2010 RS 1 Stammrechtssatz Der Gebrauch eines LKW zum "Ausschlachten", also der Ausbau von Bestandteilen zur Verwendung als gebrauchte Ersatzteile, stellt nach allgemeiner V... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs1;AWG 2002 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Abfalleigenschaft geht (ua) durch eine bestimmungsgemäße Verwendung iSd § 2 Abs. 3 Z. 2 AWG 2002 wieder verloren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2014:2012070212.X01 Im RIS seit 03.02.2015 Zuletzt aktualisiert am 20.0... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs1;AWG 2002 §2 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0173 E 23. März 2006 VwSlg 16871 A/2006 RS 1 Stammrechtssatz Allein der Umstand, dass ein LKW Betriebsmittel verliert, macht ihn noch nicht zum Abfall. Die Abfalleigenschaft ist dann zu verneinen, wenn er noch in Gebrauch steht, wobei allerdings nicht jede beliebige Gebrauchsform die Abfalleigens... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs1 Z2;AWG 2002 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/07/0178 E 22. März 2012 RS 4 Stammrechtssatz § 2 Abs 3 AWG 2002 stellt einen Ausnahmetatbestand in Bezug auf den objektiven Abfallbegriff im Sinn des § 2 Abs 1 Z 2 AWG 2002 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2013:2010070110.X05 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15;AWG 2002 §2 Abs3;AWG 2002 §2 Abs6 Z5;AWG 2002 §50;AWG 2002 §62 Abs2a;AWG 2002 §62 Abs2b;AWG 2002 §62 Abs2c;AWG 2002 §62 Abs3;GewO 1994 §2 Abs4;GewO 1994 §359b;GewO 1994 §360;GewO 1994 §39 Abs1;GewO 1994 §75 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs3;GewO 1994 §91 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §21a; ... mehr lesen...
Am 11. Mai 2004 nahm die Bezirkshauptmannschaft W (BH) auf dem Grundstück Nr. 3529/1 der KG M einen Ortsaugenschein vor. Auf Grund dieses Ortsaugenscheines erstattete der technische Amtssachverständige folgenden Befund samt Gutachten: "A) Befund: Beim heutigen Lokalaugenschein auf dem Grundstück Nr. 3529/1, KG M, Stadtgemeinde M, wurden folgende Fahrzeuge bzw. Aufbauten vorgefunden: 1. Ein Lastwagen Hanomag Henschel, F261, mit rotem Aufbau und grünem Fahrgestell, sowie dem Aufk... mehr lesen...
Am 11. Mai 2004 nahm die Bezirkshauptmannschaft W (BH) auf dem Grundstück Nr. 3529/1 der KG M einen Ortsaugenschein vor. Auf Grund dieses Ortsaugenscheines erstattete der technische Amtssachverständige folgenden Befund samt Gutachten: "A) Befund: Beim heutigen Lokalaugenschein auf dem Grundstück Nr. 3529/1, KG M, Stadtgemeinde M, wurden folgende Fahrzeuge bzw. Aufbauten vorgefunden: 1. Ein Lastwagen Hanomag Henschel, F261, mit rotem Aufbau und grünem Fahrgestell, sowie dem Aufk... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs1;AWG 2002 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass ein LKW Betriebsmittel verliert, macht ihn noch nicht zum Abfall. Die Abfalleigenschaft ist dann zu verneinen, wenn er noch in Gebrauch steht, wobei allerdings nicht jede beliebige Gebrauchsform die Abfalleigenschaft ausschließen kann, sondern nur ein bestimmungsgemäßer Gebrauch im Sinne des § 2 Abs ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs1;AWG 2002 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass ein LKW Betriebsmittel verliert, macht ihn noch nicht zum Abfall. Die Abfalleigenschaft ist dann zu verneinen, wenn er noch in Gebrauch steht, wobei allerdings nicht jede beliebige Gebrauchsform die Abfalleigenschaft ausschließen kann, sondern nur ein bestimmungsgemäßer Gebrauch im Sinne des § 2 Abs ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 17. August 2000 stellte die mitbeteiligte Partei bei der Bezirkshauptmannschaft L (BH) den Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 299/1989 (ALSAG). Beantragt wurde, festzustellen, ob die im Zeitraum zwischen Herbst 1996 und Frühjahr 1997 auf den Grundstücken Nr. 1163 und 480/1, je KG O, von der Beschwerdeführerin getätigten Abfallschüttungen dem Altlastenbeitrag unterliegen. Begründet ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §2 Abs4 idF 1996/201;ALSAG 1989 §2 Abs5 Z1 idF 1996/201;ALSAG 1989 §2 Abs6 idF 1996/201;AWG 1990 §2 Abs1;AWG 1990 §2 Abs2;AWG 1990 §2 Abs3;AWG 1990 §2 Abs4;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 2 Abs. 6 ALSAG 1989 wurde für Baurestmassen der in § 2 Abs. 4 ALSAG 1989 normierte Rückgriff auf die Vorschriften des § 2 Abs. 1 bis 4 AWG 1990 zur Bestimmung des Abfallbe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102 (AWG 2002), die Verbrennung von Pferdemist in einer Heizungsanlage untersagt und ihm der Auftrag erteilt, den in sein... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15;AWG 2002 §2 Abs3;AWG 2002 §73;
Rechtssatz: Eine zulässige Verwendung liegt nur dann vor, wenn sie nicht gegen Rechtsvorschriften (hier: Tiroler Heizanlagenverordnung) verstößt (Hinweis E 22. April 2004, 2003/07/0173). Die Verwendung des Mist/Stroh-Gemisches einer Reitschule in einer Heizanlage stellt daher keine zulässige Verwendung dar. Sie widerspricht dem § ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs3;AWG 2002;GewO 1994 §2 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Was unter einem "land- und forstwirtschaftlichen Betrieb" zu verstehen ist, wird im AWG 2002 nicht näher definiert. Mangels Bestehens einer gesetzlichen Definition des Begriffes Land- und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs. 3 AWG 2002 kann auf die Begriffsbestimmunge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs. 3 letzter Satz AWG 2002 ergibt sich, dass Mist grundsätzlich Abfall ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 letzter Satz AWG 2002 vorliegen. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 European C... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs3;GewO 1994 §2 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ein "Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft" iSd § 2 Abs. 4 GewO 1994 liegt dann vor, wenn die in Rede stehende Tätigkeit mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb organisatorisch verflochten und diesem untergeordnet ist (Hinweis E 26. Februar 1991, 90/04/0... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Darstellung des Sachverhaltes im hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2004, 2003/07/0060 verwiesen. Mit der diesem Erkenntnis zu Grunde liegenden Beschwerde war der Bescheid der belangten Behörde vom 31. März 2003 in Beschwerde gezogen worden. Mit diesem Bescheid hatte die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) teilweise Folge gegeben und Feststellungen gemäß § 10 Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §2 Abs4 idF 1998/I/151;ALSAG 1989 §2 Abs5 Z1 idF 1998/I/151;ALSAG 1989 §3 idF 1996/201;AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §2 Abs1 Z1;AWG 1990 §2 Abs1 Z2;AWG 1990 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0060 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Ein Gemisch aus verschiedenen Stoffen, das untrennbar Abfall enthält, stellt selbst Abfall dar (Hinweis E 6.11.2003, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 2001 stellte die Bezirkshauptmannschaft F (BH) über Antrag der beschwerdeführenden Partei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 und 2 des Altlastensanierungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 299 (ALSAG) fest, dass die auf dem Grundstück Nr. 383/3 der KG F im Jahr 1997 aufgebrachten Materialien kein Abfall sind und nicht dem Altlastenbeitrag unterliegen. In der Begründung: heißt es, die beschwerdeführende Partei habe mit Eingabe vom 5. Dezember 2000 bei der BH den Antrag auf Erlassung e... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §10 Abs1 Z2 idF 1998/I/151;ALSAG 1989 §3 Abs1 Z2;AWG 1990 §2 Abs3;AWG 1990 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0241 E 21. März 1995 VwSlg 14225 A/1995 RS 5 Stammrechtssatz Ob eine Verwendung oder Verwertung zulässig iSd § 2 Abs 3 AWG 1990 ist, bemißt sich auch nach den Bestimmungen des AWG 1990, die - soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wir... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 5. April 2001 beantragte die mitbeteiligte Partei als zuständige Behörde für die Einhebung des Altlastenbeitrages die Erlassung eines Feststellungsbescheides bei der Bezirkshauptmannschaft I (BH) betreffend die Verwertung von 1.670 t Klärschlamm, welcher vom Abwasserverband H und F durch den Beschwerdeführer im Jänner 2000 bis August 2000 bezogen worden sei. Die BH stellte mit Bescheid vom 21. März 2002 gemäß § 21 des Altlastensanierungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 299/1... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §2 Abs4 idF 1998/I/151;ALSAG 1989 §2 Abs5 Z1 idF 1998/I/151;ALSAG 1989 §3 idF 1998/I/151;AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §2 Abs1 Z1;AWG 1990 §2 Abs1 Z2;AWG 1990 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ein Gemisch aus verschiedenen Stoffen, das untrennbar Abfall enthält, stellt selbst Abfall dar (Hinweis E 6.11.2003, 2002/07/0159).(Hier: Die Vermischung des Klärschlammes mit dem Humus all... mehr lesen...
Mit Bescheid der BH vom 2. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 (AWG 2002), der Auftrag erteilt, die im Herbst 2002 auf der Grundparzelle 162, KG M, entlang der Grenze zur Grundparzelle 155, KG M, errichtete Stützmauer ("Krainerwand") mit einer Länge von 47,80 m und einer Höhe von ca. 1 m bis 2 m, "deren Balken aus ausrangierten imprägnierten Eisenbahnschwellen aus Holz (mit Kreosot behandelte Eisenbahnholzschw... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §2 Abs1;AWG 1990 §2 Abs2;AWG 1990 §2 Abs3;AWG Tir 1990 idF 1998/76;VwRallg;
Rechtssatz: Das Tir AWG 1990 idF der Nov LGBl 76/1998 enthielt keine Definition des Abfalls (mehr). Diese war durch die Novelle LGBl 76/1998 aus dem Gesetz entfernt worden, weil der Tiroler Lande... mehr lesen...
I. 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 19. März 2002 bei der Bezirkshauptmannschaft W (BH) die Feststellung, dass das im Standort S zur Produktion vorgesehene Erzeugnis CM 500 kein Abfall sei. Nach den (auch im Betriebsanlagenverfahren) vorgelegten Unterlagen soll aus Klärschlämmen, Tiermehlen und aus aus anorganischen Rohstoffen bestehenden Beimengungen ein qualitätsgesichertes standardisiertes Gemenge mit der Bezeichnung CM 500 mit Rohstoffqualität als "Produkt" herges... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs2 Z2;AWG 1990 §2 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0043 E 25. Juli 2002 RS 7 Stammrechtssatz Eine Verwertung iSd § 2 Abs. 3 AWG 1990 liegt nicht erst dann vor, wenn der aus Abfällen hergestellte Stoff seiner endgültigen (letzten) Bestimmung zugeführt wurde (hier: wenn also etwa der Brennstoff verheizt oder e... mehr lesen...