Begründung: Die außerordentliche Revision ist trotz des nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts nicht zulässig, weil sie keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufzuzeigen vermag. Das ist wie folgt kurz zu begründen (§ 510 Abs 3 ZPO): Rechtliche Beurteilung 1. Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs sind ungeachtet des § 35 Abs 3 EO nachträgliche Ergänzungen der Einwendungen zulässig, soweit sie die vorgebrachten Tatsache... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Die gerichtliche Aufkündigung ist generell bedingungsfeindlich. Rechtsunwirksam ist daher eine gerichtliche Aufkündigung unter Angabe alternativer Kündigungstermine, wovon einer je nach dem Zeitpunkt des Eintretens eines bestimmten, bei deren Einbringung ungewissen innerprozessualen Ereignisses - hier ihrer Zustellung - gelten soll. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte der beklagten Partei die in dem ihr gehörigen Haus gemietete Wohnung, die im Anbau an die Tankstelle oberhalb des Garagentraktes liegt und aus näher bezeichneten Räumlichkeiten besteht, und die in Bestand genommene Geschäftsräumlichkeit "Raststätte", bestehend aus ebenfalls näher bezeichneten Räumlichkeiten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten für den 31.12.1990 auf. Als Kündigungsgründe nannte sie Nichteinhaltung der Betriebspf... mehr lesen...
Begründung: Die kündigende Partei kündigte der Kündigungsgegnerin am 25. August 1987 das gemietete "ganze" Haus Maisäßhütte Nr.183 in Gallenkirchen aus dem Grunde des Eigenbedarfs für den 1.November 1987 auf. Im für diese Kündigung verwendeten ZP-Formular Nr.102 wurden zum vorgedruckten Vorbringen "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat - drei Monaten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist....." keinerlei Angaben gemacht. Gegen die am 9.Septem... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 12. Juni 1987 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz kündigte die klagenden Partei dem Beklagten die von ihr mit Mietvertrag vom 17. Oktober 1980 im Haus Mayrhofen, Hauptstraße 443, gemieteten Räumlichkeiten, die sie im einzelnen nach Verwendung, Lage und Größe genau bezeichnete, und zwar vier Räume im Obergeschoß, zwei Räume im Kellergeschoß, drei Räume im Erdgeschoß und einen Raum im Dachgeschoß des Hauses, zum 31. Dezember 1987 gerichtlich auf. Die Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte mit Aufkündigung vom 11. November 1980 der Beklagten das von ihr gemietete Geschäftslokal Nr. 3 im Hause Wien 9, Nußdorferstraße 75, samt den zu diesem Geschäftslokal gehörigen Nebenräumlichkeiten und derzeit im Rahmen des Geschäftsbetriebes "Auge Gottes" sowie "Club Emanuela" benützten Räumlichkeiten im Parterre und Kellergeschoß dieses Hauses sowie den im selben Haus gelegenen Gastgarten samt anschließenden Räumlichkeiten zum 31. Mai 198... mehr lesen...
Begründung: Der Eigentümer der Liegenschaften EZ 1396 in der Katastralgemeinde Klagenfurt 8.Bezirk mit dem Grundstück Nr.2650 Baufläche, Villacher Ring 41, und EZ 853 in der gleichen Katastralgemeinde mit dem Grundstück Nr.708/1 Garten (ohne Anschriftsbezeichnung) kündigte der Verpflichteten 'die am Grundstück in Klagenfurt, Villacher Ring 41, EZ 1396 KG Klagenfurt, VIII, Grundstück Nr.708/2 und Teile der Nr.708/1 gelegene Tankstelle samt Waschobjekt und Parkflächen für den 24.5.198... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIICEO §54 Abs1 Z3ZPO §419 EZPO §562 Abs1 DZPO §567 Abs1
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag kann nicht deshalb als verfehlt angesehen werden, weil im Exekutionstitel nur von der Übergabe, nicht aber von der Übernahme des Bestandobjektes gesprochen wird, wenn mit Rücksicht auf den Wortlaut der vom Bestandnehmer eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung kein Zweifel darüber besteht, daß der Beschluß des Gerichtes, soweit dami... mehr lesen...
Das klagende Geldinstitut räumte am 29. 11. 1967 dem Elektrohändler Willibald S einen durch Wechselbürgschaft der Erstbeklagten und des Zweitbeklagten besicherten Kontokorrentkredit bis zum Höchstbetrag von 115 000 S ein. Seither stand der Elektrohändler mit der Klägerin in laufender Geschäftsverbindung. Neben dem Kontokorrentkonto, über das die Abrechnungen erfolgten, unterhielt er ein Wechselkonto und ein Zessionskonto. Am 10. 3. 1971 unterfertigten die Beklagten - drei Geschwiste... mehr lesen...
Die Klägerin ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten im Sinne des § 14 UWG; zu ihren statutenmäßigen Aufgaben gehört u. a. auch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Beklagte ist Inhaber einer Konzession als Immobilienmakler gemäß §§ 130 VI, 259 GewO 1973 (früher: Realitätenvermittler gemäß § 15 Abs. 1 Z. 31 GewO 1859 in Verbindung mit Art, II §§ 35-38 GewR-Novelle, BGBl. 59/1965) und einer Konzession als Immobilienverwalte... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z4 IIDEO §7 Abs1 BdIIAEO §7 Abs1 BdIICZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Die gerichtliche Aufkündigung muß den aufgekündigten Bestandgegenstand so genau bezeichnen, daß kein Zweifel bestehen kann, auf welches Objekt sich die Aufkündigung bezieht. Nur bei unwesentlichen Fehlern in der Bezeichnung des Bestandgegenstandes, die keinen Zweifel an der Identität aufkommen lassen, ist eine Präzisierung oder Richtigstellung der Bezeichnung des Best... mehr lesen...
Die klagende Gemeinde K ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 574/1 der KG K-St. Ein als Terrasse ausgestalteter Teil dieser Parzelle zwischen dem - seit 1969 im Eigentum der Beklagten stehenden - Hotel R und der Straßenfläche der Vorderstadt war schon seit Jahrzehnten von dem genannten Hotel und dem angrenzenden Cafe L dadurch gewerblich genutzt worden, daß dort während der warmen Jahreszeit Tische und Sitzgelegenheiten für die Gäste der beiden Betriebe aufgestellt wurden. Mit dem als ... mehr lesen...
Am 21. Mai 1970 langte beim Erstgericht eine von der kundigenden Partei Georg F unterfertigte, mittels Formulars hergestellte Aufkündigung ihres Mietverhältnisses an der Wohnung Nr 2 im Hause W 13, B-Gasse ein, die den Antrag enthielt, der gekundigten Partei als Vermieter die Übernahme des Bestandgegenstandes aufzutragen. Diese Kündigung wurde der gekundigten Partei Dr Alfred L durch Hinterlegung am 25. Mai 1970 zugestellt. Am 1. Juni 1970 brachte die kundigende Partei einen Schriftsa... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A1ZPO §562 Abs1 BZPO §567 Abs4
Rechtssatz: Fehlt das wesentliche Erfordernis des Auftrages, allenfalls Einwendungen zu erheben, so entspricht die Kündigung nicht den gesetzlichen Erfordernissen (MietSlg 18702, MietSlg 18703). Entscheidungstexte 8 Ob 237/67 Entscheidungstext OGH 28.09.1967 8 Ob 237/67 Veröff: EvBl 1968/241 S 399 = MietSlg 19553 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 Abs1 AZPO §562 Abs3 C
Rechtssatz: Wird in der Kündigung nicht angegeben, ob der Bestandgegenstand vom Gegner zu übernehmen oder zu übergeben ist, so ist dieser Fehler gemäß § 84 ZPO zu beheben oder es ist die Kündigung, wenn die Verbesserung nicht möglich ist, von Amts wegen mit Beschluß zurückzuweisen. Kommt der Fehler, wie hier, erst im Prozeß auf, so kann die Rechtslage nicht anders sein. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Wird die Kündigung einer Geschäftslokalmiete nach erhobenen Einwendungen darauf gestützt, daß in Wirklichkeit eine Unternehmenspacht vorliege, ist die Kündigung schon mangels richtiger Bezeichnung des Bestandgegenstandes aufzuheben. Entscheidungstexte 8 Ob 10/64 Entscheidungstext OGH 28.01.1964 8 Ob 10/64 Veröff: MietSlg 16671 ... mehr lesen...