RS OGH 1995/12/12 11Os167/95, 15Os47/96, 14Os49/02

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Norm

StPO §260 Abs1 Z1

Rechtssatz

Dem Gebot der Individualisierung ist derart Rechnung zu tragen, dass die vom Schuldspruch erfasste Tat unabhängig von ihrer abschließenden rechtlichen Beurteilung derart bestimmt umschrieben werden muss, dass sie von jeder anderen unterschieden werden kann und dass hiedurch eine wiederholte Verurteilung wegen derselben Tat ausgeschlossen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0098544

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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