Norm:        StPO §280                               
Rechtssatz:          Keine Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen nur in den Gründen enthaltenen Ausspruch (JBl 1951,386; Gebert - Pallin - Pfeiffer III/2 Anmerkung 1 a zu § 281 Z 11 StPO, Anmerkung 15 b zu § 281 Z 5 StPO und Anmerkung 5 und 5 a zu § 280 StPO).                     Entscheidungstexte                                 13  Os    94/75      Entscheidungstext  OGH  28.10.1975  13  Os    94/75   Veröff: EvBl 1976/161 S 303          ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280                               
Rechtssatz:          In der Anmeldung einer "Berufung wegen Schuld und Strafe" kann nicht die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde erblickt werden (SSt 4/11, RZ 1961,84).                     Entscheidungstexte                                 11 Os 143/75      Entscheidungstext  OGH  24.10.1975  11 Os 143/75                                           12 Os 19/83      Entscheidungstext  OGH  03.03.1983  12 Os 19/83   Beisatz: Weil der Ang...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §282 C                               
Rechtssatz:          Jedes Rechtsmittel setzt voraus, daß Rechte des Rechtsmittelwerbers durch die angefochtene Entscheidung beeinträchtigt wurden, wogegen er durch das Rechtsmittel Abhilfe sucht.                     Entscheidungstexte                                 13 Os 172/73      Entscheidungstext  OGH  01.02.1974  13 Os 172/73                                           12 Os 147/74      Entscheidungstext  OGH  17.12.1974 ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §282 Aa                               
Rechtssatz:          Bekämpft die Staatsanwaltschaft einen Qualifikationsfreispruch lediglich wegen seiner formellrechtlichen Verfehltheit (von zwei angeklagten idealkonkurrierenden Straftaten erfolgte wegen einer ein Schuldspruch, von der zweiten hingegen ein Freispruch, obwohl die Nichtannahme des anderen Tatbestandes nur in den Gründen zu erörtern gewesen wäre), so fehlt es an einem rechtlichen Interesse zur Bekämpfung die...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §282 C                               
Rechtssatz:          Bei einem formellrechtlich verfehlten Qualifikationsfreispruch kann ein Anfechtungsinteresse nicht in der Notwendigkeit der Vermeidung der Rechtskraftwirkung des Qualifikationsfreispruchs liegen, denn der Freispruch kann nicht hindern, daß der Angeklagte im Falle der Aufhebung des Schuldspruches in einem künftigen  Rechtsgang wegen derselben Tat unter Annahme der vom Erstgericht abgelehnten Qualifikation v...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §15StPO §280StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §294 Abs3StPO §296 Abs1                               
Rechtssatz:          Abtretung der Berufung an das OLG nach Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde gemäß §§ 285 a Z 2; 285 d Abs 1 Z 1 StPO, weil für die Zuständigkeit des OGH nach § 296 Abs 1, letzter Satz, StPO nur der Sachentscheidung eine maßgebende Bedeutung zukommt!                     Entscheidungstexte                                 12  Os    14/73      Entsche...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 B                               
Rechtssatz:          § 180 StG normiert bloß einen allgemeinen Erschwerungsgrund von der in den §§ 43 ff StG beschriebenen Art, allerdings beschränkt auf einen bestimmten Tatbestand, nämlich den des Diebstahls; die Annahme oder Nichtannahme kann daher nur mit Berufung angefochten werden.                     Entscheidungstexte                                 13  Os    98/72      Entscheidu...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §296                               
Rechtssatz:          Nach der Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde eines flüchtigen Angeklagten durch den OGH ist zur Entscheidung über die mit der Nichtigkeitsbeschwerde verbunden gewesene Berufung - nach Ausforschung des Aufenthalts des Angeklagten - der Gerichtshof II.Instanz zuständig.                     Entscheidungstexte                                 12  Os   166/72      Entscheidungstext  OGH  27.10.1972  12  Os   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §283 Abs1 AStPO §283 Abs1 C                               
Rechtssatz:          Unbeachtlichkeit nur bedingungsweise ausgeführter Rechtsmittel, insbesondere einer Berufung der Staatsanwaltschaft wegen des Ausspruches über die Strafe, wenn diese erkennbar von der Voraussetzung einer Erweiterung des Schuldspruches auf Grund einer konkurrierenden Nichtigkeitsbeschwerde ausgeht.                     Entscheidungstexte                                 12  Os    96/72    ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §281StPO §283 BStPO §467 Abs2                               
Rechtssatz:          Fälschlich als Berufung bezeichnete Rechtsmittel werden zwar nach der Übung des OGH als Nichtigkeitsbeschwerde behandelt, wenn die falsche Bezeichnung offenkundig auf einem Irrtum (einem "Vergreifen" im Sinne des § 467 Abs 2 StPO) beruht (EvBl 1946/512, EvBl 1961/376) oder eine in den Rahmen einer ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde gehörige Rüge sich unter den Ausführungen zur Beruf...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §294                               
Rechtssatz:          Die Nichtberücksichtigung des Mitverschuldens kann nicht unter Heranziehung des Nichtigkeitsgrundes der Z 5 des § 281 StPO, sondern nur im Wege der Berufung geltend gemacht werden (vgl SSt XXXII/70 ua).                     Entscheidungstexte                                 11  Os    68/69      Entscheidungstext  OGH  21.10.1969  11  Os    68/69                                              ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280                               
Rechtssatz:          Hat der nicht rechtsfreundlich vertretene Angeklagte gegen das Urteil eines Schöffengerichtes "vollste Berufung" angemeldet, so muß zu seinen Gunsten dieser von einem Laien gebrauchte Ausdruck so verstanden werden, daß er alle ihm zu Gebote stehenden Rechtsmittel geltend machen will.                     Entscheidungstexte                                 10  Os   223/67      Entscheidungstext  OGH  15.12.1967  10  Os ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §359 Abs4StPO §489                               
Rechtssatz:          Es widerspricht nicht dem Verbote der reformatio in peius, wenn nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten des Angeklagten die früher vor dem Einzelrichter verhandelte Strafsache nunmehr vor das Schöffengericht gebracht wird.                     Entscheidungstexte                                 9  Os   349/62      Entscheidungstext  OGH  22.02.1963  9  Os   349/62   Veröff: RZ 1963,104 ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280 ffStPO §285aStPO §470StPO §481                               
Rechtssatz:          Auch Beschlüsse - soweit sie nicht bloß prozeßleitender Natur sind - erwachsen stets in formelle Rechtskraft; in einzelnen Fällen werden sie überdies auch materiell rechtskräftig.                     Entscheidungstexte                                 12  Os   275/62      Entscheidungstext  OGH  17.09.1962  12  Os   275/62   Veröff: EvBl 1963/20 S 21                                      ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §283 CStPO §284 A                               
Rechtssatz:          Da ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen kann, ist der OGH berechtigt, auf Grund einer gemäß § 281 Z 11 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde, die eine Herabsetzung der Strafe zu erreichen sucht, die vom Erstgericht verhängte Freiheitsstrafe auf ihre Schuldangemessenheit zu überprüfen.                     Entscheidungstexte              ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280                               
Rechtssatz:          Eine unrichtige Bezeichnung des Rechtsmittels ist unbeachtlich, wenn sich nur der Inhalt der Eingabe als eine Nichtigkeitsbeschwerde darstellt (SSt X/16).                     Entscheidungstexte                                 7  Os   124/60      Entscheidungstext  OGH  04.05.1960  7  Os   124/60                                           10  Os   278/71      Entscheidungstext  OGH  22.02.1972  10  Os   278/71   Veröff...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §283 Abs1                               
Rechtssatz:          Eine gegen ein Schöffengerichtsurteil erhobene und als solche bezeichnete Schuldberufung ist vom OGH als unzulässig zurückzuweisen.                 Anmerkung       Bem: Der 
Rechtssatz:  wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.                Entscheidungstexte                     ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §294                               
Rechtssatz:          Wenn aus der Überschreibung der Rechtsmittelschrift mit "Nichtigkeitsbeschwerde" im Zusammenhange mit dem Umstande, daß der Rechtsmittelwerber ausdrücklich nur die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat, deutlich ersichtlich ist, daß sich der Rechtsmittelwerber nicht etwa bloß in der Bezeichnung des Rechtsmittels vergriffen hat, sondern daß er bewußt und überlegt das angefochtene Urteil nur mit dem Rechtsmitt...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §344StPO §463StPO §489UHaftEntschG §3 Abs3                               
Rechtssatz:          Rechtsmittel sind im Strafverfahren grundsätzlich bei jenem Gericht einzubringen, bei dem das Strafverfahren in erster Instanz geführt wird, mag auch die angefochtene Entscheidung von einem übergeordneten Gericht als Rechtsmittelgericht gefällt worden sein.                     Entscheidungstexte                                 9  Os   284/59      Entscheidungstext  OGH  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPNov 1877 §1 Z1StPNov 1877 §4 Z1StPO §280StPO §282StPO §294                               
Rechtssatz:          Bei der Entscheidung über tatsächliche Umstände, von denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels abhängt, ist in Zweifel immer von der für den Angeklagten günstigeren Annahme auszugehen.                     Entscheidungstexte                                 9  Os    11/58      Entscheidungstext  OGH  28.04.1958  9  Os    11/58                                         ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280StPO §281 Abs1 Z11 AbStPO §294                               
Rechtssatz:          Ausführungen des Nichtigkeitsgrundes der Z 11 des § 281 StPO können nicht als Berufung wegen Nichtanwendung des Gesetzes über die bedingte Verurteilung behandelt werden.                     Entscheidungstexte                                 1  Os   658/48      Entscheidungstext  OGH  08.09.1948  1  Os   658/48   Veröff: EvBl 1948/880                                                Europea...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §280                               
Rechtssatz:          Die als Berufung bezeichneten Rechtsmittel sind als Nichtigkeitsbeschwerde zu behandeln, wenn in der Anmeldung die Schuldfrage angefochten wird und Nichtigkeitsgründe in der Ausführung geltend gemacht werden.                     Entscheidungstexte                                 3  Os   115/46      Entscheidungstext  OGH  01.06.1946  3  Os   115/46   Veröff: ÖJZ 1946,420                                            13 ...                    mehr lesen...