Norm:        ZPO §226 IIa3ZPO §233ZPO §425ZPO §557 Abs1                               
Rechtssatz:          Auch Beschlüsse können ihrem Inhalte nach auf Leistung, Feststellung oder Rechtsgestaltung gerichtet sein. Rechtsgestaltend ist ein Beschluß dann, wenn durch den Richterspruch selbst unmittelbar eine Änderung der Rechtslage durch 
Begründung: , Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen herbeigeführt wird. Weist nach Erhebung von Einwendungen gegen Wechselzahlungsaufträge das Gerich...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §914 IIZPO §226 IZPO §235 D                               
Rechtssatz:          Die Umdeutung von fehlerhaften Prozesserklärungen (auch von Sachanträgen) ist zulässig; dabei ist die Parteiabsicht nach dem in der fehlerhaften Prozesserklärung enthaltenen Gesamtvorbringen unter Berücksichtigung der Prozesslage objektiv zu ermitteln (hier: Umdeutung einer unzulässigen Teileinwilligung zur Klagsänderung).                     Entscheidungstexte                                 3...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ZPO §226 I                               
Rechtssatz:          Bei der Auslegung von Parteiprozesshandlungen nach deren objektivem Erklärungsgehalt ist jener Variante der Vorzug zu geben, die es erlaubt, eine prozessuale Willenserklärung als wirksame Prozesshandlung anzusehen.                     Entscheidungstexte                                 1 Ob 2054/96g      Entscheidungstext  OGH  26.07.1996  1 Ob 2054/96g                                            10 Ob 101/07m       E...                    mehr lesen...