Norm: StPO §61 Abs1 Z7 B StPO §61 Abs2 B StPO §363a StPO §362 Abs3 StPO § 61 heute StPO § 61 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 61 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 9. August 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger, Mag. Michel und Dr. Michel-Kwapinski als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Böhm als Schriftführer in der Strafsache gegen Mag. Herwig B***** wegen Verbrechen der Verle... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Linz vom 20. September 2010, AZ 24 Hv 46/10k, welches durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz vom 8. März 2011 in Rechtskraft erwuchs, wurde Mag. Herwig B***** wegen der Verbrechen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mit Urteil des Landesgerichts Linz vom 20. Septem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Mai 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofmann als Schriftführerin in der Strafsache gegen Heinz S***** wegen des Verbrechens des schwere... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 4. Oktober 2000 wurde Rainer K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls nach § 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 4. Oktober 2000 wurde Rainer K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Parag... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 22. Mai 2002, GZ 22 Hv 3/02v-61, wurde Hans Jürgen N***** des Verbrechens der betrügerischen Krida als Bestimmungstäter nach §§ 12 zweiter Fall, 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Zugleich wurde mit Beschluss dieses Gerichtes eine Entscheidung nach § 494a Abs 1 StPO gefällt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 22. Mai 2002, GZ 22 Hv 3/02v-61, wurde Hans Jürgen N***** des ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Nur der Generalprokurator ist befugt, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im außerordentlichen Weg zu stellen. Anträge von Parteien die auf Herbeiführung eines solchen Beschlusses abzielen, sind nach § 362 Abs 3 StPO von den Gerichten bei denen sie einlaufen, stets "abzuweisen"; dies gilt daher für den Antrag des Verurteilten S*****. Nur der Generalprokurator ist befugt, einen Antrag auf Wiederaufnahme ... mehr lesen...
Gründe: Manfred V***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. Mai 1995, GZ 2 d E Vr 10.393/94-91, des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Manfred V***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. Mai 1995, GZ 2 d E römisch fünf r 10.393/94-91, des Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 23.November 1995, GZ 4 c Vr 8690/95-99, wurde u.a. Eduard P***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG sowie weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 23.November 1995, GZ 4 c römisch... mehr lesen...
Gründe: Mit am 15.Februar 1996 in Rechtskraft erwachsenem schöffengerichtlichem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt, AZ 10 Vr 989/94, wurden Albert K***** und Marlies I***** mehrerer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Mit am 15.Februar 1996 in Rechtskraft erwachsenem schöffengerichtlichem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt, AZ 10 römisch fünf r 989/94, wurden Albert K***** und Marlies I***** mehrerer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Mit Eingabe vom 31.Juli... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit seiner beim Obersten Gerichtshof am 19.Juni 1996 direkt eingebrachten Eingabe strebt der Verurteilte Newzat Y***** (ua) die Herbeiführung der außerordentlichen Wiederaufnahme gemäß § 362 StPO an. Mit seiner beim Obersten Gerichtshof am 19.Juni 1996 direkt eingebrachten Eingabe strebt der Verurteilte Newzat Y***** (ua) die Herbeiführung der außerordentlichen Wiederaufnahme gemäß Paragraph 362, StPO an. Der Antra... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem, im zweiten Verfahrensgang erflossenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. März 1995, GZ 2 a E Vr 4336/93-54, wurde Gernot Z***** wegen des bereits im ersten Verfahrensgang rechtskräftig gewordenen Schuldspruches wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (vgl ON 29 und 37) zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit rechtskräftigem, im zweiten Verfahrensgang erflossenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 2.Dezember 1993, GZ 24 Vr 861/92-99, wurde Andreas K***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen) einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffe... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit seiner Eingabe vom 2.Februar 1996 strebt der Verurteilte Heinz Udo H***** der Sache nach (auch) die Herbeiführung der außerordentlichen Wiederaufnahme des oben bezeichneten Strafverfahrens gemäß § 362 StPO an. Mit seiner Eingabe vom 2.Februar 1996 strebt der Verurteilte Heinz Udo H***** der Sache nach (auch) die Herbeiführung der außerordentlichen Wiederaufnahme des oben bezeichneten Strafverfahrens gemäß Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am 24.Juni 1991 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde Gottlieb Emanuel L***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB sowie des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt (ON 464). Mit dem am 24.Juni 1991 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wur... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit seiner Eingabe vom 25.Juli 1995 strebt der Verurteilte Stefanos D***** der Sache nach (ua) die Herbeiführung der außerordentlichen Wiederaufnahme gemäß § 362 StPO an. Mit seiner Eingabe vom 25.Juli 1995 strebt der Verurteilte Stefanos D***** der Sache nach (ua) die Herbeiführung der außerordentlichen Wiederaufnahme gemäß Paragraph 362, StPO an. Der Antrag war abzuweisen; denn zur Stellung eines Antrages auf Übe... mehr lesen...
Norm: StPO §362 Abs3 StPO § 362 heute StPO § 362 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 362 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 362 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.19... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Urteile des Einzelrichters beim Gerichtshof erster Instanz ist (außer dem Einspruch nach § 427 StPO) nur das Rechtsmittel der Berufung zulässig, über welches der Gerichtshof zweiter Instanz entscheidet (§ 489 Abs 1 StPO). Gegen Urteile des Einzelrichters beim Gerichtshof erster Instanz ist (außer dem Einspruch nach Paragraph 427, StPO) nur das Rechtsmittel der Berufung zulässig, über welches der Gerichtshof zweiter I... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2 StPO §362 Abs3 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gültig von 01.01.2008 b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der wegen des Verbrechens des Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB und wegen des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z. 1 WaffG rechtskräftig (13 Os 170/87) abgeurteilte Harald K*** verlangt die Bewilligung der Verfahrenshilfe "zwecks außerordentlicher Wiederaufnahme - § 362 StPO - zur Wahrung des Gesetzes." Der wegen des Verbrechens des Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins, 143,, erster und zweiter F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.November 1946 geborene beschäftigungslose Ernst M*** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruches), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 StGB (Punkt 2), des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB (Punkt 3), des Verbrechens der schweren Nötigung nach den ... mehr lesen...
Norm: StPO §362 Abs3 StPO § 362 heute StPO § 362 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 362 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 362 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.19... mehr lesen...
Norm: StPO §362 Abs3 StPO § 362 heute StPO § 362 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 362 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 362 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21.Oktober 1946 geborene Karl B, der am 23.Juni 1948 geborene Alexander A und der am 21.Juni 1956 geborene Franz C des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2 sowie 129 Z. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und überdies (einerseits) Karl B der Vergehen des Gebrauches fremder Ausweise nach § 231 Abs. 1 StGB (Punkt 2 a), der versuchten Täuschung nach § 1... mehr lesen...