RS OGH 1964/1/28 8Ob10/64, 8Ob635/91

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Veröffentlicht am 28.01.1964
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Norm

ZPO §562 Abs1 B

Rechtssatz

Wird die Kündigung einer Geschäftslokalmiete nach erhobenen Einwendungen darauf gestützt, daß in Wirklichkeit eine Unternehmenspacht vorliege, ist die Kündigung schon mangels richtiger Bezeichnung des Bestandgegenstandes aufzuheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0044858

Dokumentnummer

JJR_19640128_OGH0002_0080OB00010_6400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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