Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung des Betrages von 3283.39 DM samt Zinsen und Kosten. In der mündlichen Verhandlung vom 3. September 1955 hat die klagende Partei einen Zwischenantrag auf Feststellung gestellt, daß der Schiedsspruch des Arbitragegerichtes (Freundschaftl. Hamburger Arbitrage) vom 11. Februar 1955 in Sachen der Streitteile der klagenden Partei gegenüber rechtsunwirksam sei. Die beklagte Partei hat beantragt, festzustellen, daß der vorangeführte ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat festgestellt, daß die Vereinbarung vom 25. September 1951, die für Streitfälle ein Schiedsgericht vorsieht, nur die Unterschrift des Klägers trägt, und daß der Beklagte seine Zustimmung durch das Telegramm vom 6. Oktober 1951 "Vertrag akzeptiert - B." und außerdem durch die zwei Tage später erfolgte Zahlung eines Betrages von 2000 S mit dem Zusatz "laut Vertragsübereinkommen vom 25. September 1951" anerkannt hat. Das Erstgericht ist der Meinung, daß mit der Verei... mehr lesen...
In der gleichen Parteienrolle wie in der vorliegenden Rechtssache haben die Parteien auf Grund der von ihnen eingebrachten Schiedsklagen vor einem Privatschiedsgericht am 16. Oktober 1950 ein Schiedsgerichtsurteil erwirkt, das in Rechtskraft erwachsen ist. Der Schiedsspruch enthält u. a. folgende Bestimmung: "Die Kosten des Verfahrens werden gegenseitig aufgehoben. Herr Ing. K. (das ist eine der Schiedsgerichtsparteien und jetzt der Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit) ist schuld... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil das Dienstverhältnis des Klägers den Bestimmungen des Kollektivvertrages für Bühnenangehörige vom 1. Juli 1949 unterliege, der in seinem § 5 alle Streitigkeiten aus dem Bühnendienstvertrag in die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes verweise. Der Dienstgeber sei Mitglied des Verbandes österreichischer Theaterdirektoren, also einer der Vertragspartner, die den Kollektivvertrag geschlossen haben. Es sei desh... mehr lesen...
Kläger ist Mitglied des Österreichischen Direktorenverbandes aller Artisten und Bühnenkünstler beschäftigenden und musikdarbietenden Unternehmungen, sein Gesellschafter Josef St. Mitglied des Verbandes österreichischer Theaterdirektoren. Beide Gesellschafter wurden von den Beklagten beim Bühnenschiedsgericht auf Bezahlung von Gagenrückständen geklagt und in ihrer Abwesenheit mit Schiedsspruch vom 13. März 1949 verurteilt. Ein schriftlicher Schiedsvertrag liegt nicht vor, sondern nu... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat den Antrag der beschwerdeführenden Partei, den Schiedsspruch des Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse vom 20. Juni 1950, W. 50, als nichtig aufzuheben, abgewiesen. Infolge Rekurses der beschwerdeführenden Partei hat das Rekursgericht diesen Beschluß abgeändert und dem Antrage der beschwerdeführenden Partei auf Aufhebung dieses Schiedsspruches stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Antragsgegners nicht Folge. ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antrag der klagenden Parteien, gemäß § 583 ZPO. auszusprechen, daß der zwischen den Streitteilen auf Grund der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel vereinbarte Schiedsvertrag außer Kraft getreten sei, mit der Begründung: abgewiesen, daß mit der Beseitigung des Reichsnährstandes die Schiedsgerichtsvereinbarung nicht gegenstandslos geworden sei und noch immer die Möglichkeit der Bestellung eines entsprechenden Schiedsgerichtes bestehe. Das Erstgerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §577 ZPO § 577 heute ZPO § 577 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ZPO § 577 gültig von 22.12.2001 bis 30.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2001 ZPO § 577 gültig von 01.05.1983 bis 21.12.2001 ... mehr lesen...