Entscheidungen zu § 11 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

307 Dokumente

Entscheidungen 301-307 von 307

RS OGH 1949/12/21 1Ob607/49

Norm: ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO zwischen demjenigen, der ein eigenes Recht an der Wohnung behauptet und demjenigen, der sich nur faktisch in der Wohnung befindet, wenn beide vom älteren Mieter auf Räumung geklagt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 607/49 Entscheidungstext OGH 21.12.1949 1 Ob 607/49 Veröff: JBl 1950,185 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1949

RS OGH 1949/12/21 1Ob607/49

Norm: ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO zwischen demjenigen, der ein eigenes Recht an der Wohnung behauptet und demjenigen, der sich nur faktisch in der Wohnung befindet, wenn beide vom älteren Mieter auf Räumung geklagt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 607/49 Entscheidungstext OGH 21.12.1949 1 Ob 607/49 Veröff: JBl 1950,185 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1949

TE OGH 1948/9/21 4Ob13/48

Drei Angestellte einer Aktiengesellschaft haben mit gemeinsamer Klage die Zahlung von Bezügen auf Grund ihres Dienstvertrages begehrt. Die Untergerichte haben die Klagsansprüche mit übereinstimmenden Urteilen für berechtigt erkannt. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der beklagten Partei zurückgewiesen, soweit die Urteile der Untergerichte das Begehren jenes Klägers für berechtigt erkannt hatten, dessen Klagsbetrag 10.000 S nicht überstieg. Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.09.1948

RS OGH 1937/11/24 1Ob949/37

Norm: JN §93UWG §23 Abs2ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Nach § 23 Abs 2 UWG können mehrere Streitgenossen, für die nach § 23 Abs 1 dieses Gesetzes der ausschließliche Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten begründet ist, im Gegensatz zu § 93 JN auch dann vor jedem dieser Gerichte geklagt werden, wenn nur eine uneigentliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO und nicht eine gerichtliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO vorli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1937

RS OGH 1937/11/24 1Ob949/37

Norm: JN §93UWG §23 Abs2ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Nach § 23 Abs 2 UWG können mehrere Streitgenossen, für die nach § 23 Abs 1 dieses Gesetzes der ausschließliche Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten begründet ist, im Gegensatz zu § 93 JN auch dann vor jedem dieser Gerichte geklagt werden, wenn nur eine uneigentliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO und nicht eine gerichtliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO vorli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1937

RS OGH 1936/10/20 3Ob914/36

Norm: JN §93ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Begehrt der Erbe in seiner gegen mehrere Vermächtnisnehmer erhobenen Klage den Ersatz der Gebühr, die er für die Vermächtnisnehmer entrichtet hat, so ist für die Klage mangels einer Streitgenossenschaft auf Seite der Beklagten der Gerichtsstand nach § 93 JN nicht begründet. Entscheidungstexte 3 Ob 914/36 Entscheidungstext OGH 20.10.1936 3 Ob 9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1936

RS OGH 1936/10/20 3Ob914/36

Norm: JN §93ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Begehrt der Erbe in seiner gegen mehrere Vermächtnisnehmer erhobenen Klage den Ersatz der Gebühr, die er für die Vermächtnisnehmer entrichtet hat, so ist für die Klage mangels einer Streitgenossenschaft auf Seite der Beklagten der Gerichtsstand nach § 93 JN nicht begründet. Entscheidungstexte 3 Ob 914/36 Entscheidungstext OGH 20.10.1936 3 Ob 9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1936

Entscheidungen 301-307 von 307