Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.4 Z1 und Abs.1 LMG iVm § 4 Abs.1 Z5 iVm Abschnitt V lit.a u b des Anhanges der LMHV begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.300 Euro zu bestrafen, der als Inhaber eines Lebensmittelunternehmens die Hygienevorschriften insofern nicht einhält, als er Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht sauber hält sowie bzw. nicht dafür sorgt, dass diese so beschaffen und instand gehalten sind, dass das Risiko... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs. 4 Z. 1 und Abs. 1 LMG iVm § 4 Abs.1 Z5 iVm dem Anhang Abschnitt V lit.a. u b des Anhanges der LMHV begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.300 Euro zu bestrafen, der als Inhaber eines Lebensmittelunternehmens nicht für die Einhaltung der Hygienevorschriften sorgt. Den von einem speziell geschulten Aufsichtsorgan im gegenständlichen Fall erhobenen Tatvorwürfen (Boden mit einem Belag aus schmierigen Speiseresten über... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als gem § 9 VStG für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (Abteilungsleiter für Frischfleisch und Feinkost) bestellter verantwortlicher Beauftragter der S. Ö. Warenhandels AG zu verantworten, dass in der Filiale in K., XY-Str., am 03.05.2004 ?Almkäse? zum Kauf angeboten und damit in Verkehr gebracht worden sei, obwohl diese Ware nach kurzer sachgerechter Lagerung des Verbrauchers an d... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung warf der nunmehrigen Berufungswerberin mit Straferkenntnis Folgendes vor: Sie sind als Inhaberin der Buschenschank F in S Ihrer Verpflichtung, für die Einhaltung der im Anhang der Lebensmittelhygieneverordnung 1998 angeführten Hygienevorschriften zu sorgen, nicht nachgekommen, da am 28.08.2003 um 11.15 Uhr zum Tatzeitpunkt bei einer Kontrolle im Betrieb festgestellt wurde, dass 1. Übertretung beim Handwaschbecken in der Schank kein Mittel zum Händew... mehr lesen...
Rechtssatz: Abschnitt II des Anhanges zur LebensmittelhygieneV regelt die spezifischen Anforderungen an Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, be- oder verarbeitet werden. Der Kühlraum einer Buschenschank, der nur der Lagerung von Lebensmitteln dient, zählt nicht dazu. Daher war es nicht rechtens, den Sachverhalt, "die Wände sind nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren" dem Abschnitt II Z 1 lit b zu unterstellen. Mit einer Subsumtion unter Abschnitt I Z 2 lit a (Betriebsstätten, in... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist in einer Buschenschank die Silikonfuge bei der Schank mit Schwarzschimmel behaftet und auch das Innere einer Eiswürfelmaschine von der gleichen Verunreinigung betroffen, liegen zwei selbständige Taten im Sinn des § 22 Abs 1 VStG vor: im erstgenannten Fall eine Übertretung des Abschnittes I Z 2 lit b ("Allgemeine Anforderungen an Betriebsstätten") des Anhanges zur LebensmittelhygieneV, im zweitgenannten ein Verstoß gegen Abschnitt V lit a ("Gerätespezifische Anforderungen") ... mehr lesen...
Rechtssatz: Subsidiarität erfasst jene Fälle, in denen entweder das Gesetz selbst ausdrücklich anordnet oder jedenfalls das Verhältnis zweier Delikte (oder verschiedener Erscheinungsformen desselben Delikts) erkennen lässt, dass die eine Strafvorschrift (oder die eine Erscheinungsform) nur für den Fall Anwendung finden soll, dass nicht eine andere Strafvorschrift (oder eine andere Erscheinungsform desselben Delikts) eingreift. Mit anderen Worten, es tritt jene Strafvorschrift (bzw. jene Er... mehr lesen...
Mit dem nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ bekämpften Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft Mödling über Herrn G*** U*** gestützt auf § 74 Abs 4 Z 1 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 3000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 300,-- ausgesprochen. Angelastet wurde Herrn U***, dass er es als verantwortlicher Beauftragter der B*** (Abteilung Feinkost) zu verantworten habe... mehr lesen...
Rechtssatz: Abschnitt II Ziffer 2 des Anhanges zur Lebensmittelhygieneverordnung bestimmt, dass geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsgeräten und Einrichtungen vorhanden sein müssen. Diese Vorrichtungen müssen aus korrosionsbeständigen Materialien bestehen, leicht zu reinigen sein und eine angemessene Warm- und Kaltwasserzufuhr besitzen. Ziffer 3 bestimmt, dass gegebenenfalls geeignete Vorrichtungen zum Waschen von Lebensmitteln vorhanden sein müssen. Jedes Wasc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von Innsbruck vom 16.11.2000, Zahl 3.2-1105/99, wird der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe es als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Beauftragte, als Filialleiterin der Firma M-Preis WarenvertriebsgesmbH, Filiale M., zu verantworten, dass, wie anlässlich einer am 9.2.1999 in dieser Filiale durchgeführten lebensmittelpolizeilichen Kontrolle und anschließenden Befundung durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck fest... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben es als der handelsrechtliche Geschäftsführer, somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der XY HandelsgesmbH Sitz in, zu verantworten, dass am 04. August 1998 in dem Unternehmensbetrieb in zumindest drei Flaschen mit Quellwasser, bezeichnet Selten-Riegel Natürliches Quellwasser, gelagert wurden, auf deren Etikett zahlreiche Hinweise auf eine ungewöhnl... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Verpflichteter es unterläßt die Quellstube und den Hochbehälter der Wasserversorgungsanlage sorgfältig zu reinigen und eine Spülung der Wasserleitungen vorzunehmen und die getroffenen Veranlassungen dem Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft A zu melden, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandliche Handlungseinheit zum Unterschied vom Fortsetzungszusammenhang beim sogenannten fortgesetzten Delikt. Strafbemessung: Zusammenfassung der erstbehördlichen Einzelstrafen als Folge einer Zusammenfassung von Teilschuldsprüchen ist mit dem Verschlechterungsverbot des § 51 Abs6 VStG (?keine höhere Strafe?) durchaus vereinbar, weil insofern eine Gesamtbetrachtung und keine Einzelbetrachtung sinnvoll erscheint. mehr lesen...
Rechtssatz: Die LMKV stellt (EG-konform) einheitlich auf die Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit ab. Mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind grundsätzlich alle der LMKV unterliegenden Waren auszustatten. Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz des Käufers vor Irreführung. Ob eine Irreführungseignung vorliegt, ist nach der allgemeinen Verkaufsauffassung, insbesondere der berechtigten Verbrauchererwartung zu beurteilen. Wird, wie vorliegend, die beanstandete Probe am 30.5.1995 gezogen, so fi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1) am 4.2.1997 in seinem Betrieb in H, "Pfirsich Nektar" feilgehalten, obwohl sich nach einer Untersuchung bei der BALMU Graz folgendes Gutachten vom 12.3.1997 ergeben habe: Mit 1. Jänner 1995 ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) BGBl. Nr. 72/1993 i. d. dzt. g. F. in Wirksamkeit getreten. Bei der Warenprobe handelt es sich um verpackte Ware im Sinne der LMKV. Gemäß ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Falschbezeichnung nach § 8 lit. f LMG liegt nicht vor, wenn bei einem (als solchen bezeichneten) Nektar lediglich der Hinweis auf den Mindestgehalt von Fruchtsaft, Fruchtmark oder einem Gemisch dieser Bestandteile: "Fruchtgehalt: mindestens ......%" fehlt (etwa in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sachbezeichnung). So muß sich die Eignung zur Irreführung nach dem klaren Wortlaut des § 8 lit. f LMG stets aus Angaben, aus der Form oder Aufmachung ergeben. Die Unterlassung v... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird über das Vermögen des Unternehmens des Beschuldigten, in welchem er handelsrechtlicher Geschäftsführer war, am 17.1.1997 das Konkursverfahren eröffnet und werden dem Beschuldigten Verwaltungsübertretungen nach der LMKV und der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel am 21.9.1995 vorgeworfen, so ist bezogen auf diesen Tatzeitpunkt die Eröffnung des Konkursverfahrens unerheblich, da der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer für die der Gesellschaft angelaste... mehr lesen...
Rechtssatz: Die belangte Strafbehörde hat als verletzte Rechtsvorschriften den § 74 Abs.4 Z1 LMG 1975 und den § 74 Abs.5 Z5 (Z5 gibt es nicht, richtig wäre Z2) LMG 1975 genannt. Die unübersichtlichen Blankettstrafnormen des § 74 Abs.4 und 5 LMG 1975 sehen auch verschiedene Strafrahmen vor. Nach dem § 74 Abs.4 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 1 eine Verwaltungsübertretung und ist wie nach Abs.1 (Geldstrafe bis zu S 50.000,--) zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund des § 10, d... mehr lesen...
Im bezeichneten Straferkenntnis wurde dem nunmehrigen Berufungswerber folgendes vorgeworfen: Er habe als Inhaber des Bäckereigewerbes mit dem Standort O. 14 am 18.5.1994 gegen 5.30 Uhr dem Lebensmittel-Aufsichtsorgan H. die Kontrolle des o.g. Betriebes verweigert, indem er ihm den Zutritt mit den Worten Du kommst mir nicht herein verwehrt habe, obwohl er als Betriebsinhaber dazu verpflichtet sei, (dem Aufsichtsorgan) den Zutritt zu allen Orten und Beförderungsmitteln, die dem Verkehr mit d... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 38 Abs 1 zweiter Tatbestand LMG wird begangen, wenn der Inhaber eines Bäckereibetriebes dem Aufsichtsorgan, das eine Kontrolle dieses Betriebes durchführen will (hier am 18.5.1994 gegen 5.30 Uhr) den Zutritt mit den Worten: -Du kommst mir nicht herein!- verwehrt. Es wurde nicht bestritten, daß es sich um zwei befugte Kontrollorgane handelte. Aus dem erstinstanzlichen Akt ergibt sich, daß gerade Backarbeiten stattfanden, was eine Herstellung von Waren und... mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Bescheid wurden, gestützt auf §39 VStG, folgende Gegenstände zur Sicherung der Strafe des Verfalls in Beschlag genommen: 5 Pkg Kieselerde Calcium Gelatine Kautabletten, 9 Pkg Kieselerde + Calcium Forte Kapseln, 8 Pkg Spezial Hefe Tabletten, 18 Pkg Knoblauch Perlen, 17 Pkg Weizenkeimöl Gelee Royale Kapseln, 2 Pkg Polar Lachs-Öl Kapseln und 12 Pkg Gelatine Kapseln. Diese Produkte wurden am 23.2.1995 in der Niederlassung der B GmbH in I, , durch Feilbieten in Verkeh... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11894A/1985; VwGH v. 14.1.1993, Zl. 92/09/0294; VwSen-260022 v. 6.7.1992. Rechtssatz: Fehlende Konkretisierung im Hinblick auf den Tatvorwurf des Nichtnachkommens der Reinigungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 ZuckerwarenHVO sowie des Nichtvorhandenseins von Auffangmulden nach § 1 Abs. 2 ZuckerwarenHVO widerspricht § 44a Z. 1 VStG. Nichtanführung der verletzten Verwaltungsvorschrift widerspricht § 44a Z. 2 VStG. Keine hinreichende Konkretisierung des Vorwurfes der Ü... mehr lesen...