Norm: ZPO §146ZPO §72 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn Anträge auf Verfahrenshilfe mit Beigebung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich unbefristet sind, sind sie als befristete Prozesshandlungen anzusehen, wenn sie die Unterbrechung der Einspruchs-, Klagebeantwortungs- oder einer Rechtsmittelfrist bezwecken. Wird die Frist zur Stellung eines Antrages auf Verfahrenshilfe mit Beigebung eines Rechtsanwaltes innerhalb dieser Fallfristen versäumt, ist die Wi... mehr lesen...
Norm: ZPO §146ZPO §521a
Rechtssatz: Das Rekursverfahren infolge eines Wiedereinsetzungsantrags ist im Hinblick auf Art 6 EMRK jedenfalls dann zweiseitig, wenn der Antrag darauf gerichtet ist, in die Rechtskraft einer (Sach-)Entscheidung einzugreifen. Entscheidungstexte 9 Ra 19/05p Entscheidungstext OLG Wien 14.03.2005 9 Ra 19/05p Europe... mehr lesen...
Norm: ZPO §146§442
Rechtssatz: Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die "Versäumung" der vorbereitenden Tagsatzung durch den Beklagten infolge nur persönlichen (unvertretenen) Erscheinens im bezirksgerichtlichen Verfahren mit einer Wertzuständigkeit über € 4.000,-- nach Ladung mittels LAD A4 ohne gesonderten Hinweis auf die Anwaltspflicht im eigentlichen Ladungsteil. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146ZustG §10
Rechtssatz: 1.) Im Wiedereinsetzungsverfahren kommt es nur auf das Verschulden der Partei selbst an, nicht jedoch auf das Ausmaß des Verschuldens ihrer Angestellten. Auch eine große Aktiengesellschaft ist verpflichtet, ihre Angestellten entsprechend zu überwachen und zu kontrollieren. Steht die Verlässlichkeit der Mitarbeiter, die mit der Ausführung einer Handlung betreffend ein Gerichtsverfahren befasst sind, nicht fest... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Wiedereinsetzung kann es keinen Unterschied machen, ob ein Rechtsanwalt eine Frist selbst falsch einträgt oder diese falsch berechnet oder ihm eine falsche Fristeneintragung seiner Mitarbeiter hätte auffallen müssen. Im Lichte des strengen Maßstabes von § 1299 ABGB erfüllt ein Fehler durch den Rechtsanwalt sowohl bei der Fristberechnung als auch bei Fristvormerkung den Tatbestand der groben Fahrläs... mehr lesen...
Norm: ZPO §146. ZPO §530
Rechtssatz: In Einzelfällen stehen einer Partei auch gegen ein Versäumungsurteil die Rechtsbehelfe der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Wiederaufnahmsklage kumulativ zur Verfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 76/03z Entscheidungstext OGH 21.05.2003 6 Ob 76/03z Veröff: SZ 2003/58 European Case La... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 AZPO §471 EZPO §477 CZPO §526 B1
Rechtssatz: Das Rekursgericht darf mangels funktioneller Zuständigkeit nicht infolge Rekurses gegen die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag die Nichtigkeit des Hauptverfahrens auszusprechen und die Klage zurückweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 228/02m Entscheidungstext OGH 15.10.2002 4 Ob 228/02m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IIIASGG §40 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch bei den qualifizierten Personen iSd § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist jener erhöhte Sorgfaltsmaßstab anzulegen, welcher üblicherweise bei rechtskundigen Vertretern Anwendung findet. Entscheidungstexte 9 ObA 297/00t Entscheidungstext OGH 24.01.2001 9 ObA 297/00t 9 ObA 249/01k Entscheidungste... mehr lesen...