Begründung: Die Klägerin vertreibt in zahlreichen Filialen in ganz Österreich (ua) Brillen. Die Erstbeklagte (im folgenden kurz: Beklagte, weil die zweit- und drittbeklagte Partei am Sicherungsverfahren nicht mehr beteiligt sind) erzeugt und vertreibt Brillen der Marke "S*****". Sie beliefert die Klägerin nicht. Am 1.12.1995 verpflichtete sich die Beklagte gegenüber der Klägerin, ab sofort die Behauptung zu unterlassen, daß die S***** Brillenmodelle Nummer 9120, 9121 und 971... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt unter der nicht protokollierten Geschäftsbezeichnung "Condomi" Präservative im Groß- und Einzelhandel. Im Großhandel vertreibt die Beklagte Produkte, die sie als "Condomis lose Ware" anbietet, wobei sie auch einen empfohlenen Einzelverkaufspreis/Stück anführt. Über Auftrag des klagenden Schutzverbandes (im folgenden: Kläger) bestellte der Klagevertreter im Juni 1995 bei der Beklagten zu Testzwecken je 10 Stück Kondome mit der Bezeichnung "Con... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien wies die vorliegende Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit a limine zurück. Dagegen erhob die klagende Partei Rekurs, in eventu stellte sie aber auch einen Antrag gemäß § 230a ZPO, die Rechtssache an das Landesgericht Salzburg zu überweisen. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien. Dieses hob sodann seine Unzuständigkeitsentscheidung auf und überwies die Rechtssache an das Landesgericht Salzburg. Das... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, daß der Kläger Räume im ersten Stock und im Dachgeschoß des Hauses Bad L*****, H*****platz ***** bis *****, der beklagten Partei 1993 vermietet hat. Zufolge Nichtzahlung des Mietzinses brachte der Kläger zu C ***** des Erstgerichtes eine Räumungsklage ein, die am 11.7.1995 mit folgendem auszugsweise wiedergegebenen Vergleich beendet wurde: "1.) Die Beklagte verpflichtet sich, dem Kläger den Betrag von S 159.711,-- zuzüglich der Kosten des Rechtsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gehörte zweimal dem Betriebsrat für das technische Personal bei der Beklagten an. Die beiden Betriebsratsfunktionsperioden zugrunde liegenden Wahlen wurden aufgehoben; die erste vom 4. bis 6.12.1991 mit Urteil des OLG Wien vom 5.8.1992, die zweite vom 13. bis 15.10.1992 mit Urteil des ASG Wien vom 17.10.1994. Das Urteil wurde dem Vertreter des beklagten Betriebsrates am 28.12.1994 zugestellt und erwuchs am 28.1.1995 in Rechtskraft. Am 10.2.1995 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.1.1985 Bediensteter der Beklagten. Seit 1.1.1987 war er dort in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis tätig. Er war Prüfer des Kontrollamts der Landeshauptstadt Salzburg. Vor der auf den 12.3.1989 anberaumten Salzburger Landtagswahl erschien im Dezember 1988 in einem Nachrichtenmagazin ein Artikel, der einem Stadtrat unlautere Methoden bei der Beschaffung von Inseraten für eine Parteizeitung vorwarf. Aus dem von diesem Stadtrat ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verkaufte 1986 seine Liegenschaft EZ 495 KG T***** (Gerichtsbezirk H*****) samt Wohnhaus an Birgitt S***** (späterer Familienname K*****), eine Schwester des Beklagten, sowie deren (späteren) Ehemann Rainer K*****, wobei der Kaufpreis S 2,000.000 betrug. Die Hälfte war zugleich mit der verbücherungsfähigen Fertigung des Vertrages durch den Verkäufer und der wertgesicherte Rest von S 1,000.000 in monatlichen Raten zu je S 6.000 (ab dem vierten Jahr nach V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Verlegerin der Zeitschrift "N*****". In den Ausgaben dieser Zeitschrift Nummer 20/95 vom 18.5.1995 und Nummer 24/95 vom 14.6.1995 wurden Photos des Klägers veröffentlicht, die ohne dessen Wissen und Zustimmung am 12.5.1995 von einem Photographen der Beklagten aufgenommen worden waren. Im Begleittext wurde der Kläger einer strafbaren Handlung verdächtigt. Über die ihm vorgeworfene Straftat hat bisher keine Hauptverhandlung stattgefunden. ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei wendete gegen den von der Klägerin als Masseverwalterin geltend gemachten Anfechtungsanspruch im wesentlichen ein, die den Klagegrund bildende Zahlung von 100.000 S jedenfalls nicht aus dem Vermögen der Gemeinschuldnerin erhalten zu haben. Sollte sich jedoch ein "Zahlungsfluß" von der Gemeinschuldnerin an die beklagte Partei "nachweisen lassen", sei diese Leistung nicht als Zahlung der Gemeinschuldnerin, sondern als solche einer anderen Gesellsc... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit Oktober 1968 verheiratet. Ab 1971 arbeitete die Klägerin in der Tischlerei des Beklagten, und zwar als Angestellte, wobei sie für die Buchhaltungsbelange (außer der Erstellung von Bilanzen) zuständig war. 1974 eröffnete der Beklagte eine Frühstückspension, die später zum Hotel umgebaut wurde. Ab diesem Zeitpunkt verrichtete die Klägerin für beide Betriebe des Beklagten die Buchhaltungsarbeiten. Ab 1980 oder 1981 übernahm sie die Leitung de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat am 14.10.1970 von der beklagten Partei die Grundstücke 553/5 und 556/6 KG V***** gekauft. Punkt 6.) der hierüber errichteten Vertragsurkunde lautet: "Für Lage, Grenzen, Flächenausmaß und Bodenbeschaffenheit sowie für eine sonstige bestimmte Beschaffenheit der Vertragsobjekte wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die lastenfreie Übergabe. Die Lastenfreistellung ist durch die Verkäuferin ohne Verzug und auf eigene Kosten zu bewer... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3 ZPO §226 IIB6 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.3.1987 bei der beklagten Partei beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie (KV) anzuwenden. Der Kläger ist seit 4 Jahren verheiratet. Seine Gattin brachte einen Sohn in die Ehe mit. Am 5.11.1994 war der damals 8-jährige Stiefsohn des Klägers wegen einer Lungenerkrankung pflegebedürftig. Die Gattin des Klägers konnte die Pflege des Kindes an diesem Tag... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 I JN §1 BIa JN §1 CXXI JN §42 Aa JN §42 Af ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13 ZPO §226 IV JN §1 BIa JN §1 CIII JN §42 Aa JN §42 AfKirchenbeitragsG allgKirchenbeitragsG §3 Abs1 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 226 heute ZP... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus der Klagesachverhalt (die Klagebehauptungen) maßgebend. Es kommt auf die Natur, das Wesen des geltend gemachten Anspruches an. Ist er privatrechtlicher Art, dann haben darüber die Zivilgerichte zu entscheiden (SZ 61/88; SZ 62/108; SZ 63/96; SZ 64/57; ÖBl 199... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.November 1994, 9 Cg 282/94v-4, verbot das Erstgericht der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Parfumeriewaren, insbesondere bei den Produkten Lait Hydratant Parfume von Clarins und After Shave Lotion von Givenchy, a) auf nicht existierende Preisempfehlungen zu verweisen, b) Preise mit den Worten "Gesehen um" oder ähnlichen Worten, ohne diese genau zu konkretisieren, zu vergleichen. Das Rekursgericht bestätigte die einstweilige ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4.3.1971 miteinander verheiratet; das Scheidungsverfahren und das Unterhaltsverfahren sind seit 1991 anhängig. Seit diesem Zeitpunkt leben die Streitteile getrennt; die Klägerin erhält vom Beklagten keinen Unterhalt. Der Ehe entstammen drei Kinder; die am ***** geborene Heidrun, der am ***** geborene Ulrich und der am ***** geborene Albert. Der Beklagte ist für die Kinder sorgepflichtig; Ulrich und Albert befinden sich in Pflege und Erzieh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung verstößt eine Ankündigung schon dann gegen § 2 UWG, wenn sie nach ihrem Gesamteindruck bei flüchtiger Betrachtung durch einen Kunden mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit einen irrigen Eindruck erwecken kann (zB ecolex 1993, 760 = WBl 1994, 31 = ÖBl 1993, 161 - "Verhundertfachen Sie Ihr Geld" mwN). Das Verschweigen von Tatsachen kann irreführend sein, wenn für den Werbenden eine Aufklä... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten S 234.544,57 s.A.: Sie habe ihm einen Kredit in der Höhe von S 200.000,-- eingeräumt. Als monatliche Rückzahlungsrate sei ein Betrag von S 4.623,-- vereinbart worden. Da der Beklagte seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sei, sei der Kredit mit Schreiben vom 21.4.1993 aufgekündigt und der gesamte aushaftende Betrag fällig gestellt worden. Der Beklagte ließ sich in der 1. Tagsatzung vom 9.5.1994 in den Rechts... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die konkrete Unterhaltsbemessung immer auf den Einzelfall abzustellen ist. Soweit der Rechtsmittelwerber Verstöße gegen gesetzliche Bemessungsfaktoren durch das Rekursgericht behauptet, ist ihm kurz folgendes zu erwidern: 1. Der im Revisionsrekurs erhobene Vorwurf (Unterlassung einer neuerlichen Anfrage an den [Ferial-] Dienstgeber des Minderjährigen über dessen "Sommerjob" als "Keiler" e... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IAußStrG 2005 §9 Abs1 ZPO §226 I ZPO §577 MRG §37 Abs3 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletz... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hatte am 9.1.1991 zu Msch 1/91 des Erstgerichtes einen Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des ihr vom Antragsgegner (allerdings entsprechend dem Inhalt des Mietvertrages) vorgeschriebenen Mietzinses von monatlich S 38.500,-- eingebracht und diesen Antrag mit dem am 23.1.1991 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz unter Gebrauch folgender Formulierung zurückgezogen: "In umseits bezeichneter Rechtssache zieht die Antragstellerin nach Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der ehemals Beklagten in der Zeit vom 1.2.1969 bis 31.5.1994 als Buchhalterin mit einem monatlichen Bruttolohn von S 20.917,-- beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde von der ehemals Beklagten mit Schreiben vom 28.1.1994 zum 31.5.1994 aufgekündigt; am 31.5.1994 wurde gegenüber der Klägerin die fristlose Entlassung ausgesprochen. Mit ihrer am 8.6.1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin zuletzt, die Beklagte zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist der Dienstnehmer grundsätzlich berechtigt, den vollen Bruttolohn einzuklagen, in welchem Fall das Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein pensionierter Polizeibeamter, hatte am 26.4.1989 in der Filiale der Rechtsvorgängerin der beklagten Bank in der G***** in S***** ein auf "Überbringer" lautendes und damit anonymes Gewinnsparbuch über S 400.000 unter der Nummer 843-725-726/00 angelegt. Am 3.5.1991 begab er sich in diese Zweigstelle, um die Zinsen des Sparbuches zu beheben. Auf Grund einer Empfehlung des Leiters der Schalterabteilung erklärte sich der Kläger damit einverstand... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des bisherigen Klägers und nunmehrigen Gemeinschuldners wurde mit Beschluß des Landesgerichts Klagenfurt vom 5.Juli 1995 der Konkurs eröffnet. Auf Antrag des Masseverwalters ordnete das Berufungsgericht mit Beschluß vom 5.Oktober 1995 die Fortsetzung des Verfahrens an. Die beklagte Partei hatte am 8.September und 23.Oktober 1986 mit dem Gemeinschuldner schriftlich einen „Handelsvertretervertrag“ abgeschlossen, dessen für diesen Rechtsstreit maßgeblich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 7 Abs 1 EO darf die Exekution nur bewilligt werden, wenn dem Exekutionstitel neben der Person des Berechtigten und des Verpflichteten auch Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung oder Unterlassung zu entnehmen sind. Schon die Klage hat daher nach § 226 Abs 1 ZPO ein bestimmtes Begehren zu enthalten; das Begehren muß die Unterlassungspflicht so deutlich kennzeichnen, daß ihre Verletzung gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger besteht seit 1872. Seine Bezeichnung und seine Rechtsform haben sich wiederholt geändert. 1948 wurde der Kläger als "Technischer Überwachungs-Verein Wien" registriert, seit 31.12.1992 lautet sein Vereinsname "Technischer Überwachungs-Verein Österreich". Im Ausland tritt der Kläger als "Technischer Überwachungs-Verein Austria" auf. Er hat Niederlassungen in Wien, Dornbirn, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Thalheim bei Wels. 1993 gr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil hat das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht die Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der das Begehren der Klägerin abgewiesen worden war, den Beklagten zur Zahlung von S 523.321,08 s.A. an die Klägerin zu verurteilen. Rechtsgrund dieses Zahlungsbegehrens war ein dem Beklagten von der Sparkasse B***** im Jahr 1984 gewährter Kredit von S 320.000,-- zum Erwerb von Hausanteilscheinen der Serie 16/I/B, die eine stille Beteil... mehr lesen...