RS OGH 2006/2/6 13R14/06g

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Veröffentlicht am 06.02.2006
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Rechtssatz

Die vorläufige Einräumung eines Mitverschuldens im ersten Verfahrensabschnitt führt bei späterem Fallenlassen des angenommenen Mitverschuldens zu keiner Kürzung der Kosten des ersten Verfahrensabschnittes um die Mitverschuldensquote, wenn das Gericht von einer Verschuldensteilung wie im ersten Verfahrensabschnitt ausgeht.

Entscheidungstexte

  • 13 R 14/06g
    Entscheidungstext OLG Wien 06.02.2006 13 R 14/06g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000687

Im RIS seit

10.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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