Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger, Dr.Angst, Dr.Kellner und Dr.Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Martin P*****, vertreten durch Dr.Günter Vasicek, Rechtsanwalt in Krems an der Donau, wider die beklagte Partei Hermine P*****, vertreten durch Dr.Michael Schwarz, Rechtsanwalt in St.Pölten, wegen S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das Gericht erster Instanz seinen (abändernden) Beschluß infolge Rekurses des Klägers gefaßt hat, ist das von den Beklagten dagegen erhobene Rechtsmittel ein Revisionsrekurs; das gilt auch insoweit, als das Rekursgericht den Vollzug der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom Erlag einer Sicherheit gemäß § 390 Abs 2 EO abhängig gemacht hat. Auch insoweit hat es an die Stelle des Beschlusses des Erstgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.5.1949 geborene Kläger hat die Volksschule besucht und erlernte in der Zeit von 1964 bis 1968 den Beruf eines Konditors, den er in der Folge bis 1970 ausübte. Im Jahre 1970 war er danach als Tankwart beschäftigt und arbeitete von 1979 bis 1989 als Maler und Anstreicher, dies alles mit Unterbrechungen. Im Jahre 1980 erlitt der Kläger bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen, darunter ein Schädel-Hirntrauma. Im wesentlichen bestehen als Folgen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Revision versucht hier vielmehr eine Bekämpfung der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen, die zu der Feststellung gelangten, daß die Klägerin ihr Gewerbe auch nach dem 1.Februar 1987 regelmäßig ausübte und ihre Tätigkeit erst mit 30. November 1990 einstellte. Der von der Klägerin gesehene Widerspruch d... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.1.1942 geborene Klägerin wurde am 10.1.1989 zum 34. Mal in das Landes-Sonderkrankenhaus Graz aufgenommen und am 24.3.1989 gebessert entlassen. In der Krankengeschichte war eine Defektschizophrenie angemerkt. Am 12.4.1989 wurde sie zum 35. Mal in dieses Krankenhaus aufgenommen. Zwei Tage später wurde der somatische und neurologische Zustand im Vergleich zur vorangegangenen Aufnahme als unverändert beschrieben. Wegen der häuslichen Situation der Klägerin war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Hat das Berufungsgericht - wie im vorliegenden Fall - die rechtliche Beurteilung der Sache abgelehnt, weil die Berufung seiner Meinung nach eine dem Gesetz gemäß ausgeführte Rechtsrüge nicht enthielt, so muß dies - wenn die Unrichtigkeit dieser Meinung behauptet wird - in der Revision als Mangelhaftigkeit des Verfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO bekämpft werden. Das Urteil des Berufungsgerichtes kann in einem so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter Geltendmachung der Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache behauptet die Klägerin neuerlich Mängel des Verfahrens erster Instanz, die sie bereits in ihrer Berufung rügt und die vom Berufungsgericht nicht für gegeben erachtet wurden. Solche Mängel können nach ständiger Rechtsprechung (SSV-NF 1/32, 3/115, 4/114, 5/116 ua) mit Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt aus dem Titel der Amtshaftung den Zuspruch des Betrages von S 922.808,48 samt Anhang. Sie brachte vor, am 13.7.1989 sei ihr geschiedener Ehegatte Dr. Abdul ***** G***** in Wien 3 ermordet worden. Österreichische Behörden und/oder Gerichte hätten durch Unterlassung entsprechender Aufklärungsarbeit bzw. durch Unterlassung der sich aus den Ermittlungen ergebenden Konsequenzen, nämlich dringender Tatverdacht gegen bestimmte Personen zu einem Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der - allein geltend gemachte - Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Der - allein geltend gemachte - Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO). Die Frage, ob ein Sachverständigengutachten die getroffenen Feststellung... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Notariatsakt vom 17. April 1982 übergab die Klägerin den beiden Beklagten je zur Hälfte ihre Liegenschaft EZ ***** KG ***** (ua mit dem Wohnhaus Nr. *****). Die Beklagten verpflichteten sich als Übernehmer, für sich und ihre Erben und Rechtsnachfolger der Liegenschaft gegenüber der Übernehmerin auf ihre Lebensdauer unentgeltlich ua zu dulden bzw. zu leisten: a) Zur Alleinbewohnung die im Dachgeschoß gelegenen zwei Zimmer des (den Beklagten gehörigen) Wohn... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat in den Jahren 1977 und 1978 im Auftrag des Klägers dessen Haus ***** errichtet. Vertragsgrundlage war die Ausschreibung vom 1.9.1977, nach welcher die Unterkellerung wasserundurchlässig auszuführen war. Der vom Beklagten verwendete Beton entsprach nicht der für einzelne Positionen geforderten Qualität B 300. Die Parteien haben vereinbart, daß der Beklagte für alle von ihm ausgeführten Arbeiten auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Kollaudierun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2 idF WGN 1989 ZPO §432 ZPO §503 Z2 C5 AußStrG § 15 heute AußStrG § 15 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 432 heute ZPO § 432 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Obsorge für das Kind erlischt mit dem Eintritt seiner Volljährigkeit (§ 172 ABGB). Der Unterhaltsbemessungsbeschluß kann daher nur mehr durch das volljährig gewordene Kind selbst angefochten werden (EvBl. 1963/200; 3 Ob 625/85; vgl. auch Pichler in Rummel2 Rz 1a zu § 154 a). Die Obsorge für das Kind erlischt mit dem Eintritt seiner Volljährigkeit (Paragraph 172, ABGB). Der Unterhaltsbemessungsbeschluß kann dahe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2 idF WGN 1989 ZPO §432 ZPO §503 Z2 C5 AußStrG § 15 heute AußStrG § 15 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 432 heute ZPO § 432 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei einen Betrag von 390.575 S samt Anhang und Rechnungslegung über die Geschäfte mit dem Auftaumittel X 73 seit Beginn des Dienstverhältnisses bis zum 30.Juni 1988. Er sei bei der beklagten Partei als Vertreter für den Vertrieb des Auftaumittels X 73 beschäftigt gewesen und habe die österreichische Zweigniederlassung der beklagten Partei geleitet. Die beklagte Partei schulde dem Kläger den Klagsbetrag an fälligen Gehältern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat sich mit den in der Berufung der Klägerin behaupteten Widersprüchen in der Aussage des Zeugen Dr.G***** S***** auseinandergesetzt; soweit die Revisionswerberin die Feststellungen des Erstgerichtes über die häufige Ortsabwesenheit der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ZPO §269 ZPO §503 E4c/4 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 269 heute ZPO § 269 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich, vertreten durch das Zollamt Linz, stellte in einem mit "Grundbuchseingabe" überschriebenen Formular den Antrag, ihr auf Grund eines Haftungsbescheides in Verbindung mit einem Vollstreckungsbescheid zur Sicherstellung der Forderung "im voraussichtlichen Betrag" von 73,440.000 S und der Kosten des Antrags die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechts auf mehreren Liegenschaften zu bewilligen. Sie bezeichnete sich selbst a... mehr lesen...
Norm: PHG §1 Abs2 ZPO §503 E4c3 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Ebenso wie der Produktgeschädigte gegenüber dem Lieferanten nachweisen muß, daß gerade er das betreffende Produkt weiterveräußert hat, muß er auch gegenübe... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2 ZPO §503 Z4 E2d B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 89 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 89 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin befaßt sich mit dem Vertrieb von Saug- und Reinigungsgeräten (ausschließlich) der Marke "K*****"; für die Geräte dieser Marke hat sie die Gebietsvertretung für Tirol und Vorarlberg. Der Beklagte ist Reinigungsberater. Er vertritt keine bestimmte Staubsaugermarke, sondern berät seine Kunden markenunabhängig über Reinigungskonzepte, gute Einkaufsmöglichkeiten und Preisvorteile; außerdem veranstaltet er Reinigungsseminare. Dabei wendet er sich an e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien und die Marktgemeinde H***** hatten eine Bietergemeinschaft gebildet, die in dem zu E 27/82 des Bezirksgerichtes Schwechat geführten Zwangsversteigerungsverfahren am 5.1.1984 Liegenschaften, die im bücherlichen Eigentum der dortigen Verpflichteten Edeltraud S*****, der nunmehrigen Ehegattin des Klägers, standen, durch Zuschlag erwarb. Im Rahmen dieses Versteigerungsverfahrens behauptete der Kläger Rechte, die sich im wesentlichen auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im Amtshaftungsweg die Verurteilung der Republik und des Landes Salzburg zum Widerruf näher dargestellter, vom Leiter der Bundespolizeidirektion Salzburg in amtlicher Eigenschaft bei einem ORF-Interview gemachter, vom ORF-Landesstudio Salzburg am 28.9.1990 gesendeter Äußerungen, die seinen Kredit, Erwerb und sein Fortkommen zu schädigen geeignet gewesen seien, weiters den Ausspruch seiner Ermächtigung, den Widerruf auf Kosten der beklagt... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2 ZPO §503 Z4 E2d B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 89 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 89 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erließ am 28.8.1986 auf Grund des vom Kläger vorgelegten, vom Bezogenen Günther W***** akzeptierten, auf den Betrag von DM 5.400.000,-- lautenden Sichtwechsels vom 10.12.1984, der auf der Rückseite Blankoindossamente der K***** Bank, der beklagten Bank sowie des Klägers trägt, gegen die beklagte Bank als Indossantin den Wechselzahlungsauftrag, sie sei schuldig, den Wechselteilbetrag von DM 1.400.000,-- = S 9.954.000,--s.A. zu bezahlen. Der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Kodek, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** Ö*****, vertreten durch Dr. Paul Delazer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei D***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Wilhelm Klade, Rechtsanwalt in Wien, we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Revisionswerberin mit ihrer Rechtsrüge gegen die rechtliche Beurteilung des vom Berufungsgericht unverändert übernommenen Sachverhaltes wendet, ist ihr zu erwidern, daß das Berufungsgericht die Ausführung der Rechtsrüge in der Berufung zutreffend als nicht dem Gesetz gemäß erachtete und deshalb ihre sachliche Behandlung verweigerte; da die Revisionswerberin nicht darlegt, daß die Rechtsrüge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.September 1976 bis 24.Juni 1988 ohne Unterbrechung bei der US-Botschaft in Wien als Angestellter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag wurde in Österreich abgeschlossen. Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger und hatte während seines Arbeitsverhältnisses seinen Wohnsitz im Inland. Der Kläger wurde am 24.6.1988 mit der
Begründung: entlassen, daß er den Sicherheitsanforderungen nicht entspreche. Sein jährliches Einkommen betrug im Zeitp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach den erstgerichtlichen Feststellungen stehen die beim Kläger aufgrund der klinischen und röntgenologischen Untersuchungen festgestellten Beschwerden - unter denen eine Konversionsneurose nicht aufscheint - in keinem Zusammenhang mit den Ereignissen im März und September 1986. Diese Feststellungen wurden vom Kläger mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung bekämpf... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist richtig (§ 48 ASGG). Der Kläger bekämpft in der Revision in erster Linie die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen, ohne aber darzutun und auch nur zu behaupten, daß sie auf Schlußfolgerungen beruhen, die mit den Denkgesetzen unvereinbar sind; dies ist aber unzulässig (Fasching, Kommentar IV 329; SZ 57/198; 10 ... mehr lesen...