Norm: ArbVG §106ZPO §577
Rechtssatz: Bejaht man den absolut (zweiseitigen) zwingenden Charakter des allgemeinen Entlassungsschutzes nach § 106 ArbVG, dann vermag auch eine allfällige obligatorische Schlichtungsklausel, die die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Anrufung des Gerichtes vorschreibt, die "derzeitige Klagbarkeit" des Entlassungsschutzes, also die Einbringung einer Anfechtungsklage gegen den Arbeitgeber vor Ablauf der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583 Abs2
Rechtssatz: Die Untätigkeit der Schiedsrichter wegen Nichterlags des aufgetragenen Kostenvorschusses hebt die Streitanhängigkeit der Sache beim Schiedsgericht mangels abweichender Vereinbarung nicht auf. Entscheidungstexte 6 Ob 41/03b Entscheidungstext OGH 02.10.2003 6 Ob 41/03b European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Schiedsvereinbarungen sind unzulässig, bei denen das öffentliche Interesse so bedeutsam ist, dass die amtswegige Verfahrenseinleitung möglich oder geboten ist oder die amtwegige Beteiligung eines Vertreters der öffentlichen Interessen in Frage kommt bzw dass die Schiedsrichter eine Entscheidung oder Verfügung treffen müssten, die kraft ihrer Besonderheit nur ein mit staatlicher Autorität ausgestattetes Gericht fällen ... mehr lesen...
Norm: JN §29ZPO §577
Rechtssatz: Gibt der Beklagte, nachdem das ordentliche Gericht mangels Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung ordnungsgemäß angerufen wurde, nachträglich eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich eines Schiedsgerichtes ab, ändert dies auf Grund der perpetuatio fori nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes. Entscheidungstexte 7 Ob 67/01f Entscheidungstext OGH 17.... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §582ZPO §585
Rechtssatz: Können sich die beiden bestellten Schiedsrichter nicht über die Person des Obmannes einigen und kann der vertragsmäßig dafür bestellte Dritte (hier: Kammervorstand) wegen Verlustes seiner diesbezüglichen Funktion infolge Aufhebung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr tätig werden, findet § 585 ZPO keine Anwendung, sondern hat das Gericht gemäß § 582 ZPO auf Antrag den Obmann zu best... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Streitigkeiten über die Anfechtung von Notariatsakten, mit denen Geschäftsanteile abgetreten werden, sind schiedsfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 37/01x Entscheidungstext OGH 03.04.2001 4 Ob 37/01x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115208 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Soll eine Schiedsklausel für "Meinungsverschiedenheiten aus diesem Gesellschaftsverhältnis" gelten und haben die Gesellschafter die Schiedsklausel vereinbart, weil sie der Ansicht waren, dass ein Schiedsrichter aus dem Kreis der Wirtschaftstreuhänder die möglicherweise auftretenden Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis besser beurteilen könne, so fallen sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis... mehr lesen...