Norm: FinStrG §54 Abs5FinStrG §54 Abs6FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spricht das Gericht den Angeklagten "nach § 259 Z 3 StPO" vom Anklagevorwurf frei und bringt es in den Entscheidungsgründen unmissverständlich zum Ausdruck, dass es einen einem verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen subsumierbaren Sachverhalt für möglich und nur aus rechtlichen Gründen nicht für strafbar hält, ist die Finanzstrafbehörde an der... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Begriff der "strafbaren Handlung" in § 260 Abs 1 Z 2 StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach § 28 StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des § 29 StGB eine nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes entstandene Subsumtionseinheit sui generis, die aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in ec... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Begriff der "strafbaren Handlung" in § 260 Abs 1 Z 2 StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach § 28 StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des § 29 StGB eine nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes entstandene Subsumtionseinheit sui generis, die aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in ec... mehr lesen...
Norm: StGB §313StPO §260 Abs1
Rechtssatz: Die Begehung der mit Strafe bedrohten vorsätzlichen Handlung unter Ausnützung der durch eine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit als faktische Grundlage der Strafschärfungsmöglichkeit nach § 313 StGB ist weder in der spruchmäßigen Tatbeschreibung (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) noch in der rechtlichen Beurteilung (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), sondern nur dann im
Spruch: anzuführen, wenn das Höchstmaß der angedrohten St... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z5StPO §381 BStPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Eine Kostenausscheidung gemäß § 389 Abs 2 und Abs 3 StPO, die nicht im grundsätzlichen Kostenausspruch der das Verfahren für die betreffende Instanz erledigenden Entscheidung (Urteil, Strafverfügung) ausgedrückt wurde, ist erst im Zuge der betragsmäßigen Konkretisierung der Ersatzpflicht in einem gesonderten Beschluss auszusprechen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Verletzung der Gesetzesbestimmung des § 260 Abs 1 Z 1 StPO liegt nur dann vor, wenn der Urteilstenor überhaupt keine oder keine zur Individualisierung der Tat ausreichende Tatbeschreibung enthält. Entscheidungstexte 12 Os 78/96 Entscheidungstext OGH 18.07.1996 12 Os 78/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Verletzung der Gesetzesbestimmung des § 260 Abs 1 Z 1 StPO liegt nur dann vor, wenn der Urteilstenor überhaupt keine oder keine zur Individualisierung der Tat ausreichende Tatbeschreibung enthält. Entscheidungstexte 12 Os 78/96 Entscheidungstext OGH 18.07.1996 12 Os 78/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch die Ausführung des Wortes "gewerbsmäßig" im Urteilsspruch ist dem Gebot der ausdrücklichen Bezeichnung der einen bestimmten Strafsatz bedingenden Tatumstände Genüge getan. Entscheidungstexte 12 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 07.03.1996 12 Os 26/96 12 Os 15/09m Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch die Ausführung des Wortes "gewerbsmäßig" im Urteilsspruch ist dem Gebot der ausdrücklichen Bezeichnung der einen bestimmten Strafsatz bedingenden Tatumstände Genüge getan. Entscheidungstexte 12 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 07.03.1996 12 Os 26/96 12 Os 15/09m Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dem Gebot der Individualisierung ist derart Rechnung zu tragen, dass die vom Schuldspruch erfasste Tat unabhängig von ihrer abschließenden rechtlichen Beurteilung derart bestimmt umschrieben werden muss, dass sie von jeder anderen unterschieden werden kann und dass hiedurch eine wiederholte Verurteilung wegen derselben Tat ausgeschlossen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...