Norm: ZPO §53 ZPO §43 ZPO § 53 heute ZPO § 53 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Im Besitzstörungsverfahren hat das Feststellungsbegehren keinerlei Besitzschutzfunktion und ist daher für das Ausmaß des Obsiegens nicht relevant. Entscheid... mehr lesen...
Norm: EGZPO Art XLII Abs3 ZPO §43 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Für jenen Verfahrensaufwand, der sowohl das Auskunftsbegehren als auch das Leistungsbegehren betrifft, ist ein eigener Verfahrensabschnitt zu bilden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Das Kostenprivileg des§ 43 Abs 2 Fall 2 ZPO betrifft nur das teilweise Unterliegen des Klägers mit der Klagsforderung und setzt voraus, dass nicht ihr Grund, sondern nur ihre ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO §50 AEUV Lissabon Art267 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 50 heute ZPO § 50 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Kostenentscheidung bei unterschiedlichen Streitwerten bei Hauptbegehren (Unterlassung € 5.100,--) und Eventualbegehren (Leistung € 396,--): Im Fall eines unberechtigten Haupt... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 29.6.2009 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von den Beklagten Schadenersatz aus einem tragischen Verkehrsunfall vom 27.1.2008 und zwar Schmerzengeld von EUR 22.000,-- (dies unter Berücksichtigung einer Akontozahlung von EUR 3.000,-- lange vor Einbringung der Klage), Verunstaltungsentschädigung von EUR 1.000,--, Kleiderschaden von EUR 250,--, an Leistung daher insgesamt EUR 23.250,-- und die mit EUR 3.000,-- bewertete Feststellung der H... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 RAT §12 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Ein in einem Schriftsatz abgegegebenes Teilanerkenntnis des Beklagten ohne damit einhergehende Teilzahlung wirkt kostenrechtlich (reduziert die Kostenbemessungsgrundla... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 4. 2004 stellte der Bundeskartellanwalt einen Antrag auf Untersagung der Durchführung eines Kartells (§ 25 KartG 1988) sowie Auferlegung einer Geldbuße (§ 142 Z 1 lit a KartG 1988). Mit Inkrafttreten des KartG 2005 zum 1. 1. 2006 war der erstgenannte Antrag als Antrag nach § 26 KartG 2005, jener auf Verhängung von Geldbußen nach den Bestimmungen des KartG 1988 fortzuführen (§ 90 Z 3 lit b bzw Z 2 lit d KartG 2005). Gegenstand des Verfahrens war ein von den Antrag... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
Zulässige Teilzahlungen vor und während des Prozesses beeinflussen nicht nur die Bemesssungsgrundlage, sondern auch die Berechnung der Obsiegensquote. Unzulässige Teilzahlung... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 AO §53 KO §156 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 AO § 53 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass die Beklagte der Klägerin aus der Endabrechnung vom 5. 3. 2001 hinsichtlich dreier zwischen den Streitteilen geschlossener Leasingverträge, deren Auflösung die Klägerin mit Schreiben vom 9. 1. 2001 erklärt hatte, ursprünglich 9.601,63 EUR schuldete. Über das Vermögen der Beklagten wurde mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 29. 12. 2001 der Anschlusskonkurs eröffnet. Mit Beschluss des Konkursge... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Österreichische Rundfunk ist Kommanditist und einziger Gesellschafter der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, die Online-Dienste anbietet. Unter anderem veröffentlicht sie bundesländerweise geordnet (bundesland.orf.at) Textbeiträge zu aktuellen Themen. Verfasst werden diese Beiträge von Dienstnehmern des Klägers. Die Beklagte betreibt ebenfalls einen Online-Dienst. Sie veröffentlichte dort laufend Nachrichten, die sie - versehen mit dem Zusatz „Quell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO §50 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 50 heute ZPO § 50 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der periodischen Druckschrift „Der S*****". Der Beklagte ist in Österreich als Inhaber und Geschäftsführer eines weit verzweigten Bauimperiums unter dem Namen G***** A***** H***** aufgetreten. Gegen ihn wurde wegen strafbarer Handlungen zu Lasten der Bank Burgenland ermittelt. Er wurde in diesem Zusammenhang mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. 5. 2001 wegen Untreue in zwei Fällen, Beihilfe zur Untreue in drei ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Auch die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, vertreibt solche Produkte, jedoch nicht in Österreich. Die Beklagte ist Inhaberin der deutschen Zulassungen für die von ihr hergestellten Pflanzenschutzmittel „Roundup LB Plus" (flüssig) und „Roundup Gran" (Granulat). Diese Produkte werden in Österreich von der S***** Handelsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: Vertriebsunternehmen) in der von... mehr lesen...
Norm: GebAG §10 ZPO §41 ZPO §43 GebAG § 10 heute GebAG § 10 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 GebAG § 10 gültig von 01.05.1975 bis 30.06.2009 ZPO § 41 heute ... mehr lesen...
Norm: GebAG §10 ZPO §41 ZPO §43 GebAG § 10 heute GebAG § 10 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 GebAG § 10 gültig von 01.05.1975 bis 30.06.2009 ZPO § 41 heute ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil vom 12.Juli 2006 das Klagebegehren, es möge mit Wirkung zwischen den Streitteilen festgestellt werden, dass der Versicherungsvertrag zur Polizzen-Nr.K4-B031.459-1 aufrecht bestehe, ab. Dabei verhielt das Erstgericht die Klägerin dazu, der Beklagten die mit EUR 13.090,02 bestimmten und der Nebenintervenientin deren mit EUR 3.264,34 bestimmte Verfahrenskosten zu ersetzen. Die Kostenentscheidung gründete das Erstgericht auf § 41 ZPO. Die K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 11. 2000 ereignete sich auf der Rheintal-Autobahn A 14 im Pfändertunnel ein Verkehrsunfall, an dem Slobodan T***** als Lenker seines PKWs und Josef R***** (der vormalige, mittlerweile verstorbene Erstbeklagte) als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten, aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Kraftwagenzuges mit dem deutschen Kennzeichen ***** bzw ***** beteiligt waren. Slobodan T**... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO §52 Abs1EGZPO ArtXLII IJ ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 52 heute ZPO § 52 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Kinder des am 10. 1. 2003 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Josef E*****. Der Kläger und seine Schwester gaben im Verlassenschaftsverfahren eine bedingte Erbserklärung ab. Der Beklagte gab weder eine Ausschlags- noch eine Erbserklärung ab. Mit Beschluss vom 2. 5. 2003 wurde zunächst der Nachlass dem Beklagten auf Abschlag der von ihm bezahlten Begräbniskosten an Zahlungsstatt überlassen. Aus dem angeschlosse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb vom Nebenintervenienten und zwei weiteren Gesellschaftern mit Abtretungsvertrag und „Sideletter" (Nebenvereinbarung) vom 7. Mai 2002 sämtliche Geschäftsanteile einer im Arzneimittelbereich tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach der Nebenvereinbarung war ein Teil des Kaufpreises von 232.590 EUR drei Produkten zugeordnet, bei denen nach Ablauf einer bestimmten Frist seit der erstmaligen Zulassung eine Neuzulassung erforderlich wa... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO §405 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin begehrte zunächst EUR 5.448,21 s.A. an Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall, wobei sie ausgehend von einem Gesamtschaden von EUR 10.896,42 aus Gründen besonderer Vorsicht eine Mithaftung von 50 % annahm und daher vorerst nur die Hälfte begehrte. Eine Ausdehnung der Klage behielt sie sich ausdrücklich vor. Mit Schriftsatz ON 16 dehnte die Klägerin ihr Begehren auf EUR 10.580,32 s.A. aus, in der Tagsatzung vom 7.11.2005, ON 22, schränkte sie auf EU... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 ZPO §405 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und die Zweitantragstellerin betreiben Großkinos in Österreich. Auch die Drittantragstellerin betrieb Großkinos in Österreich, ihre Kinos wurden im Laufe des Verfahrens von der Zweitantragsgegnerin übernommen. Der Viertantragsteller ist besonderer Verwalter im Konkurs über das Vermögen eines Kinounternehmens und war im Zeitpunkt der Einbringung des Antrags mit dem Fortbetrieb einiger Kinos der Gemeinschuldnerin in Wien betraut. Die Erstantragsgegnerin betreib... mehr lesen...
Norm: ZPO §45 ZPO §43 ZPO §408 JN §54 ZPO § 45 heute ZPO § 45 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 45 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 43 heute ... mehr lesen...