Norm: EO §65 C EO §355 XVIII EO §355 VIIIe ZPO §514 B EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: Arbeitsgerichtsgesetz §5Ehegesetz §69JN §41 Abs1JN §43 Abs1JN §46 Abs1ZPO §230 Abs2ZPO §514
Kopf: SZ 27/290
Spruch: Judikatenbuch Nr. 61 (neu). Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen Unz... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wird, kommt die bindende Wirkung des § 46 Abs 1 JN und § 5 ArbGerG nicht zu. Entscheidungstexte Prä 4... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6 ZPO §514 C3 ZPO §528 A AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
In der am 11. November 1953 bei dem Landesgericht für ZRS. Graz eingebrachten und als Hypothekarklage bezeichneten Klage wird die Verurteilung der beklagten Verlassenschaft nach Johann St. zur Zahlung des Betrages von 15.000 S samt Nebengebühren und eines weiteren Betrages von 428.42 S samt Nebengebühren "und zwar auch in die verpfändete Liegenschaft EZ. 314 KG. H., einkommend im Grundbuche des Bezirksgerichtes Bruck a. d. M." beantragt. Auf der genannten im grundbücherlichen Eigen... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 C ZPO §514 C3 ZPO §528 C4 ZPO § 419 heute ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 419 gültig von 16.08.1922 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1922 ZPO § 51... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b ZPO §514 B AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG 2005 §45 IA ZPO §514 C3 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat die Beklagten verurteilt, jedes weitere Betreten einer zur Liegenschaft des Klägers gehörigen Parzelle zu Unterlassen. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückgewiesen. Gegen den Aufhebungsbeschluß führt der Kläger ins Treffen, das Berufungsgericht habe das Neuerungsverbot überschritten, da die Beklagten erst in d... mehr lesen...
Norm: KO §73 ZPO §514 C3 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Mitteilung des Konkursgerichtes, dass der Antragsgegner nach dem Vermögensverzeichnis über kein Vermögen verfüge und daher der Konkurs nur eröffnet werde, wenn ... mehr lesen...
Norm: EO §65 Abs1 C ZPO §514 C1 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.2009 bis 30.09.20... mehr lesen...
Die Antragstellerin begehrt die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Antragsgegnerinnen. Das Erstgericht verständigte die Antragstellerin, daß die Antragsgegnerinnen nach dem Vermögensverzeichnis über kein Vermögen verfügten und daß deshalb nach § 73 Abs. 2 KO. der Konkurs nur eröffnet werde, wenn der Gläubiger einen Anfechtungsanspruch glaubhaft mache oder einen Kostenvorschuß von 1000 S binnen acht Tagen bei Gericht erlege. Nach Ablauf der Frist werdeüber den Antrag auf ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs1 ZPO §239 Abs2 B ZPO §514 ZPO §516 ZPO § 57 heute ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 239 heute ZPO § 239 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Norm: ZPO §160 Abs2 ZPO §514 D ZPO § 160 heute ZPO § 160 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Da die Vertreter der Parteien nach der Befreiung Österreichs zunächst als Rechtsanwälte nicht zugelassen gewesen sind, ist gemäß § 160 Abs. 1 ZPO. eine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten. Später sind beide Parteienvertreter wieder zugelassen worden und der Vertreter des Beklagten gestorben, ehe das unterbrochene Verfahren wieder aufgenommen worden ist. Am 16. Mai 1953 beantragte die Klägerin die Wiederaufnahme des Verfahrens und gab als Anschrift des Beklagten "Wien, I., G.ga... mehr lesen...
Norm: ZPO §507 Abs1 ZPO §514 C1 ZPO §527 Abs2 B3b ZPO § 507 heute ZPO § 507 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 507 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil vom 26. November 1951 auf Grund des Erhöhungsbegehrens der Klägerin ausgesprochen, daß der Anspruch der klagenden Partei gegen die beklagte Partei auf Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 500 S ab 31. Juli 1951 dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 21. Feber 1952 dieses Zwischenurteil mit der Maßgabe bestätigt, daß das Begehren der Klägerin auf Aufwertung der vom Beklagten in dem Vergleich vom... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1 StPO §84 A ZPO §514 A ZPO §514 C1 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 StPO § 84 heute StPO § 84 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZO §15 B-VG Art89 Abs2 ZPO §514 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Norm: EO §65 D ZPO §514 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.2009 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß den Julius B. als verantwortlichen Leiter eines Vereines wegen Winkelschreiberei (JMV. vom 8. Juni 1857, RGBl. 1857, Nr. 114) schuldig befunden und über ihn eine Geldstrafe von 2000 S, im Uneinbringlichkeitsfalle 14 Tage Arrest, verhängt. Dem von Julius L. gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhobenen Rekurs hat das Rekursgericht im Ausspruch über die Schuld keine, im Ausspruch über die Strafe insoweit Folge gegeben, als es die Strafe von 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §484 ZPO §514 C1 ZPO § 484 heute ZPO § 484 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 D3 ZPO §514 ZPO §515 AußStrG 2005 §66 AIA12AußStrG 2005 §66 AIB ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verwarf den Antrag der klagenden Partei auf Ablehnung des Sachverständigen H. Das Rekursgericht gab der Ablehnung statt. Der Oberste Gerichtshof änderte den Beschluß des Rekursgerichtes dahin ab, daß der Rekurs der klagenden Partei gegen den erstgerichtlichen Beschluß zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses folgt aus § 528 ZPO., da eine den erstrichterlichen Beschluß abändernde En... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 C3 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Hat das Rekursgericht versehentlich über einen unzulässigen Rekurs meritorisch entschieden, so kann der Gegner des seinerzeitigen Rekurswerbers gegen diese Entscheidung... mehr lesen...
Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann V., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann römisch fünf., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: ... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptete in der Klage, daß die beklagte Partei ihr für geleistete Bauarbeiten den Klagsbetrag schuldig sei. Das Erstgericht hat in Urteilsform das Klagebegehren wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen, weil auf Grund des Gesetzes vom 24. Juli 1946, BGBl. Nr. 161, in der in Geltung stehenden Fassung die beklagte Partei in die Liste der schutzwürdigen Unternehmungen eingetragen ist und daher gemäß § 3 dieses Gesetzes eine Klage gegen die beklagte Par... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs1ZPO 461 ZPO §502 A ZPO §514 A ZPO §528 C2 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 261 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 2... mehr lesen...
Die Klage gegen die Firma Johann F. & Co. wurde Johann F., einem der offenen Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, unter seiner Privatadresse zugestellt; bei der ersten Tagsatzung erschien ein Vertreter für Johann F., nicht aber für die offene Handelsgesellschaft. In der Klagebeantwortung hat Johann F. ausgeführt, daß seine passive Klagslegitimation nicht gegeben sei, weil die Klage nicht ihm persönlich, sondern der beklagten Firma zuzustellen gewesen wäre, wobei w... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 D ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wer in erster Instanz das Recht zu Prozeßhandlungen im eigenen Namen in Anspruch genommen hat, ist gegen die Verneinung dieses Rechtes durch das Prozeßgericht rekursberec... mehr lesen...