Das Erstgericht erkannte mit Zwischenurteil zu Recht, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Die beiden oberen Instanzen bestätigten diese Entscheidung.
Rechtliche Beurteilung
Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Der noch im Streit verfangene Teil des Klagebegehrens ist auf Bezahlung eines Schadenersatzbetrages von 50.000 S gerichtet, da die Beklagte den Verlust einer ihr von der Klägerin zur Aufbewahrung übergebenen Kiste ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte mit Zwischenurteil zu Recht, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Die beiden oberen Instanzen bestätigten diese Entscheidung.
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Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Der noch im Streit verfangene Teil des Klagebegehrens ist auf Bezahlung eines Schadenersatzbetrages von 50.000 S gerichtet, da die Beklagte den Verlust einer ihr von der Klägerin zur Aufbewahrung übergebenen Kiste ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte mit Zwischenurteil zu Recht, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Die beiden oberen Instanzen bestätigten diese Entscheidung.
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Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Der noch im Streit verfangene Teil des Klagebegehrens ist auf Bezahlung eines Schadenersatzbetrages von 50.000 S gerichtet, da die Beklagte den Verlust einer ihr von der Klägerin zur Aufbewahrung übergebenen Kiste ... mehr lesen...
Das T. P.-Theater, dessen Direktor der Kläger ist, wurde mit Vertrag vom 14. April 1947 vom Beklagten für das von ihm geführte Kabarett zur Aufführung von Stücken aus dem Spielplan dieser Schauspielertruppe für die Zeit vom 1. bis 30. Juni 1947 aufgenommen, wobei der Beklagte dem Kläger und dessen Truppe ein Gesamthonorar von 50.000 S während der Vertragszeit für alle Fälle garantierte. Die Aufteilung der Gagen auf die Mitglieder der Theatergruppe war dem Kläger vorbehalten. Der Klä... mehr lesen...
Das T. P.-Theater, dessen Direktor der Kläger ist, wurde mit Vertrag vom 14. April 1947 vom Beklagten für das von ihm geführte Kabarett zur Aufführung von Stücken aus dem Spielplan dieser Schauspielertruppe für die Zeit vom 1. bis 30. Juni 1947 aufgenommen, wobei der Beklagte dem Kläger und dessen Truppe ein Gesamthonorar von 50.000 S während der Vertragszeit für alle Fälle garantierte. Die Aufteilung der Gagen auf die Mitglieder der Theatergruppe war dem Kläger vorbehalten. Der Klä... mehr lesen...
Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung nach Agnes N. verpflichtete sich der Beklagte am 1. Juli 1944 vor dem Abhandlungsrichter, dem Kläger am 1. Dezember 1946 600 RM bei Zwangsfolgen zu bezahlen. Das Begehren auf Zahlung von 600 RM wurde vom Erstgericht abgewiesen, dagegen wurde ihm vom Berufungsgerichte stattgegeben. In der Revision des Beklagten wird insbesondere auch der Revisionsgrund der Z. 1 des § 503 ZPO. geltend gemacht. Der Revisionsgrund der Nichtigkeit des Verfahrens,... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 ZPO §182 ZPO §272 E ZPO §503 Z2 C6 AußStrG § 161 heute AußStrG § 161 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 182 heute ZPO § 182 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I) Rudolf U***** hat sich gemäß den Verträgen vom 7. 1. 1947 (Beilage C) und 11. 3. 1947 (Beilage D) am Unternehmen des Beklagten beteiligt. Die Einlage stammt zum Teil aus dem Vermögen der Klägerin, wobei es zwischen den Parteien strittig ist, ob die Klägerin in ein direktes Vertragsverhältnis zum Beklagten getreten ist. Zur Sicherstellung der Rückforderungsansprüche hatte Beklagter dem Rudolf U***** einen Sicherstellungswechsel unter den Bedingungen des Pun... mehr lesen...
Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung nach Agnes N. verpflichtete sich der Beklagte am 1. Juli 1944 vor dem Abhandlungsrichter, dem Kläger am 1. Dezember 1946 600 RM bei Zwangsfolgen zu bezahlen. Das Begehren auf Zahlung von 600 RM wurde vom Erstgericht abgewiesen, dagegen wurde ihm vom Berufungsgerichte stattgegeben. In der Revision des Beklagten wird insbesondere auch der Revisionsgrund der Z. 1 des § 503 ZPO. geltend gemacht. Der Revisionsgrund der Nichtigkeit des Verfahrens,... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 ZPO §182 ZPO §272 E ZPO §503 Z2 C6 AußStrG § 161 heute AußStrG § 161 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 182 heute ZPO § 182 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat über Klage und Widerklage die Ehe der Streitteile geschieden und hiebei das Verschulden beider Ehegatten bei Überwiegen des Verschuldens des beklagten Mannes festgestellt und außerdem diesen zur Zahlung eines Unterhaltsbetrages verurteilt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge. Die Revision des Beklagten blieb ohne Erfolg. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision des Beklagten ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der Räumungsklage mit der Begründung: stattgegeben, daß die klagsgegenständliche Wohnung als Dienstwohnung dem Ehepaar S. von der Landesbauernschaft Niederdonau zugewiesen war und deren Anspruch auf Benützung dieser Wohnung mit Beendigung des Dienstverhältnisses im Jahre 1944 erloschen ist, daß der öffentlichrechtliche Titel, nämlich der Fliegerquartierschein, durch das anschließend begrundete Untermietverhältnis mit Frau S. außer Wirksamkeit getreten, dieses Unt... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat über Klage und Widerklage die Ehe der Streitteile geschieden und hiebei das Verschulden beider Ehegatten bei Überwiegen des Verschuldens des beklagten Mannes festgestellt und außerdem diesen zur Zahlung eines Unterhaltsbetrages verurteilt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge. Die Revision des Beklagten blieb ohne Erfolg. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision des Beklagten ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der Räumungsklage mit der Begründung: stattgegeben, daß die klagsgegenständliche Wohnung als Dienstwohnung dem Ehepaar S. von der Landesbauernschaft Niederdonau zugewiesen war und deren Anspruch auf Benützung dieser Wohnung mit Beendigung des Dienstverhältnisses im Jahre 1944 erloschen ist, daß der öffentlichrechtliche Titel, nämlich der Fliegerquartierschein, durch das anschließend begrundete Untermietverhältnis mit Frau S. außer Wirksamkeit getreten, dieses Unt... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach § 19, Abs. 2, Z. 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach Paragraph 19,, Absatz 2,, Ziffer 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Berufungsgericht hat dagegen mit dem angefochtenen Urteil der Berufung der Kläger Folge gegeben und in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles di... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a ZPO §506 Abs1 Z2 Ca ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 506 heute ZPO § 506 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach § 19, Abs. 2, Z. 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach Paragraph 19,, Absatz 2,, Ziffer 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Berufungsgericht hat dagegen mit dem angefochtenen Urteil der Berufung der Kläger Folge gegeben und in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles di... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach § 19, Abs. 2, Z. 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach Paragraph 19,, Absatz 2,, Ziffer 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Berufungsgericht hat dagegen mit dem angefochtenen Urteil der Berufung der Kläger Folge gegeben und in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles di... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach § 19, Abs. 2, Z. 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Erstgericht hat die auf die Kündigungsgrunde nach Paragraph 19,, Absatz 2,, Ziffer 3, 5 und 6 MietG. gestützte Aufkündigung mit dem Urteil vom 8. Jänner 1948 aufgehoben. Das Berufungsgericht hat dagegen mit dem angefochtenen Urteil der Berufung der Kläger Folge gegeben und in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles di... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a ZPO §506 Abs1 Z2 Ca ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 506 heute ZPO § 506 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
Die Kläger kundigten der Beklagten die Wohnung, die sie in ihrem Hause gegen vierzehntägige Aufkündigung gemietet hatte, für den 31. Mai 1947 unter Anrufung des Kündigungsgrundes nach § 19, Abs. 2, Z. 6 MietG. und Anbot einer Ersatzwohnung im gleichen Hause und Stockwerk sowie mit der Zusicherung der Einleitung von fließenden Wasser auf. Die Kläger kundigten der Beklagten die Wohnung, die sie in ihrem Hause gegen vierzehntägige Aufkündigung gemietet hatte, für den 31. Mai 1947 unte... mehr lesen...
Die Kläger kundigten der Beklagten die Wohnung, die sie in ihrem Hause gegen vierzehntägige Aufkündigung gemietet hatte, für den 31. Mai 1947 unter Anrufung des Kündigungsgrundes nach § 19, Abs. 2, Z. 6 MietG. und Anbot einer Ersatzwohnung im gleichen Hause und Stockwerk sowie mit der Zusicherung der Einleitung von fließenden Wasser auf. Die Kläger kundigten der Beklagten die Wohnung, die sie in ihrem Hause gegen vierzehntägige Aufkündigung gemietet hatte, für den 31. Mai 1947 unte... mehr lesen...
Die Kläger kundigten der Beklagten die Wohnung, die sie in ihrem Hause gegen vierzehntägige Aufkündigung gemietet hatte, für den 31. Mai 1947 unter Anrufung des Kündigungsgrundes nach § 19, Abs. 2, Z. 6 MietG. und Anbot einer Ersatzwohnung im gleichen Hause und Stockwerk sowie mit der Zusicherung der Einleitung von fließenden Wasser auf. Die Kläger kundigten der Beklagten die Wohnung, die sie in ihrem Hause gegen vierzehntägige Aufkündigung gemietet hatte, für den 31. Mai 1947 unte... mehr lesen...
Die klagende Gemeinde kundigte dem Beklagten die Wohnung in dem ihr gehörigen Hause unter Anführung des Kündigungsgrundes nach § 19, Abs. 2, Z. 7 MietG. mit der Begründung: auf, daß die Wohnung als Dienstwohnung (Hausbesorger) benötigt werde. Die klagende Gemeinde kundigte dem Beklagten die Wohnung in dem ihr gehörigen Hause unter Anführung des Kündigungsgrundes nach Paragraph 19,, Absatz 2,, Ziffer 7, MietG. mit der
Begründung: auf, daß die Wohnung als Dienstwohnung (Hausbesorger) b... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf § 1 der Verordnung vom 28. September 1943, DRGBl. I S. 546 gestützte Räumungsbegehren mit der Begründung: ab, daß die Klägerinnen von der Beklagten den Mietzins nicht nur entgegengenommen, sondern sogar verlangt und daher durch schlüssige Handlungen ihre Absicht zu erkennen gegeben haben, den Mietvertrag mit der Beklagten fortzusetzen. Das Erstgericht wies das auf Paragraph eins, der Verordnung vom 28. September 1943, DRGBl. römisch eins Sitzung 546 gest... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf § 1 der Verordnung vom 28. September 1943, DRGBl. I S. 546 gestützte Räumungsbegehren mit der Begründung: ab, daß die Klägerinnen von der Beklagten den Mietzins nicht nur entgegengenommen, sondern sogar verlangt und daher durch schlüssige Handlungen ihre Absicht zu erkennen gegeben haben, den Mietvertrag mit der Beklagten fortzusetzen. Das Erstgericht wies das auf Paragraph eins, der Verordnung vom 28. September 1943, DRGBl. römisch eins Sitzung 546 gest... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen haben den Viertbeklagten im Sinne des Klagebegehrens verurteilt. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hatte der erstbeklagten Gesellschaft Lebensmittel im Gesamtwert von 40.455.66 RM. eingelagert. Aus dem Verschulden des Viertbeklagten, der damals offener Gesellschafter der erstbeklagten Partei war, ist am 17. August 1944 in dem Magazin, in dem die Lebensmittel eingelagert waren, ein Brand ausgebrochen, durc... mehr lesen...
Die Beklagte, welcher als Eigentümerin zu einem Viertel in dem dem Kläger zu einem Viertel gehörigen Haus ein Mitbenützungsrecht an einer Küche zustand, hat im Jahre 1936, ohne Wissen der anderen beiden Miteigentümer, den in der Küche befindlichen gemauerten Herd, von dem sie behauptete, daß er den Anforderungen nicht mehr entsprach, entfernt und einen von ihr gekauften eisernen Sparherd an seine Stelle gesetzt. Im November 1946 hat sie die Küche geräumt und diesen Sparherd mitgenom... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen haben den Viertbeklagten im Sinne des Klagebegehrens verurteilt. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hatte der erstbeklagten Gesellschaft Lebensmittel im Gesamtwert von 40.455.66 RM. eingelagert. Aus dem Verschulden des Viertbeklagten, der damals offener Gesellschafter der erstbeklagten Partei war, ist am 17. August 1944 in dem Magazin, in dem die Lebensmittel eingelagert waren, ein Brand ausgebrochen, durc... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen haben den Viertbeklagten im Sinne des Klagebegehrens verurteilt. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hatte der erstbeklagten Gesellschaft Lebensmittel im Gesamtwert von 40.455.66 RM. eingelagert. Aus dem Verschulden des Viertbeklagten, der damals offener Gesellschafter der erstbeklagten Partei war, ist am 17. August 1944 in dem Magazin, in dem die Lebensmittel eingelagert waren, ein Brand ausgebrochen, durc... mehr lesen...