Entscheidungen zu § 562 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-44 von 44

RS OGH 1962/6/15 8Ob193/62

Norm: ZPO §562 Abs1 DZPO §570
Rechtssatz: Eine entgegen den Vorschriften der §§ 562, 570 ZPO erfolgte Festsetzung der Frist für die Erhebung von Einwendungen gegen eine Aufkündigung in einem drei bzw acht Tagen übersteigenden Ausmaß ist unwirksam. Einwendungen, die später als nach drei bzw acht Tagen eingebracht wurden, sind als verspätet zu behandeln, auch wenn sie innerhalb der im Gerichtsbeschluß unrichtig länger angegebenen Einwendungsfrist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1962

RS OGH 1961/11/9 5Ob319/61

Norm: ZPO §562 Abs1 E
Rechtssatz: Wurde die Frist zur Anbringung der Einwendungen in der Aufkündigung unrichtig mit vierzehn Tagen anstatt mit acht Tagen angegeben, dann könnte dieser Mangel - wenn überhaupt - nur in den Einwendungen geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 319/61 Entscheidungstext OGH 09.11.1961 5 Ob 319/61 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1961

RS OGH 1958/1/8 2Ob480/57, 6Ob196/68, 5Ob137/69 (5Ob138/69), 5Ob151/74, 5Ob640/79, 6Ob585/81, 3Ob515

Norm: EO §1 Z4 ICEO §1 Z4 IDEO §7 Abs1 BdIICZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Die gerichtliche Aufkündigung ist eine formstrenge Prozesshandlung; nach der Erhebung von Einwendungen ist eine Korrektur ihrer Inhaltsmängel (ungenügende Bezeichnung des Bestandgegenstandes) grundsätzlich unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 480/57 Entscheidungstext OGH 08.01.1958 2 Ob 480/57 JBl 1958,210 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1958

TE OGH 1954/10/13 3Ob538/54

Stefan S., der Vater des Beklagten, hat die aufgekundigte Wohnung bis 23. Juni 1951 bewohnt und ist dann in die Landesheil- und Pflegeanstalt "Am Feldhof" eingewiesen worden. Dort ist er am 1. Dezember 1953 gestorben, ohne daß er in der Zwischenzeit die Anstalt wieder verlassen hätte. Der Beklagte hat bis 4. Dezember 1951 im Haus L., J. G.g. 4, gewohnt. Am 5. Dezember 1951 ist er in die nunmehr aufgekundigte Wohnung eingezogen. Bevor Stefan S. in die Heilanstalt eingewiesen wurde, hat... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.10.1954

RS OGH 1954/4/14 1Ob282/54

Norm: ZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Es genügt, wenn in der Kündigung das Ende des Bestandvertrages (Zeitpunkt, zu dem der Bestandvertrag enden soll) und der allgemein gehaltene Räumungsauftrag enthalten sind. Ein besonderer Räumungstermin muß nicht angegeben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 282/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 1 Ob 282/54 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1954

RS OGH 1954/4/14 1Ob282/54

Norm: ZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Das Recht, Einwendungen zu erheben, wird erkennbar, wenn in der Kündigung auf die "geltenden Räumungsvorschriften" Bezug genommen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 282/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 1 Ob 282/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044845 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1954

RS OGH 1952/8/1 2Ob439/52, 3Ob308/56, 1Ob434/57, 1Ob359/61, 7Ob245/64, 5Ob341/65 (5Ob351/65), 6Ob320

Norm: ZPO §560 Z2 BZPO §562 Abs1 BZPO §572
Rechtssatz: Während die Angabe des Kündigungstermines in der Aufkündigung als rechtsgeschäftliche Erklärung einer Korrektur durch das Gericht im Urteil nicht zugänglich ist, kann bei der Entscheidung über den in der Kündigung enthaltenen Räumungsantrag ein verfehlter Räumungstermin (wenn der Fehler in den Einwendungen gerügt wurde) berichtigt werden. Die im § 560 Z 2 ZPO erwähnte besondere Ortsgewohnhe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.08.1952

TE OGH 1950/6/7 1Ob229/50

Der vom Erstgericht erlassene Wechselzahlungsauftrag wurde von sämtlichen Instanzen aufrechterhalten. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen des Obersten Gerichtshofes: Das Handelsgericht Wien hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag aufrechterhalten, das Berufungsgericht hat dieses Urteil bestätigt. Der Revisionswerber bekämpft das berufungsgerichtliche Urteil mit dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung und der sich daraus e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.1950

TE OGH 1950/5/6 1Ob10/50

Die Kläger kundigten das Bestandverhältnis des Beklagten unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 2 Z. 1, 3 und 4 MietG. Der Beklagte schrieb während der Frist zur Erhebung von Einwendungen den Klägern: "doch wozu dies alles, nachdem ich ja so in neun Tagen ausziehe", erhob aber trotzdem fristgerecht Einwendungen gegen die Aufkündigung. Das Prozeßgericht erklärte die Aufkündigung für wirksam, da der Kläger in seinem Schreiben die Kündigung anerkannt habe und daher seine Einwendungen nicht zu ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.05.1950

TE OGH 1950/5/6 1Ob376/49

Das Prozeßgericht sah den vom Kläger geltend gemachten Kündigungsgrund des § 19 Abs. 2 Z. 7 MietG. für gegeben an, hob jedoch die Kündigung wegen mangelnder Aktivlegitimation des Klägers auf. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers Folge und erklärte die Kündigung für wirksam. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Entgegen der Meinung des Revisionsgegners i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.05.1950

RS OGH 1950/5/6 1Ob376/49, 2Ob498/28, 3Ob538/54, 1Ob21/58, 1Ob481/61 (1Ob482/61), 8Ob230/64 (8Ob231/

Norm: MG §21 Abs1 A3bZPO §562 Abs1 E
Rechtssatz: Die Eventualmaxime gilt auch für die Erhebung der Einwendung der mangelnden Aktivlegitimation oder Passivlegitimation. Entscheidungstexte 2 Ob 498/28 Entscheidungstext OGH 28.06.1928 2 Ob 498/28 Vgl; Veröff: SZ 10/193 1 Ob 376/49 Entscheidungstext OGH 06.05.1950 1 Ob 376/4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1950

RS OGH 1950/5/6 1Ob10/50

Norm: MG §21 Abs1 A3aZPO §562 Abs1 D
Rechtssatz: Ein Verzicht auf die Erhebung von Einwendungen ist zulässig, er kann auch im Wege der Korrespondenz zwischen den Streitteilen erfolgen. Zwischen den Parteien trägt eine solche Erklärung materiellrechtlichen Charakter. Dem Gerichte gegenüber ist sie an die prozessualen Formen gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 10/50 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1950

RS OGH 1948/3/16 2Ob79/48, 2Ob372/56, 8Ob580/88, 6Ob626/94 (6Ob627/94)

Norm: ABGB §1118 A2ZPO §235 Abs3 DZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Änderung des Kündigungsbegehrens nach § 19 Abs 2 Z 4 MG in ein Räumungsbegehren nach § 1118 ABGB unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 79/48 Entscheidungstext OGH 16.03.1948 2 Ob 79/48 Veröff: EvBl 1948/310 = SZ 21/80 2 Ob 372/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1948

TE OGH 1948/3/16 2Ob79/48

Die klagende Partei kundigte den beiden Beklagten die Gasthausräume des Gasthauses L. in K. und die im ersten Stockwerke dieses Hauses befindliche Pächterwohnung samt Zubehör gerichtlich auf und machte als Kündigungsgrund erheblich nachteiligen Gebrauch der Bestandsache (§ 19, Abs. 2, Z. 4 MietG.) geltend. In dem über die Einwendungen der Beklagten eingeleiteten Verfahren erklärte die klagende Partei, das Kündigungsbegehren in das Begehren auf sofortige Räumung abzuändern (§ 1118 ABGB... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.1948

Entscheidungen 31-44 von 44