RS OGH 2003/5/21 6Ob76/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2003
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Norm

ZPO §146. ZPO §530

Rechtssatz

In Einzelfällen stehen einer Partei auch gegen ein Versäumungsurteil die Rechtsbehelfe der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Wiederaufnahmsklage kumulativ zur Verfügung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117753

Dokumentnummer

JJR_20030521_OGH0002_0060OB00076_03Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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