Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn der Kläger sein Begehren auf jeden erdenklichen Rechtsgrund stützt, darf das Gericht bei der Beweisaufnahme hervorgekommene Umstände nur dann berücksichtigen, wenn sie im Parteienvorbringen Deckung finden (Fucik in Rechberger, ZPO § 178 Rz 2 mwN). Der Klägerin ist aber auch dann nicht geholfen, wenn ihrem Vorbringen die Behauptung entnommen wird, sie wäre falsch beraten worden. Nach den Ergebnissen des Be... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung des mit der Klage erhobenen Anspruchs auf Unterlassung von Veräußerungen und Belastungen der der Beklagten gehörenden Liegenschaft oder der im Teilungsplan des Dipl.Ing.Helmut M*****, GZ ***** mit "1" verzeichneten und als Grundstück Nr. ***** ausgewiesenen Teilfläche beantragte der Kläger die Anmerkung des Veräußerungs- und Belastungsverbots im Grundbuch der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** P*****. Die Beklagte, die Mutter des Klägers, habe dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist Herausgeber einer Tageszeitung und Geschäftsführer der Zweitklägerin, die Medieninhaberin dieser Tageszeitung ist. In einem veröffentlichten Interview mit der periodischen Druckschrift: "Der österreichische Journalist" äußerte der Beklagte, ***** und Abgeordneter zum Nationalrat ist, ua folgendes: "A.: Sie haben unlängst gesagt, daß die Regierung, der ORF, die Printmedien und die Grüne Alternative gleichgeschaltet sind. Glauben Sie wir... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung (SZ 38/162; EvBl 1973/3; SZ 49/33 [zust Pfersmann ÖJZ 1979,562]; EvBl 1979/166; MietSlg 34.057; SZ 59/50; 8 Ob 644/93) dargelegt, daß sich der Servitutsberechtigte alle Maßnahmen des Belasteten gefallen lassen muß, welche die Ausübung der Servitut nicht erschweren oder gefährden, und der Belastete daher berechtigt ist, den über sein Grun... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB12 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Das Verbot, Wasser durch eine bestimmte Dachrinne abzuleiten, umfaßt nicht auch das Gebot, diese Dachrinne zu entfernen. Die Kläger können daher aufgrund ihres Unterl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung und überwiegender Lehre setzt jedes Rechtsmittel eine Beschwer (ein Anfechtungsinteresse) voraus (SZ 49/22; SZ 53/86; SZ 61/6 = EvBl 1988/100 uva; Kodek in Rechberger, ZPO vor § 461 Rz 9 mwN). Der Rechtsmittelwerber ist (ua) dann nicht beschwert, wenn die angefochtene Entscheidung zwar seinem in der Vorinstanz gestellten Antrag widerspricht, seine Rechtsstellung aber nicht beeinträchti... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes darf das Gericht über das Parteivorbringen hinausreichende ("überschießende") Feststellungen treffen, sofern sie in den Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes oder der Einwendungen fallen (ZVR 1964/162; RZ 1967, 105; JBl 1986, 121, JBl 1992, 709 uva). Das trifft aber auf die hier als überschießend beanstandeten Feststellungen zu, hat doch der Kläger vorgeb... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und ihr geschiedener Ehegatte erwarben 1988 unter Fremdmitteleinsatz (Abstattungs- und Kontokorrentkredite einer Bank) eine Liegenschaft mit einem Gasthof samt Diskothek (im folgenden Unternehmen). Der Kläger - über dessen Vermögen nach Zustellung des Ersturteils der Konkurs eröffnet wurde, sodaß nun eine Rechtsanwältin als Masseverwalterin auf der Klagsseite einschreitet - war mit der Beklagten (die im Mai 1989 aus persönlichen Gründen vorerst aus dem Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagte handeln mit Möbeln. Die Beklagte warb in den Oberösterreich-Ausgaben der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" vom 1.10.1993, 24.10.1993, 4.11.1993 und 18.11.1993 sowie in Postwurfsendungen mit den Behauptungen "Die Nr. 1 zwischen München und Wien!" und (in den beiden erstgenannten Ausgaben) - etwas darunter in einem Kasten - "Wunderland des Wohnens". Im Inserat in der "Neuen Kronenzeitung" vom 4.11.1993 und vom 18.11.1993 war de... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIA EO §3 IVA ZPO §226 IV ZPO §477 B2b EO § 3 heute EO § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 3... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 14.1.1994, 37 Cg 283/92-18, schuldig, ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Herausgabe periodischer Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung "t*****" und der Wochenzeitschrift "D*****", die Ankündigung und Durchführung von Gewinnspielen zu unterlassen, bei denen zur Teilnahme der Erwerb eines oder mehrerer Exempla... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die richterliche Rechtsgestaltung durch Urteil muss in einem von der Privatautonomie beherrschten Privatrechtssystem und Prozessrechtssystem die Ausnahme bleiben. Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 1.Juli 1980 bei der klagenden Partei beschäftigt. Sein Dienstverhältnis ist unkündbar und unterliegt dem Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Landes-Hypothekenbanken. Gegen den Beklagten wurde mit Beschluß vom 18. Dezember 1991 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit Beschlüssen der Disziplinarkommission vom 23.Jänner 1992, 17.Juni 1992, 26.August 1992 und 26.April 1994 ausgeweitet wurde. In diesem Disziplinarve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen wurde ein auf Zahlung von S 187,373.271,42 sA gerichteter Vorprozeß geführt, der mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes 8 Ob 585/88 vom 20.7.1989 endete und in der auf den Seiten 3 bis 12 folgendes ausgeführt worden war: "Durch das Kunstakademiegesetz, BGBl 1948/168, wurden verschiedene Kunstschulen, die im Jahre 1941 zu Reichshochschulen erhoben worden waren und diesen Status im Jahre 1945 verloren hatten, zu Kunstakad... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei räumte der T***** einen Kredit über einen Betrag von 600.000 S zur Finanzierung eines Lokales ein. Zur Sicherstellung der Forderungen aus diesem Vertrag bot die Kreditnehmerin mit gesonderter Pfandurkunde die Bestellung einer Kredithypothek über 780.000 S ob der Liegenschaft des Ulricht F***** an. Dabei wurde vereinbart, daß vorerst von der Intabulation Abstand genommen werde; bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bzw Zahlungsrückstände... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Gastwirt und betreibt die ganzjährig geöffnete Gastwirtschaft B*****, die sich auf 1.810 m Höhe im Gemeindegebiet von N***** befindet. Die Streitteile schlossen am 12.1.1988 einen Bier- bzw Getränkebezugsvertrag, der von der Klägerin formuliert wurde und im wesentlichen folgende streitentscheidende Bestimmungen enthält: ".... Sie erhalten von uns zur Errichtung Ihres gastwirtschaftlichen Betriebes einen einmaligen, nicht rückzahlbaren und zinse... mehr lesen...
Begründung: Die *****1966 geborene Klägerin wurde am 11.12.1986 in Wien als in einem Krankenwagen mitfahrende Sanitätshelferin bei einem von Diethard M***** als Lenker seines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs W 368.820 verschuldeten Verkehrsunfall verletzt (HWS-Schleudertrauma). Mit Klage vom 20.10.1987, eingebracht am 2.11.1987, begehrte die Klägerin zunächst ein Schmerzengeld in Höhe von S 80.000,-- vorbehaltlich des Begehrens späterer Feststellung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB12 UWG §9a Abs1 UWG §14 A1 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gü... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte handeln mit Brillenfassungen und Optikbedarf. Die Beklagte versandte am 10.8.1993 ein Werbeschreiben (direct mailing), in dem sie anbot, bei einer Abnahme von Brillenfassungen im Wert von S 10.000,-- Brillenetuis im Wert S 2.200,-- und bei einer Abnahme von Brillenfassungen im Wert von S 20.000,-- Brillenetuis im Wert von S 5.500,-- unentgeltlich mitzuliefern. Am 25.8.1993 verpflichtete sich die Beklagte gegenüber der Klägerin, es zu u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin übersieht, daß das Berufungsgericht die Klageabweisung ausschließlich mit fehlender Wiederholungsgefahr begründet hat, weil der Beklagte den mit einem Dritten geschlossenen Vergleich strikt eingehalten hat. Die Entscheidung hängt daher nicht mehr von den in der Zulassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen des allenfalls fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ab. Ob aber die Umstände des Einzelfalles die Wie... mehr lesen...
Norm: EO §7 Aa EO §349 E ZPO §226 I ZPO §567 ZPO §572 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei brachte in ihrer Aufkündigung vom 16.6.1994 vor, das Mietverhältnis über einen PKW-Abstellplatz im Hofe des Hauses S*****, den die gekündigte Partei gemietet habe, unterliege nicht dem Anwendungsbereich des MRG, weshalb es für dessen Auflösung durch Kündigung nicht der Geltendmachung eines Kündigungsgrundes bedürfe. Das Mietverhältnis sei auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden, ein besonderes Übereinkommen hinsichtlich eines Termine... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11.4.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, daß sie nicht Begünstigte des zwischen den Beklagten abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages vom 30.3.1995 sei und daß die in diesem Vertrag angeblich vereinbarte Dienstbarkeit des Bauverbotes auf GSt-Nr.98/1 GB ***** nicht wirksam sei. Die Klägerin begehrte weiters, die Beklagten für schuldig zu erkennen, es ab sofort bei Exekution zu unterlassen, mit der Behauptung,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Insoweit mit der Revision neuerlich eine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Urteils nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO geltendgemacht wird (wegen Undeutlichkeit des Spruchs der Entscheidung über den örtlichen Verlauf des Fahrweges) ist die Revision unzulässig, weil das Berufungsgericht den Nichtigkeitsgrund bereits behandelt und verneint hat, sodaß er nach ständiger Rechtsprechung mit Revision nicht mehr geltend gemacht werde... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB9 ZPO §228 A4 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 14.Oktober 1955 verkaufte die beklagte Partei den Rechtsvorgängern der Kläger eine in Graz gelegene Liegenschaft, bestehend aus der Baufläche .152/2 mit Haus und dem Grundstück 260/7 Garten. Nach § 3 dieses Vertrags galt die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft in den tatsächlichen Besitz und Genuß der Käufer mit Anbruch des ersten November 1955 als vollzogen. Die Verkäuferin leistete nach § 4 des Vertrags ua keine Gewähr für das Ausmaß und die ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vereinbarung vom 21.7.1992 räumte der Ehegatte der Beklagten dieser unentgeltlich ein lebenslanges Veräußerungs- und Belastungsverbot an den in seinem Eigentum stehenden, in der Klage näher bezeichneten Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen ein. Die klagende Partei begehrte unter Anfechtung der verbücherten Belastungs- und Veräußerungsverbote, die Beklagte schuldig zu erkennen, zur Hereinbringung der der klagenden Partei gegen den Ehegatten der Beklagten zusteh... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG E*****, die unter anderem aus den Grundstücken Nr ***** und ***** besteht. Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG E*****, zu der das Grundstück Nr ***** gehört. Mit ihrer am 27.7.1993 eingebrachten Klage begehren sie die Feststellung, daß ihnen als derzeitigen Eigentümern der Liegenschaft EZ ***** KG E***** ein Geh- und Fahrtrecht über die Grundstücke Nr ***** und ***** der Lieg... mehr lesen...
Begründung: Am 13.November 1992 ereignete sich auf der Brenner-Autobahn auf der zur Staatsgrenze führenden Richtungsfahrbahn ein Verkehrsunfall, an dem auch der Kläger als Lenker des Fahrzeugs PKW Fiat Uno mit dem Kennzeichen IL-3 TNX beteiligt war. Etwa 260 m vor dem Bergiseltunnel sollte von einem dort befindlichen Parkplatz ein Sonderschwertransport auf die Autobahn fahren. Transportiert wurde ein Bagger-Oberwagen durch eine zweiachsige Zugmaschine mit einem vierachsigen Sattel... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte vertreiben und warten Feuerlöschgeräte. Für sie tätige Löscherwarte überprüfen die Feuerlöschgeräte in regelmäßigen Abständen. Jeder dieser Außendienstmitarbeiter hat eine umfangreiche Kundenkartei, die sich in der Regel nicht verkleinert, sondern allenfalls vergrößert. Ist ein Löscherwart längere Zeit hindurch tätig, so entsteht zwischen ihm und seinen Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis. Wechselt ein Außendienstmitarbeiter sei... mehr lesen...