Norm
ZPO §562 Abs1 BRechtssatz
Wird die Kündigung einer Geschäftslokalmiete nach erhobenen Einwendungen darauf gestützt, daß in Wirklichkeit eine Unternehmenspacht vorliege, ist die Kündigung schon mangels richtiger Bezeichnung des Bestandgegenstandes aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0044858Dokumentnummer
JJR_19640128_OGH0002_0080OB00010_6400000_002