Norm: AO §49AO §63ZPO §419 EZPO §430
Rechtssatz: Anwendung der §§ 419, 430 ZPO im Ausgleichsverfahren. Möglichkeit einer Berichtigung des den Ausgleich bestätigenden Beschlusses durch das Erstgericht auch nach der Entscheidung der zweiten Instanz. Entscheidungstexte 5 Ob 346/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 5 Ob 346/71 Veröff: SZ 45/3 ... mehr lesen...
Der Ausgleichsschuldner stellte ursprünglich nachstehenden Ausgleichsvorschlag: 1. Die bevorrechteten Forderungen werden iS der §§ 23 und 46 AO durch den Ausgleich nicht berührt und nach dem ihnen gesetzlich zustehenden Vorrecht befriedigt; 2. die übrigen Gläubiger erhalten eine Quote von 40%, zahlbar in fünf gleichen Raten, deren erste sechs Monate nach Annahme des Ausgleiches, während die weiteren jeweils am Ende der Folgemonate fällig werden; 3. sämtliche Gläubiger sind verpfli... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 E
Rechtssatz: Zurückreichung der Akten an das Berufungsgericht mit der Anregung, das Berufungsurteil zu berichtigen (Widerspruch zwischen
Spruch: und Entscheidungsgründen). Entscheidungstexte 2 Ob 256/71 Entscheidungstext OGH 13.01.1972 2 Ob 256/71 8 Ob 125/80 Entscheidungstext OGH 30.10.1980 8 Ob 125/80 ... mehr lesen...
Norm: Geo §108ZPO §419 AZPO §430ZPO §522
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Berichtigungsbeschluß, wenn das Gericht eine Revisionsbeantwortung irrtümlich als verspätet zurückweist (hier: unglücklich gestaltete Ziffer in der Eingangsstampiglie wurde falsch gelesen). Entscheidungstexte 1 Ob 88/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 88/70 Ähnlich; Beisatz: Unrichtiger Hinweis im V... mehr lesen...
Norm: Geo §108 Abs3ZPO §146 IZPO §419 AZPO §430ZPO §522
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Rekurses durch den OGH als verspätet auf Grund des sich erst nachträglich als unrichtig erweisenden Eingangsvermerkes nach § 108 Abs 3 Geo kann weder durch Berichtigung im Sinne des § 419 Abs 1 ZPO noch durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 146 Abs 1 ZPO korrigiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §419 EZPO §430
Rechtssatz: Divergenzen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung gerichtlicher Beschlüsse sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen. Bei bloßer Unrichtigkeit der Ausfertigung kann es zu keiner Abänderung dieser Entscheidung im Rechtsmittelwege kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 88/70 Entscheidungstext OGH 05.08.1970 3 Ob 88/70 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Zur Frage der Behandlung offenbarer, entweder auf Rechenfehlern oder auf irrtümlichen Zahlenangaben beruhender Unrichtigkeiten (Aufhebung des Urteiles erster Instanz, um dem Erstgericht die Möglichkeit zur Klärung der unterlaufenen Irrtümer zu geben). Entscheidungstexte 8 Ob 229/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 229... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 F1ZPO §419 E
Rechtssatz: Kein Kostenersatz für einen - wenn auch erfolgreichen - Berichtigungsantrag im Kostenpunkt, der dadurch notwendig wurde, daß der Antragsteller die Vorschriften über die Entrichtung von Gerichtsgebühren (hier: § 4 Abs 2 lit a GJGebG) nicht eingehalten hat. Entscheidungstexte 5 Ob 81/69 Entscheidungstext OGH 02.07.1969 5 Ob 81/69 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16ZPO §405 GZPO §419 CZPO §502 Abs3 Da1
Rechtssatz: Bestätigende Urteile liegen vor, wenn das Berufungsgericht nur eine offenbare Unrichtigkeit im Urteil des Erstgerichtes berichtigt (Hier: Zuspruch von Zinsen seit 11.08.1965 gegenüber dem Begehren von Zinsen seit 11.08.1966). Entscheidungstexte 2 Ob 54/68 Entscheidungstext OGH 26.09.1968 2 Ob 54/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IHZPO §419 B
Rechtssatz: Ist im Exekutionsantrag nur die Gattin des Verpflichteten als betreibende Gläubigerin aufgetreten, so kann das Exekutionsbewilligungsgericht nicht eine Richtigstellung der Parteibezeichnung dahin vornehmen, daß die Gattin zugleich als Sachwalterin ihrer minderjährigen Kinder einschreitet. Entscheidungstexte 3 Ob 95/68 Entscheidungstext OGH 31... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E4ZPO §503 aZPO §503 D
Rechtssatz: Wird ein Rechenfehler vom Gericht nicht berichtigt, so liegt darin eine unrichtige rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 8 Ob 137/68 Entscheidungstext OGH 28.05.1968 8 Ob 137/68 8 Ob 229/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 229/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 E
Rechtssatz: Offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil können nicht nur mit einem Berichtigungsantrag, sondern auch mit einem zulässigen Rechtsmittel bekämpft werden. Entscheidungstexte 2 Ob 5/68 Entscheidungstext OGH 04.04.1968 2 Ob 5/68 8 Ob 229/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 229/69 nur: Offenbare Unrichtig... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §419 EZPO §430
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Berichtigungsantrages. Entscheidungstexte 7 Ob 67/64 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 7 Ob 67/64 Veröff: JBl 1967,437 (mit zustimmender Glosse von Sprung) 4 Ob 506/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Ein schutzwürdiges Interesse ist Voraussetzung eines Berichtigungsantrages. Ein solches ist etwa bei falschen Zitierungen, die ohne Belang sind, nicht gegeben. Entscheidungstexte 7 Ob 67/64 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 7 Ob 67/64 Veröff: EvBl 1967/137 S 157 1 Ob 150/05y Entscheidungstext OGH 27.09.200... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Die Urteilsberichtigung nach § 419 ZPO ist zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichtes zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat und sich dies aus dem ganzen Zusammenhang und insbesondere aus den Entscheidungsgründen ergibt. Der Antrag nach § 419 ZPO ist nicht an eine Frist gebunden. Entscheidungstexte 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 Z3 E
Rechtssatz: Einen Berichtigungsauftrag gemäß § 419 Z 1 ZPO kann ein Gericht höherer Instanz nur aus Anlaß der Entscheidung über ein Rechtsmittel erteilen (kein diesbezüglicher Antrag an ein übergeordnetes Gericht). Entscheidungstexte 8 N 24/65 Entscheidungstext OGH 10.11.1965 8 N 24/65 Veröff: SZ 238/193 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 Z3 E
Rechtssatz: Einen Berichtigungsauftrag gemäß § 419 Z 1 ZPO kann ein Gericht höherer Instanz nur aus Anlaß der Entscheidung über ein Rechtsmittel erteilen (kein diesbezüglicher Antrag an ein übergeordnetes Gericht). Entscheidungstexte 8 N 24/65 Entscheidungstext OGH 10.11.1965 8 N 24/65 Veröff: SZ 238/193 1 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem Urteil vom 27. März 1964, GZ. C 9, 63- 36, zu Recht erkannt, daß der Beklagte als Vater des am 8. Juni 1958 außer der Ehe von Adele Maria P. geborenen Kindes Franz P. anzusehen sei. Er sei schuldig, der klagenden Partei ab 28. Juli 1958 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit 150 S monatlich bei Exekution zu bezahlen. Das Mehrbegehren auf Zahlung eines weiteren Betrages von monatlich 50 S werde abgewiesen. In den Gründen führte das Erstgericht aus, es sei der M... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §419 EZPO §465
Rechtssatz: Wenn im Falle der Berichtigung des Urteiles für eine Partei eine zweifelhafte Lage herbeigeführt wurde, so kann sie ihre bereits gegen das unberichtigte Urteil erhobene Berufung durch einen weiteren Berufungsschriftsatz ergänzen; beide Schriftsätze sind dann als eine Einheit aufzufassen. Entscheidungstexte 1 Ob 156/64 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §423
Rechtssatz: Der versäumte Urteilsergänzungsantrag an das Prozeßgericht kann nicht im Rahmen einer Revision gegen das nach Annahme des Revisionswerbers unter dem § 423 ZPO ergänzungsbedürftigen Urteil nachgetragen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 94/64 Entscheidungstext OGH 06.10.1964 4 Ob 94/64 European Case... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Das Nachtragen einer nichtgefällten Entscheidung ist im Wege einer Berichtigung unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 173/63 Entscheidungstext OGH 05.09.1963 2 Ob 173/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0041637 Dokumentnummer JJR_19630905_OGH0002_0020O... mehr lesen...
Das Urteil des Berufungsgerichtes vom 19. November 1962, das in Abänderung des erstgerichtlichen Zwischenurteiles das Klagebegehren auf Zahlung von 29.882 S 85 g samt Anhang abwies, wurde dem Klagevertreter am 11. Dezember 1962 zugestellt. Am 28. Dezember 1962 (Postaufgabe 27. Dezember 1962) langte beim Berufungsgericht eine an dieses gerichtete Revision der klagenden Parteien ein; das Berufungsgericht übersandte die Revision dem Erstgericht, wo sie am 4. Jänner 1963 einlangte. Das ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §423ZPO §424ZPO §430ZPO §505 Abs2AußStrG 2005 §41EisbEG §24 Abs1
Rechtssatz: Im Falle der Berichtigung des Berufungsurteils in der nach § 528 Abs 1 ZPO unanfechtbaren Kostenentscheidung beginnt die Revisionsfrist nicht mit der Zustellung der berichtigten Ausfertigung der Berufungsentscheidung neu zu laufen. Entscheidungstexte 5 Ob 71/63 Entscheidungstext OGH 28.02.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §419 CZPO §502 Abs2 Ca7
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen die Ablehnung der Berichtigung einer die Unterhaltsbemessung (Provisorialunterhalt) betreffenden Entscheidung des Rekursgerichtes (ebenso schon 5 OB 151/61) Entscheidungstexte 5 Ob 17/63 Entscheidungstext OGH 24.01.1963 5 Ob 17/63 Veröff: EvBl 1963/170 S 243 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO §393ZPO §419
Rechtssatz: Auftrag an das Berufungsgericht, seine Entscheidung im
Spruch: durch Aufnahme eines Aufhebungsbeschlusses zu ergänzen. (Das Erstgericht hat über Forderung und Gegenforderung entschieden; das Berufungsgericht hat lediglich ein Zwischenurteil gefällt, in dem die Klagsforderung dem Grunde nach bejaht wurde, im übrigen aber, soweit es die ebenfalls angefochtenen Aussprüche des Erstgerichtes über die Höhe ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §18 AAußStrG 2005 §41ZPO §419ZPO §423ZPO §430
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 419, 423, 430 ZPO sind auch im Außerstreitverfahren heranzuziehen. Vgl JBl 1937,457 Entscheidungstexte 5 Ob 117/61 Entscheidungstext OGH 26.04.1961 5 Ob 117/61 Veröff: JBl 1961,633 6 Ob 225/61 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Mit dem Beschlusse des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 9. November 1960 wurde eine Adoption bewilligt. Im Beschluß wurde ausgesprochen, gemäß §§ 183 Abs. 2 ABGB. habe das Wahlkind den Geschlechtsnamen der Wahlmutter "A." zu erhalten. In einer am 18. November 1960 überreichten Eingabe ersuchte das zuständige Amt der Landesregierung um Berichtigung des Beschlusses hinsichtlich des vom Wahlkind zu führenden Namens mit der Begründung: , daß die Wahlmutter als Witwe auf das Wahlkind i... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Berichtigung eines Urteiles im Kostenpunkt mit Zuspruch der Kosten für den Berichtigungsantrag auf der Grundlage des irrig nicht zugesprochenen Kostenbetrages. Entscheidungstexte 2 Ob 78/60 Entscheidungstext OGH 16.09.1960 2 Ob 78/60 3 Ob 300/97g Entscheidungstext OGH 27.05.1998 3 Ob 300/97g ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den ein Haus in G. betreffenden Antrag auf Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 7 MietG. ab. Das Rekursgericht hob mit Beschluß vom 4. August 1959 den erstgerichtlichen Beschluß auf und verwies die Sache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück, ohne auszusprechen, daß eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist. Die Entscheidung wurde am 29. August 1959 dem Vertreter des Antragstellers zugestellt, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Es muß objektiv feststehen, daß der
Spruch: des Gerichtes durch die
Entscheidungsgründe: nicht gedeckt ist und daß eine objektive Unrichtigkeit vorliegt ("gemietet" - "benützt"). Entscheidungstexte 5 Ob 189/60 Entscheidungstext OGH 11.05.1960 5 Ob 189/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...