RS OGH 2006/2/6 13R14/06h

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Veröffentlicht am 06.02.2006
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Norm

ZPO §43
ZPO §405

Rechtssatz

Die vorläufige Einräumung eines Mitverschuldens im ersten Verfahrensabschnitt führt bei späterem Fallenlassen des angenommenen Mitverschuldens zu keiner Kürzung der Kosten des ersten Verfahrensabschnittes um die Mitverschuldensquote, wenn das Gericht von einer Verschuldensteilung wie im ersten Verfahrensabschnitt ausgeht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000687

Im RIS seit

12.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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