RS UVS Kärnten 2003/11/04 KUVS-1740/4/2003

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Veröffentlicht am 04.11.2003
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Rechtssatz

Subsidiarität erfasst jene Fälle, in denen entweder das Gesetz selbst ausdrücklich anordnet oder jedenfalls das Verhältnis zweier Delikte (oder verschiedener Erscheinungsformen desselben Delikts) erkennen lässt, dass die eine Strafvorschrift (oder die eine Erscheinungsform) nur für den Fall Anwendung finden soll, dass nicht eine andere Strafvorschrift (oder eine andere Erscheinungsform desselben Delikts) eingreift. Mit anderen Worten, es tritt jene Strafvorschrift (bzw. jene Erscheinungsform) zurück, die entweder zufolge ausdrücklicher Subsidiaritätsklausel oder sonst erkennbar lediglich hilfsweise Geltung hat (Leukauf-Steininger, Komm3, § 28, RN 55). Die Subsidiarität ist ein Kriterium, das dafür maßgebend ist, dass in Wahrheit nur ein einziges Delikt vorliegt. Der Beschuldigten wird das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit unzureichender Kennzeichnung im Sinne der LMKV angelastet. Im Konkreten wird ihr vorgeworfen, dass das Kennzeichnungselement im Sinne § 4 Z 2 LMKV Name (Firma oder Firmenschlagwort) und die Anschrift der erzeugenden oder verpackenden Unternehmung oder eines in einem EWR-Mitgliedsstaat niedergelassenen Verkäufers gefehlt hat. Wenn nun die Beschuldigte einwendet, dass ihr auch ein Vorwurf nach § 63 Abs. 1 Z 1 LMG 1975, nämlich verbotswidrig verdorbene Lebensmittel in Verkehr gebracht zu haben, zur Last gelegt wird, übersieht sie, dass dadurch die mangelhafte Kennzeichnung nach LMKV nicht erfasst ist. Die Verdorbenheit von Lebensmitteln steht nicht in Konkurrenz zur mangelhaften Kennzeichnung. Es liegt somit kein Fall von Subsidiarität vor. (Einstellung des Verfahrens wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde)

Schlagworte
Lebensmittel, Lebensmittelkennzeichnung, Erzeugeranschrift, Verpackeranschrift, Subsidiarität, Konkurrenz, Deliktskonkurrenz, Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kennzeichnung von Lebensmitteln, mangelhafte Kennzeichnung von Lebensmitteln
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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