Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 14. Juli 2000 wurde der Erstbeschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L Deponie GmbH, welche der persönlich haftende Gesellschafter der Firma L Deponie GmbH & Co KG sei, zu verantworten, dass diese Firma gefährlichen Abfall, nämlich "Sandfanginhalte, ölhaltig", mit der Schlüsselnummer 54701 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §2 Abs9 Z3;AWG 1990 §2 Abs9;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0117
Rechtssatz: Der
Spruch: eines Straferkenntnisses gemäß § 39 Abs. 1 lit. a Z. 1 AWG 1990 ist nicht mangelhaft bestimmt, wenn sich darin das Wo... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0117
Rechtssatz: § 15 Abs. 5 AWG 1990 sieht vor, dass die Bestellung des Geschäftsführers einer Erlaubnis gemäß Abs. 1 und 4 bedarf. Daraus ist zu folgern, dass erst mit der Erteilung dieser Erlaub... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1 Z3;AWG 1990 §15;AWG 1990 §28;AWG 1990 §29;AWG 1990 §44 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0117
Rechtssatz: Die nach § 15 AWG 1990 erforderliche Erlaubnis für Abfallsammler und -behandler ist zu unterscheiden von der Genehmigung der Abfallbehandlungsanlage iSd §§ 28 und 29 AWG 1990.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;DeponieV 1996 §25;VStG §9 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0117
Rechtssatz: Zu den Aufgaben eines Organs nach § 25 DeponieV 1996 gehört nicht die Einholung einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 AWG 1990. Der Verweis auf die Nahmhaftmachung eines Organs nach ... mehr lesen...
Mit dem vom Verbandsobmann des BM-Verbandes im Einvernehmen mit dem Verbandsobmannstellvertreter erlassenen Bescheid vom 30. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 11 des Burgenländischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 10/1994 (Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993) "als Eigentümer (Inhaber) des im Pflichtbereich liegenden, oben angeführten Grundstückes" verpflichtet, die Sammlung, Beförderung und die Behandlung des auf seinem Grundstück anfallenden Haushalts- und Sperrm... mehr lesen...
Index: L37131 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe BurgenlandL82401 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Burgenland
Norm: AWG Bgld 1993 §15 Abs1;AWG Bgld 1993 §16 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 1 Bgld AWG 1994 ergibt sich, dass es Sache des Müllverbandes ist, zu bestimmen, welche Müllsammelgefäße verwendet werden (argumentum: "die vom Verband beigestellten Müllsammelgefäße"). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Jänner 1998 wurde der mitbeteiligten Partei als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der ÖAG zur Last gelegt, dass diese Gesellschaft als Sammler und Behandler von Abfällen vom 1. April 1997 bis 7. Juli 1997 entgegen § 6 Abs. 6 Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG), der Behörde die zusammenfassende Aufstellung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle für das Jahr 1996 nicht vorg... mehr lesen...
Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;AWG Wr 1994 §4 Abs9 Z1;AWG Wr 1994 §4 Abs9 Z4;AWG Wr 1994 §47 Abs1 Z3;AWG Wr 1994 §6 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Die im Wr AWG 1994 verwendeten Begriffe... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 17. Juni 1993 ersuchte die Beschwerdeführerin um die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Sonderabfallsammler und -beseitiger, Altölsammler und -verwerter, eingeschränkt auf das Abholen und Entgegennehmen von Sonderabfällen sowie das Abholen und Entgegennehmen von Altölen sowie weiters eingeschränkt auf 48 Sonderabfalltypen, die im Antrag einzeln nach Schlüsselnummern der ÖNORMen S 2100 und S 2101 angeführt sind. Über Aufforderung durch die Behörde ergä... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften begründet nicht nur dann einen Mangel der Verläßlichkeit, wenn der Betreffende mindestens dreimal wegen solcher Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Im Falle einer mindestens dreimaligen Bestrafung wegen der Begehung bestimmter Verwaltungsübertretungen ist die Verläßlichkeit keine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist abfallrechtlicher Geschäftsführer der W.B. GmbH gemäß § 15 Abs. 5 AWG. Die letztgenannte Gesellschaft verfügt über eine umfassende Sammelerlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 AWG aufgrund mehrerer Bescheide des Landeshauptmannes von Niederösterreich. Von dieser Erlaubnis sind Schlüsselnummern umfaßt, die sich auch auf krankenhausspezifische Abfälle beziehen. Zur Sammlung von Zytostatika mit der Schlüsselnummer 53510 gemäß ÖNORM S 2101 war diese Gesellschaft jedoch nicht... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Wird eine von einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs 1 und § 15 Abs 4 AWG 1990 nicht gedeckte Tätigkeit im sachlichen Zusammenhang mit einer durch eine vorhandene Erlaubnis gedeckte Tätigkeit ausgeführt, trifft die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die unbefugte Tätigkeit den abfallrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;VStG §9;
Rechtssatz: Wenn der abfallrechtliche Geschäftsführer durch entsprechende Organisation im Unternehmen, Schulung der Dienstnehmer und Dienstanweisung alle nur denkbaren zweckmäßigen Vorkehrungen für die Einhaltung der mit der Erlaubnis nach § 15 Abs 1 AWG 1990 verbundenen Rechtsvorschriften getroffen hat,... mehr lesen...
Mit dem im Devolutionswege ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 6. Dezember 1988 war dem Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 2 des Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und -beseitigers von Abfällen pflanzlicher und tierischer Fettprodukte mit den Schlüsselnummern 12101, 12302, 12303, 12304, 12501, 12503 der ÖNORM S 2100 sowie die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonder... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z8;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §11 Abs2;SAG §11 Abs3;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde vom BMUJF in der
Begründung: eines Berufungsbescheides davon ausgegangen, daß ein Verstoß gegen die Auflage des Erlaubniserteilungsbescheides n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z8;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §11 Abs2;SAG §11 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bedarf die Anlage nach den in der Auflage zur Erlaubnis genannten Gesetzen keiner Bewilligung, dann kann das Fehlen einer Anlagenbewilligung zufolge der Bewilligungsfreiheit des Anlagenbetriebes keinen Verstoß gegen di... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vom 19. Dezember 1994 bis 23. Juni 1995 im Rahmen seines Unternehmens in einem näher bestimmten Standort die gefährliche Abfallart Fette (Altspeis... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuteilung einer Abfallsammel-Nummer ersetzt nicht die Erteilung einer Bewilligung nach § 15 Abs 1 AWG 1990 (hier: Bestrafung wegen Sammelns von Altspeisefett ohne Bewilligung für das Sammeln gefährlicher Abflälle iSd § 1 V BGBl 1991/49 und ÖNORM S 2101; Berücksichtigung der RL 75/442/EWG und der RL 91/989/EWG, die verstärkte Schutzmaßnahme... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §45 Abs2;AWG 1990 Art4 Z9;
Rechtssatz: Die Aufhebung der § 248a GewO 1973 bis § 248e der GewO 1973 erfolgte nicht, weil damit die Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers ohne behördliche Erlaubnis ermöglicht werden sollte, sondern weil die Regelungen für die Ausübung einer derartigen Tätigkeit nunmehr im AWG 1990 enthalten sind. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 26. Juni 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, als Inhaber der Firma G mit dem Standort in F am 28. September 1994 von der Z 519 kg gebrauchte Ölbindematerialien der Schlüsselnummer 54.926, welche gemäß Ö-Norm: S 2101 als gefährlicher Abfall gelten, übernommen zu haben, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Erlaubnis des Landeshauptmannes für Kärnten gewesen zu sein. Er habe ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §14;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 26. Juni 1995 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle nach § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) mit der Begründung: zurückgewiesen, der Beschwerdeführer habe einen Verbesserungsa... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Vorschriften der GewO 1994 über die Genehmigungspflicht von Betriebsanlagen gehören zu jenen Bestimmungen, die dem Schutz der Umwelt dienen (Hinweis E 25.1.1996, 95/07/0230). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z4;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Einer Person, die wegen Übertretung des § 32 Abs 2 lit c WRG, des § 39 Abs 1 lit c Z 4 AWG 1990 und zweimal wegen Übertretung des § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 ff GewO 1994 bestr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als abfallrechtlicher Geschäftsführer der K.-GesmbH zu verantworten, daß am 19. Mai 1994 die gefährliche Abfallart Trafoöle, Schlüssel Nr. 54106, gesammelt worden sei, ohne daß die hiefür notwendige Erlaubnis des Landeshauptmannes vorgelegen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsges... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;
Rechtssatz: Ein Vorgang, bei dem ein Unternehmen nur in rechtlicher, nicht aber in tatsächlicher Hinsicht mit dem Abfall in Berührung kommt (hier: eine GmbH hatte auf einem Begleitschein Altöl "für übernommen" erklärt), stellt kein Sammeln oder Behandeln iSd § 15 Abs 1 AWG 1990 dar. European Case Law Ident... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Geschäftsinhaber der Firma Ö zu verantworten, daß diese Firma an einem näher bezeichneten Standort in D am 16. Februar 1995 die Tätigkeit eines Abfallsammlers für Filtertücher, somit für gefährliche Abfälle mit der Schlüsselnummer 58201 ausgeübt habe, ohne im Besitze einer Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaf... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;
Rechtssatz: Die Übernahme von gefährlichen Abfällen, die von der gem § 15 Abs 1 AWG 1990 erteilten Erlaubnis nicht umfaßt sind, erfüllt auch dann den Tatbestand des § 39 Abs 1 lit a Z 1 AWG 1990, wenn sie durch den Mitarbeiter des Besch (des abwesenden Geschäftsinhabers) vorläufig zur Zwischenlagerung und zur späteren Verfügung d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 2. April 1993 gegen 09.30 Uhr in einer landwirtschaftlichen Abstellhalle in K. gebrauchtes Schmieröl "bzw." Motoröl in einem Einzelofen verfeuert, somit Altöl behandelt und damit die Tätigkeit eines Abfallbehandlers ausgeübt zu haben, ohne im Besitz der dafür nach § 15 Abs. 1 AWG erforderlichen Bewilligung des Landeshauptmannes von Niederösterreich zu sein. Der Beschwerdeführer habe hiedurch... mehr lesen...