Von den Untergerichten wurde übereinstimmend festgestellt, daß die Klägerin, eine landwirtschaftliche Hilfsarbeiterin, am 2. Februar 1945 sich durch Sturz den linken Unterarm gebrochen und daß sie sich nach Anlegen eines Notverbandes sofort in das Spital in W. begeben hat, dem der Beklagte als Primarius vorsteht. Der Beklagte hat die Behandlung übernommen und geführt. Am Tage nach dem Eintreffen im Spital wurde der Klägerin ein Drahtextensionsgipsverband angelegt. Laut Krankengeschi... mehr lesen...
Von den Untergerichten wurde übereinstimmend festgestellt, daß die Klägerin, eine landwirtschaftliche Hilfsarbeiterin, am 2. Februar 1945 sich durch Sturz den linken Unterarm gebrochen und daß sie sich nach Anlegen eines Notverbandes sofort in das Spital in W. begeben hat, dem der Beklagte als Primarius vorsteht. Der Beklagte hat die Behandlung übernommen und geführt. Am Tage nach dem Eintreffen im Spital wurde der Klägerin ein Drahtextensionsgipsverband angelegt. Laut Krankengeschi... mehr lesen...
Von den Untergerichten wurde übereinstimmend festgestellt, daß die Klägerin, eine landwirtschaftliche Hilfsarbeiterin, am 2. Februar 1945 sich durch Sturz den linken Unterarm gebrochen und daß sie sich nach Anlegen eines Notverbandes sofort in das Spital in W. begeben hat, dem der Beklagte als Primarius vorsteht. Der Beklagte hat die Behandlung übernommen und geführt. Am Tage nach dem Eintreffen im Spital wurde der Klägerin ein Drahtextensionsgipsverband angelegt. Laut Krankengeschi... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Der Tatrichter ist immer befugt, dem ihm überzeugend erscheinenden Gutachten eines Sachverständigers zu folgen, wenn er sich nicht selbst die nötige Sachkunde und Erfa... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zufolge Klage und Widerklage die 1941 geschlossene Ehe der Streitteile (Klägerin war zur Zeit der Eheschließung 27, der Beklagte 53 Jahre alt) geschieden und hiebei das überwiegende Verschulden der Klägerin festgestellt. Das Berufungsgericht hat der Berufung der Klägerin nicht, wohl aber der Berufung des Beklagten Folge gegeben und das Alleinverschulden der Klägerin ausgesprochen. Die Revision der Klägerin, die auf die Revisionsgrunde der Z. 3 und 4 des § 50... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zufolge Klage und Widerklage die 1941 geschlossene Ehe der Streitteile (Klägerin war zur Zeit der Eheschließung 27, der Beklagte 53 Jahre alt) geschieden und hiebei das überwiegende Verschulden der Klägerin festgestellt. Das Berufungsgericht hat der Berufung der Klägerin nicht, wohl aber der Berufung des Beklagten Folge gegeben und das Alleinverschulden der Klägerin ausgesprochen. Die Revision der Klägerin, die auf die Revisionsgrunde der Z. 3 und 4 des § 50... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zufolge Klage und Widerklage die 1941 geschlossene Ehe der Streitteile (Klägerin war zur Zeit der Eheschließung 27, der Beklagte 53 Jahre alt) geschieden und hiebei das überwiegende Verschulden der Klägerin festgestellt. Das Berufungsgericht hat der Berufung der Klägerin nicht, wohl aber der Berufung des Beklagten Folge gegeben und das Alleinverschulden der Klägerin ausgesprochen. Die Revision der Klägerin, die auf die Revisionsgrunde der Z. 3 und 4 des § 50... mehr lesen...
Die Unterinstanzen haben das Begehren des Klägers auf Scheidung der am 30. Mai 1921 geschlossenen Ehe gemäß § 55 EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß Kläger vor mehr als drei Jahren die eheliche Gemeinschaft aufgegeben, sich einer anderen Frau genähert und mit dieser längere Zeit zusammen gewohnt hat. Das Berufungsgericht nimmt als erwiesen an, daß nicht zu erwarten ist, daß der Kläger nochmals in die eheliche Gemeinschaft zurückkehren werde. Das Berufungsge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §66 ZPO §503 Z2 AußStrG § 66 heute AußStrG § 66 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Die Unterinstanzen haben das Begehren des Klägers auf Scheidung der am 30. Mai 1921 geschlossenen Ehe gemäß § 55 EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß Kläger vor mehr als drei Jahren die eheliche Gemeinschaft aufgegeben, sich einer anderen Frau genähert und mit dieser längere Zeit zusammen gewohnt hat. Das Berufungsgericht nimmt als erwiesen an, daß nicht zu erwarten ist, daß der Kläger nochmals in die eheliche Gemeinschaft zurückkehren werde. Das Berufungsge... mehr lesen...
Die Unterinstanzen haben das Begehren des Klägers auf Scheidung der am 30. Mai 1921 geschlossenen Ehe gemäß § 55 EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß Kläger vor mehr als drei Jahren die eheliche Gemeinschaft aufgegeben, sich einer anderen Frau genähert und mit dieser längere Zeit zusammen gewohnt hat. Das Berufungsgericht nimmt als erwiesen an, daß nicht zu erwarten ist, daß der Kläger nochmals in die eheliche Gemeinschaft zurückkehren werde. Das Berufungsge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §66 ZPO §503 Z2 AußStrG § 66 heute AußStrG § 66 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche Vaterschaft des Beklagten zu dem am 12. Mai 1947 geborenen Kläger festgestellt und den Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Alimentation von 45 S verurteilt. Dieses Urteil wird vom Beklagten mit Revision zur Gänze angefochten, in der die Revisionsgrunde der Z. 2 bis 4 des § 503 ZPO. geltend gemacht werden. Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche Vaterschaft des Beklagten zu dem am 12. Mai 1947 geborenen Kläger festgestellt und den Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Alimentation von 45 S verurteilt. Dieses Urteil wird vom Beklagten mit Revision zur Gänze angefochten, in der die Revisionsgrunde der Z. 2 bis 4 des § 503 ZPO. geltend gemacht werden. Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche Vaterschaft des Beklagten zu dem am 12. Mai 1947 geborenen Kläger festgestellt und den Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Alimentation von 45 S verurteilt. Dieses Urteil wird vom Beklagten mit Revision zur Gänze angefochten, in der die Revisionsgrunde der Z. 2 bis 4 des § 503 ZPO. geltend gemacht werden. Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche Vaterschaft des Beklagten zu dem am 12. Mai 1947 geborenen Kläger festgestellt und den Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Alimentation von 45 S verurteilt. Dieses Urteil wird vom Beklagten mit Revision zur Gänze angefochten, in der die Revisionsgrunde der Z. 2 bis 4 des § 503 ZPO. geltend gemacht werden. Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche... mehr lesen...
Die Klägerin hat gemäß § 25 Abs. 8 BRG. auf Unwirksamerklärung der Entlassung beim Arbeitsgericht Wien geklagt. Da die beklagte Partei zur mündlichen Streitverhandlung nicht erschienen ist, erließ das Erstgericht ein Versäumungsurteil im Sinne des Klageantrages. Die beklagte Partei hat gegen dieses Urteil berufen. Bei der mündlichen Berufungsverhandlung brachte die beklagte Partei neu vor, daß die Klägerin wegen Krankheit nach § 82 lit. b GewO. entlassen worden sei und daß die Vora... mehr lesen...
Die Klägerin hat gemäß § 25 Abs. 8 BRG. auf Unwirksamerklärung der Entlassung beim Arbeitsgericht Wien geklagt. Da die beklagte Partei zur mündlichen Streitverhandlung nicht erschienen ist, erließ das Erstgericht ein Versäumungsurteil im Sinne des Klageantrages. Die beklagte Partei hat gegen dieses Urteil berufen. Bei der mündlichen Berufungsverhandlung brachte die beklagte Partei neu vor, daß die Klägerin wegen Krankheit nach § 82 lit. b GewO. entlassen worden sei und daß die Vora... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Aufkündigung des von der Klägerin an die Beklagte verpachteten Gasthausunternehmens samt Lokalitäten mit der Begründung: aufgehoben, daß die Kündigung nur nach den Bestimmungen über Hauptmieten im Sinne des § 7 der Kündigungsschutz-Ausführungsverordnung 1939 ausgesprochen werden könne. Da dringender Eigenbedarf geltend gemacht, aber ein Ersatzlokal nicht angeboten worden sei, sei die Kündigung unwirksam. Das Erstgericht hat die Aufkündigung des von der Kläger... mehr lesen...
Auf Grund der auf § 49 EheG. gestützten Klage der Ehefrau M. H. hat das Erstgericht die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem Verschulden des A. H. geschieden. In der gegen dieses Urteil eingelegten Berufung hat A. H. erklärt (§ 467 Z. 3 ZPO.), das Urteil "nur insoweit anzufechten, als es sein Alleinverschulden und nicht ein Mitverschulden der Ehefrau an der Zerrüttung der Ehe, und zwar das überwiegende Verschulden hieran feststelle" und hat den Antrag gestellt, das Urteil... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 G ZPO §462 Abs1 ZPO §477 B2d ZPO §483 Abs1 ZPO §503 Z1 B2 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 462 heute ZPO § 462 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Aufkündigung des von der Klägerin an die Beklagte verpachteten Gasthausunternehmens samt Lokalitäten mit der Begründung: aufgehoben, daß die Kündigung nur nach den Bestimmungen über Hauptmieten im Sinne des § 7 der Kündigungsschutz-Ausführungsverordnung 1939 ausgesprochen werden könne. Da dringender Eigenbedarf geltend gemacht, aber ein Ersatzlokal nicht angeboten worden sei, sei die Kündigung unwirksam. Das Erstgericht hat die Aufkündigung des von der Kläger... mehr lesen...
Auf Grund der auf § 49 EheG. gestützten Klage der Ehefrau M. H. hat das Erstgericht die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem Verschulden des A. H. geschieden. In der gegen dieses Urteil eingelegten Berufung hat A. H. erklärt (§ 467 Z. 3 ZPO.), das Urteil "nur insoweit anzufechten, als es sein Alleinverschulden und nicht ein Mitverschulden der Ehefrau an der Zerrüttung der Ehe, und zwar das überwiegende Verschulden hieran feststelle" und hat den Antrag gestellt, das Urteil... mehr lesen...
Auf Grund der auf § 49 EheG. gestützten Klage der Ehefrau M. H. hat das Erstgericht die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem Verschulden des A. H. geschieden. In der gegen dieses Urteil eingelegten Berufung hat A. H. erklärt (§ 467 Z. 3 ZPO.), das Urteil "nur insoweit anzufechten, als es sein Alleinverschulden und nicht ein Mitverschulden der Ehefrau an der Zerrüttung der Ehe, und zwar das überwiegende Verschulden hieran feststelle" und hat den Antrag gestellt, das Urteil... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 G ZPO §462 Abs1 ZPO §477 B2d ZPO §483 Abs1 ZPO §503 Z1 B2 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 462 heute ZPO § 462 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf Zuspruch des Betrages von 300 S lautende Klagebegehren mit der Begründung: ab, daß die zufolge einer Verlautbarung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg, Sektion Fremdenverkehr, als zulässig erklärte Erhöhung der Zimmerpreise ab 10. August 1947 um 50% nicht die beklagte Partei verpflichte, im Hinblick auf den unter anderen Bedingungen abgeschlossenen Bestandvertrag diese Erhöhung anzuerkennen. Das Berufungsgericht änderte das angefochtene ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf Zuspruch des Betrages von 300 S lautende Klagebegehren mit der Begründung: ab, daß die zufolge einer Verlautbarung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg, Sektion Fremdenverkehr, als zulässig erklärte Erhöhung der Zimmerpreise ab 10. August 1947 um 50% nicht die beklagte Partei verpflichte, im Hinblick auf den unter anderen Bedingungen abgeschlossenen Bestandvertrag diese Erhöhung anzuerkennen. Das Berufungsgericht änderte das angefochtene ... mehr lesen...
Die Klage auf Nichtigerklärung des unten angeführten Vertrages wurde vom Obersten Gerichtshof in Abänderung der berufungsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: I. H. A. und A. A. waren offene Gesellschafter der Firma J. A. und Söhne. Der Vater des Klägers H. A., K. A. senior, hatte gegen die Firma eine Forderung von 126.000 S und war überdies als stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 140.000 S beteiligt... mehr lesen...
Die Klage auf Nichtigerklärung des unten angeführten Vertrages wurde vom Obersten Gerichtshof in Abänderung der berufungsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: I. H. A. und A. A. waren offene Gesellschafter der Firma J. A. und Söhne. Der Vater des Klägers H. A., K. A. senior, hatte gegen die Firma eine Forderung von 126.000 S und war überdies als stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 140.000 S beteiligt... mehr lesen...
Die Klage auf Nichtigerklärung des unten angeführten Vertrages wurde vom Obersten Gerichtshof in Abänderung der berufungsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: I. H. A. und A. A. waren offene Gesellschafter der Firma J. A. und Söhne. Der Vater des Klägers H. A., K. A. senior, hatte gegen die Firma eine Forderung von 126.000 S und war überdies als stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 140.000 S beteiligt... mehr lesen...