Norm: ZPO §472 ZPO §474 Abs2 ZPO §477 B2a ZPO §503 Z1 B2 ZPO § 472 heute ZPO § 472 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 474 heute ZPO § 474 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Das ursprüngliche Klagebegehren ging erstens auf die Feststellung, daß die Klägerin allein nach § 19 Abs. 2 Z. 11 MietG. in den Mietvertrag zwischen ihrer verstorbenen Mutter und der beklagten Partei hinsichtlich der Wohnung Nr. 38 im Hause Wien, II., ...straße 11, kraft Gesetzes eingetreten sei, zweitens auf den Ausspruch, die beklagte Partei sei als Hauseigentümerin schuldig, in die vertragsmäßige Benützung dieser Wohnung durch die Klägerin allein als Hauptmieterin einzuwilligen.... mehr lesen...
Das ursprüngliche Klagebegehren ging erstens auf die Feststellung, daß die Klägerin allein nach § 19 Abs. 2 Z. 11 MietG. in den Mietvertrag zwischen ihrer verstorbenen Mutter und der beklagten Partei hinsichtlich der Wohnung Nr. 38 im Hause Wien, II., ...straße 11, kraft Gesetzes eingetreten sei, zweitens auf den Ausspruch, die beklagte Partei sei als Hauseigentümerin schuldig, in die vertragsmäßige Benützung dieser Wohnung durch die Klägerin allein als Hauptmieterin einzuwilligen.... mehr lesen...
Das ursprüngliche Klagebegehren ging erstens auf die Feststellung, daß die Klägerin allein nach § 19 Abs. 2 Z. 11 MietG. in den Mietvertrag zwischen ihrer verstorbenen Mutter und der beklagten Partei hinsichtlich der Wohnung Nr. 38 im Hause Wien, II., ...straße 11, kraft Gesetzes eingetreten sei, zweitens auf den Ausspruch, die beklagte Partei sei als Hauseigentümerin schuldig, in die vertragsmäßige Benützung dieser Wohnung durch die Klägerin allein als Hauptmieterin einzuwilligen.... mehr lesen...
Norm: ZPO §472 ZPO §474 Abs2 ZPO §477 B2a ZPO §503 Z1 B2 ZPO § 472 heute ZPO § 472 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 474 heute ZPO § 474 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 25. 6. 1947 überreichten Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung der beiden Beklagten zur ungeteilten Hand, ihr einen Betrag von 1.005 S samt 4 % Zinsen ab 25. 6. 1947 zu bezahlen. Der Klage liegt nachstehender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und der Erstbeklagte sind Ehegatten, die Scheidungsklage des Erstbeklagten wurde rechtskräftig abgewiesen. Die beiden Beklagten haben zueinander ehewidrige Beziehungen unterhalten und wurde die Zweitbekl... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. abgewiesen. Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß Paragraph 49, EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung des Widerklägers - die Klägerin hat eine Berufung nicht eingebracht und im Berufungsverfahren auch keinen Mitverschuld... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. abgewiesen. Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß Paragraph 49, EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung des Widerklägers - die Klägerin hat eine Berufung nicht eingebracht und im Berufungsverfahren auch keinen Mitverschuld... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. abgewiesen. Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß Paragraph 49, EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung des Widerklägers - die Klägerin hat eine Berufung nicht eingebracht und im Berufungsverfahren auch keinen Mitverschuld... mehr lesen...
Die Ehe der beiden Streitteile war im Jahre 1946 gemäß § 49 EheG. geschieden und dem Ehemann eine Unterhaltsleistung an die geschiedene Gattin mit Urteil aufgetragen worden. Der geschiedene Ehemann stellte nunmehr das Klagebegehren, festzustellen, daß der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Gattin verwirkt sei, weil sie sich schwere Verfehlungen im Sinne des § 74 EheG. habe zuschulden kommen lassen. Die Ehe der beiden Streitteile war im Jahre 1946 gemäß Paragraph 49, EheG. geschied... mehr lesen...
Die Ehe der beiden Streitteile war im Jahre 1946 gemäß § 49 EheG. geschieden und dem Ehemann eine Unterhaltsleistung an die geschiedene Gattin mit Urteil aufgetragen worden. Der geschiedene Ehemann stellte nunmehr das Klagebegehren, festzustellen, daß der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Gattin verwirkt sei, weil sie sich schwere Verfehlungen im Sinne des § 74 EheG. habe zuschulden kommen lassen. Die Ehe der beiden Streitteile war im Jahre 1946 gemäß Paragraph 49, EheG. geschied... mehr lesen...
Bei dem über die auf § 55 EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte gegen die Scheidung ausgesprochen, sich zur Fortsetzung der Ehe bereit erklärt und die Abweisung des Klagebegehrens beantragt. In der mündlichen Streitverhandlung sind die Erklärungen nicht mehr wiederholt, zumindestens nicht in das Protokoll aufgenommen worden. Bei dem über die auf Paragraph 55, EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte ge... mehr lesen...
Norm: EheG §55 ZPO §503 Z4 E4a EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Bei dem über die auf § 55 EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte gegen die Scheidung ausgesprochen, sich zur Fortsetzung der Ehe bereit erklärt und die Abweisung des Klagebegehrens beantragt. In der mündlichen Streitverhandlung sind die Erklärungen nicht mehr wiederholt, zumindestens nicht in das Protokoll aufgenommen worden. Bei dem über die auf Paragraph 55, EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte ge... mehr lesen...
Bei dem über die auf § 55 EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte gegen die Scheidung ausgesprochen, sich zur Fortsetzung der Ehe bereit erklärt und die Abweisung des Klagebegehrens beantragt. In der mündlichen Streitverhandlung sind die Erklärungen nicht mehr wiederholt, zumindestens nicht in das Protokoll aufgenommen worden. Bei dem über die auf Paragraph 55, EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte ge... mehr lesen...
Bei dem über die auf § 55 EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte gegen die Scheidung ausgesprochen, sich zur Fortsetzung der Ehe bereit erklärt und die Abweisung des Klagebegehrens beantragt. In der mündlichen Streitverhandlung sind die Erklärungen nicht mehr wiederholt, zumindestens nicht in das Protokoll aufgenommen worden. Bei dem über die auf Paragraph 55, EheG. gestützte Scheidungsklage abgehaltenen Sühneversuch hat sich die Beklagte ge... mehr lesen...
Norm: EheG §55 ZPO §503 Z4 E4a EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat einerseits die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 6500 S s. A. und andererseits die Feststellung beantragt, daß der Anspruch des Beklagten aus einem Versäumungsurteil auf Zahlung von 4685 S s. A. u. a. nicht zu Recht bestehe. Das Prozeßgericht hat dem Leistungsbegehren stattgegeben, das Feststellungsbegehren jedoch abgewiesen. Das Berufungsgericht, das von beiden Parteien angerufen worden war, hat auch dem Feststellungsbegehren stattgegebe... mehr lesen...
Die Klägerin hat einerseits die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 6500 S s. A. und andererseits die Feststellung beantragt, daß der Anspruch des Beklagten aus einem Versäumungsurteil auf Zahlung von 4685 S s. A. u. a. nicht zu Recht bestehe. Das Prozeßgericht hat dem Leistungsbegehren stattgegeben, das Feststellungsbegehren jedoch abgewiesen. Das Berufungsgericht, das von beiden Parteien angerufen worden war, hat auch dem Feststellungsbegehren stattgegebe... mehr lesen...
Der Kläger begehrte Scheidung der zwischen ihm und der Beklagten am 21. Oktober 1946 geschlossenen Ehe. Die Klage stützte er auf § 49 EheG. Er behauptete u. a., daß die Beklagte gegen ihn gleichgültig und lieblos sei und ihm den ehelichen Verkehr vollkommen verweigere. Die Beklagte hat die Abweisung des Klagebegehrens beantragt. Sie bringt vor, sie habe sich im Juni 1946 (vor Abschluß der Ehe) einer schweren gynäkologischen Operation unterzogen, sei dann noch ein zweites Mal operie... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen hat sich die zweitbeklagte Partei im August 1941 verpflichtet, als Gegenleistung für den Nachlaß ihrer Schuld von 9600 RM der klagenden Partei nach Beendigung des Krieges eine Ford-Taunus-Limousine zum Fabrikspreis von 3100 RM kostenlos zu liefern. Das geänderte Klagebegehren ist auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Lieferung eines PKW. Ford, Type Taunus, gerichtet, wozu der Kläger noch erklärte, er bestehe nicht auf Lieferung eines fabrik... mehr lesen...
Der Kläger begehrte Scheidung der zwischen ihm und der Beklagten am 21. Oktober 1946 geschlossenen Ehe. Die Klage stützte er auf § 49 EheG. Er behauptete u. a., daß die Beklagte gegen ihn gleichgültig und lieblos sei und ihm den ehelichen Verkehr vollkommen verweigere. Die Beklagte hat die Abweisung des Klagebegehrens beantragt. Sie bringt vor, sie habe sich im Juni 1946 (vor Abschluß der Ehe) einer schweren gynäkologischen Operation unterzogen, sei dann noch ein zweites Mal operie... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen hat sich die zweitbeklagte Partei im August 1941 verpflichtet, als Gegenleistung für den Nachlaß ihrer Schuld von 9600 RM der klagenden Partei nach Beendigung des Krieges eine Ford-Taunus-Limousine zum Fabrikspreis von 3100 RM kostenlos zu liefern. Das geänderte Klagebegehren ist auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Lieferung eines PKW. Ford, Type Taunus, gerichtet, wozu der Kläger noch erklärte, er bestehe nicht auf Lieferung eines fabrik... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen hat sich die zweitbeklagte Partei im August 1941 verpflichtet, als Gegenleistung für den Nachlaß ihrer Schuld von 9600 RM der klagenden Partei nach Beendigung des Krieges eine Ford-Taunus-Limousine zum Fabrikspreis von 3100 RM kostenlos zu liefern. Das geänderte Klagebegehren ist auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Lieferung eines PKW. Ford, Type Taunus, gerichtet, wozu der Kläger noch erklärte, er bestehe nicht auf Lieferung eines fabrik... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen hat sich die zweitbeklagte Partei im August 1941 verpflichtet, als Gegenleistung für den Nachlaß ihrer Schuld von 9600 RM der klagenden Partei nach Beendigung des Krieges eine Ford-Taunus-Limousine zum Fabrikspreis von 3100 RM kostenlos zu liefern. Das geänderte Klagebegehren ist auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Lieferung eines PKW. Ford, Type Taunus, gerichtet, wozu der Kläger noch erklärte, er bestehe nicht auf Lieferung eines fabrik... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren, daß das mündliche Testament der Erblasserin J. St. ungültig sei, ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die einzige Rechtsfrage, die mit dem Revisionsgrund der Ziffer 4 des § 503 ZPO. aufgegriffen werden könnte, ist jene, ob der äußeren Form im Hinblick auf § 585 ABGB. insofern... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren, daß das mündliche Testament der Erblasserin J. St. ungültig sei, ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die einzige Rechtsfrage, die mit dem Revisionsgrund der Ziffer 4 des § 503 ZPO. aufgegriffen werden könnte, ist jene, ob der äußeren Form im Hinblick auf § 585 ABGB. insofern... mehr lesen...
Von den Untergerichten wurde übereinstimmend festgestellt, daß die Klägerin, eine landwirtschaftliche Hilfsarbeiterin, am 2. Februar 1945 sich durch Sturz den linken Unterarm gebrochen und daß sie sich nach Anlegen eines Notverbandes sofort in das Spital in W. begeben hat, dem der Beklagte als Primarius vorsteht. Der Beklagte hat die Behandlung übernommen und geführt. Am Tage nach dem Eintreffen im Spital wurde der Klägerin ein Drahtextensionsgipsverband angelegt. Laut Krankengeschi... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Der Tatrichter ist immer befugt, dem ihm überzeugend erscheinenden Gutachten eines Sachverständigers zu folgen, wenn er sich nicht selbst die nötige Sachkunde und Erfa... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 A ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Zur Frage der verfahrensrechtlichen verfehlten Rügen gegenüber dem Sachverständigengutachten in der Revisionsinstanz.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...