Norm: FinStrG §54 Abs5FinStrG §54 Abs6FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spricht das Gericht den Angeklagten "nach § 259 Z 3 StPO" vom Anklagevorwurf frei und bringt es in den Entscheidungsgründen unmissverständlich zum Ausdruck, dass es einen einem verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen subsumierbaren Sachverhalt für möglich und nur aus rechtlichen Gründen nicht für strafbar hält, ist die Finanzstrafbehörde an der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ettore V***** von der Anklage, er habe in Baden in den Jahren 1996 und 1997 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem gemäß § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen (wissentlich) Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Gesamthöhe von 1,239.990 S bewirkt, gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der Angeklagte habe die subjektive Tatseite nicht verwirklicht und fahrlässige Begehung sei "nicht strafbar". Mit dem a... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54 Abs5FinStrG §54 Abs6FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spricht das Gericht den Angeklagten "nach § 259 Z 3 StPO" vom Anklagevorwurf frei und bringt es in den Entscheidungsgründen unmissverständlich zum Ausdruck, dass es einen einem verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen subsumierbaren Sachverhalt für möglich und nur aus rechtlichen Gründen nicht für strafbar hält, ist die Finanzstrafbehörde an der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian H***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian H***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, SMG schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge durch Verkauf an nachgenannte Personen in Verkehr gesetzt, und zwar 1. ab einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt bis Mai 1998 insgesamt zuminde... mehr lesen...
Gründe: Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franz G*****: Die Nichtigkeitsbeschwerde dieses Angeklagten - soweit sie nicht bereits in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wurde (14 Os 107/99-26) - richtet sich gegen die unter BB angeführten Schuldspruchpunkte wegen der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z l, Abs 3, 148 zweiter Fall, 12 zweiter Fall (ergänze:) und 15 StGB (BB/I/1/a,b, 2/a,b,c), des Verb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (und auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch beinhaltenden) Urteil wurde Franz G***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall a.F StGB (2.) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (3.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ralph Egon L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (1) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (3) sowie des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2) - unter Anführung des § 313 StGB - schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ralph Egon L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB (1) und der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Angeklagten Othmar S***** enthaltenden) Urteil wurden Karl H***** (zu A 1.) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG und Patrick M***** (zu A 3.) als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB zum versuchten Verbrechen nach §§ 15 StGB, 28 Abs 2 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Angeklagten Othmar S***** enthaltenden) Urteil wurden Karl H***** (zu A 1.) des... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Begriff der "strafbaren Handlung" in § 260 Abs 1 Z 2 StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach § 28 StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des § 29 StGB eine nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes entstandene Subsumtionseinheit sui generis, die aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in ec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz Wolfgang M***** des Verbrechens des "teils versuchten räuberischen Diebstahls nach §§ 15, 131 erster Fall StGB" und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Strafteil von sieben Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz Wolfgang M***** ... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Begriff der "strafbaren Handlung" in § 260 Abs 1 Z 2 StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach § 28 StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des § 29 StGB eine nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes entstandene Subsumtionseinheit sui generis, die aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in ec... mehr lesen...
Norm: StGB §313StPO §260 Abs1
Rechtssatz: Die Begehung der mit Strafe bedrohten vorsätzlichen Handlung unter Ausnützung der durch eine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit als faktische Grundlage der Strafschärfungsmöglichkeit nach § 313 StGB ist weder in der spruchmäßigen Tatbeschreibung (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) noch in der rechtlichen Beurteilung (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), sondern nur dann im
Spruch: anzuführen, wenn das Höchstmaß der angedrohten St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst S***** des Verbrechens der Veruntreuung nach §§ 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall, "313" StGB und des Vergehens der Urkundenfälschung nach §§ 223 Abs 1, "313" StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst S***** des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraphen 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall, "313" StGB und des Vergehens der Urkundenfälschung nach Paragraphen 223, Absatz eins,, "313" StGB schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde im oben bezeichneten Verfahren am 3. Oktober 1998 wegen des dringenden Verdachtes des Vergehens des Ungehorsams nach § 12 Abs 1 Z 2 MilStG die Voruntersuchung eingeleitet. Gegen den Beschuldigten wurde im oben bezeichneten Verfahren am 3. Oktober 1998 wegen des dringenden Verdachtes des Vergehens des Ungehorsams nach Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, MilStG die Voruntersuchung eingeleitet. Am selben Tag wurde über ihn aus dem Haftgru... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z5StPO §381 BStPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Eine Kostenausscheidung gemäß § 389 Abs 2 und Abs 3 StPO, die nicht im grundsätzlichen Kostenausspruch der das Verfahren für die betreffende Instanz erledigenden Entscheidung (Urteil, Strafverfügung) ausgedrückt wurde, ist erst im Zuge der betragsmäßigen Konkretisierung der Ersatzpflicht in einem gesonderten Beschluss auszusprechen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Gründe: Arif A***** wurde der Verbrechen (zu I 1 und 2) der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB und (zu III) der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 StGB sowie (zu II) des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt (die teilweise Falschbezeichnung nach § 17 StGB ist keine Nichtigkeit, SSt 47/33). Arif A***** wurde der Verbrechen (zu römisch eins 1 und 2) der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen (Viktor Kl***** betreffenden) Verfolgungsvorbehalt gemäß § 263 StPO enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Dipl.Ing.Atilla Ki*****, Dipl.Ing.Georg R***** und Viktor Kl***** des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen (Viktor Kl***** betreffenden) Verfolgungsvorbehalt gemäß Paragraph 263, StPO enthaltenden - Urteil wurden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Naim R***** und der Florica G***** enthaltenden - angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ioan C***** (I 2), Adriana C***** (I 1) und Florica G***** (II) des Verbrechens der Geldfälschung nach § 232 Abs 2 StGB (Florica G***** als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB) und die Angeklagten Ioan C***** und Adriana C***** (III) überdies des Vergehens der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurden 1. Ernst Le***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren und bandenmäßigen Diebstahls durch Einbruch, teilweise als Beteiligter nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter, dritter und vierter Fall StGB in Verbindung mit §§ 12 und 15 StGB (A I. bis V.) sowie des Vergehens der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B); 1. Ernst Le***** des V... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Verletzung der Gesetzesbestimmung des § 260 Abs 1 Z 1 StPO liegt nur dann vor, wenn der Urteilstenor überhaupt keine oder keine zur Individualisierung der Tat ausreichende Tatbeschreibung enthält. Entscheidungstexte 12 Os 78/96 Entscheidungstext OGH 18.07.1996 12 Os 78/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Verletzung der Gesetzesbestimmung des § 260 Abs 1 Z 1 StPO liegt nur dann vor, wenn der Urteilstenor überhaupt keine oder keine zur Individualisierung der Tat ausreichende Tatbeschreibung enthält. Entscheidungstexte 12 Os 78/96 Entscheidungstext OGH 18.07.1996 12 Os 78/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch die Ausführung des Wortes "gewerbsmäßig" im Urteilsspruch ist dem Gebot der ausdrücklichen Bezeichnung der einen bestimmten Strafsatz bedingenden Tatumstände Genüge getan. Entscheidungstexte 12 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 07.03.1996 12 Os 26/96 12 Os 15/09m Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch die Ausführung des Wortes "gewerbsmäßig" im Urteilsspruch ist dem Gebot der ausdrücklichen Bezeichnung der einen bestimmten Strafsatz bedingenden Tatumstände Genüge getan. Entscheidungstexte 12 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 07.03.1996 12 Os 26/96 12 Os 15/09m Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dem Gebot der Individualisierung ist derart Rechnung zu tragen, dass die vom Schuldspruch erfasste Tat unabhängig von ihrer abschließenden rechtlichen Beurteilung derart bestimmt umschrieben werden muss, dass sie von jeder anderen unterschieden werden kann und dass hiedurch eine wiederholte Verurteilung wegen derselben Tat ausgeschlossen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...