Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 20.09.2016 über seine rechtsfreundliche Vertreterin den Antrag, ein am 14.07.2003 unbefristet erlassenes Aufenthaltsverbot auf Grund einer Änderung der Rechtslage aufzuheben. Weiters stellte der Beschwerdeführer am 21.09.2016 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 55 Abs. 1 AsylG. 2. Am 16.12.2016 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer schloss am 11.11.2013 die Ehe mit der ungarischen Staatsbürgerin XXXX, welche sich aufgrund ihres Rechtes auf Freizügigkeit im österreichischen Bundesgebiet aufhielt. Die Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes XXXX vom 25.06.2018 geschieden. Am 16.08.2018 wurde der Beschwerdeführer niederschriftlich durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen und insbesondere zu seiner Ehe befragt. Mit im Spru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 10.09.2018, Zl.XXXX, wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von zwei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt. 2. Am 12.09.2018 wurde versucht di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.11.2016 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien) den Beschwerdeführer auf, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens Stellung zu nehmen. 2. Am 01.12.2016 wurde der BF vor dem BFA zu seinen persönlichen Verhältnissen und der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes einvernommen. 3.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX, reiste am 08.02.2018 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde am selben Tag von Beamten des Landeskriminalamtes XXXX, wegen Verdacht des Suchtgifthandels festgenommen und in eine Justizanstalt verbracht. Im Zuge des Parteiengehörs wurde sie am 23.02.2018 von der Beabsichtigung der Erlassung einer Rückkehrentscheidung iVm einem Einreiseverbot, im Falle einer Verurteilung in Kenntnis ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2018 verhaftet und in der Folge in Untersuchungshaft genommen. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 24.09.2018 wurde er aufgefordert, sich zur für den Fall seiner Verurteilung beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Er erstattete keine Stellungnahme. Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2018, XXXX, wurde er wegen gewerbsmäßig schweren Einbruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 02.06.2004 seinen ersten Asylantrag. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 03.12.2004, XXXX, wurde der Beschwerdeführer wegen §§ 27 Abs. 1 erster, zweiter und sechster Fall, Abs. 2 Z 2 erster Fall SMG und § 15 § 269 Abs. 1 StGB rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten verurteilt. 3. Mit Bescheid des Bundesasylamtes (nunmehr Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.12.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit bekämpften Bescheid wurde gegen den BF gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, gem. § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und im Punkt III. dieses Bescheides ausgesprochen, dass der Beschwerde gegen den Bescheid die aufschiebende Wirkung aberkannt wird. Der nähere Verfahrensgang ergibt sich aus dem Verwaltungsakt. Gegen diesen Bescheid erhob der BF fristgerecht Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.12.2018 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer mit Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2017 in Österreich festgenommen. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 10.08.2017, XXXX, wurde er wegen Suchtgiftdelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 22.03.2017 wurde der BF aufgefordert, sich binnen zwei Wochen zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu äußern. Eine St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 21.02.2017 wurde gegen die BF gemäß § 67 Abs. 1 u. Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) und der BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.) 2. Gegen diesen Bescheid wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die Ehegattin der beschwerdeführenden Partei (bP), XXXX , geboren am XXXX , zog im Jahr 2006 zu ihrem Vater nach Österreich. Am 09.01.2007 stellte die bP persönlich bei der österreichischen Botschaft in Ankara/Türkei einen Erstantrag auf Zuerkennung des Aufenthaltstitels "Familienangehöriger von Österreicher" unter Berufung auf ihre Ehe mit der österreichischen Staatsangehörigen XXXX . Diesem Antrag wurde stattgegeben und die bP reist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Mit Urteil des LG XXXX vom XXXX , rk mit 13.09.2018, wurde die beschwerdeführende Partei (bP) nach dem MarkenschutzG zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monate bedingt, Probezeit 3 Jahre, verurteilt. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA oder Bundesamt) wurde festgestellt, dass die bP vom BG XXXX am XXXX , rk mit 25.08.2015, wegen § 271 StGB, Verstrickungsbruch, zu einer Geldstrafe verurteilt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde zuletzt mit Schreiben vom 18.07.2018 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien) aufgefordert, binnen 10 Tagen ab dessen Erhalt zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten Stellung zu nehmen. Eine dahingehende Antwort blieb der BF schuldig. 2. Mit dem i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 24.01.2018 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Verurteilung über den in Aussicht genommenen Ausspruch eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und ihm eine 14tägige Frist ab Erhalt dieses Schreibens zur dahingehenden Stellungnahme eingeräumt. Mit per Post am 05.02.2018 beim BFA eingebrachtem Schreiben nahm der BF dazu Stell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 22.06.2018 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Verurteilung über den in Aussicht genommenen Ausspruch eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der zur dahingehenden Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. Mit am 10.07.2018 sowie am 09.08.2018 beim BFA eingelangten Schreiben nahm der BF durch seinen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Stande der Strafhaft zugestellt am 24.01.2018, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub gewährt (Spruchpunkt II.) und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 19.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 09.08.2013 rechtskräftig negativ entschieden. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der aktuell XXXX-jährige Beschwerdeführer (BF) wurde in Österreich seit November 2015 insgesamt mehrmals wegen Gewalt- und Suchtgiftdelikten strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde er im Juni 2017 wegen Suchtgifthandels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im November 2016 wurde der BF fest- und anschließend in Untersuchungshaft genommen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 09.11.2018, Zl. XXXX, wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG erlassen und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt sowie einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Gegen diesen Bescheid wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein einjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das Aufenthaltsverbot wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der BF seinen Lebensunterhalt im Bundesgebiet seit 01.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Anläßlich der Verhängung der Untersuchungshaft räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg (im Folgenden: BFA, RD Vbg.) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) mit Schreiben vom 28.11.2017 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein. Mit undatiertem Schreiben, beim BFA eingelangt am 11.12.2017 nahm die BF hiezu Stellung. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 26.07.2011 unter Verwendung einer falschen Identität einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 19.07.2016 abgewiesen wurde. Zugleich wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und ein Einreiseverbot von 5 Jahren ausgesprochen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.08.2016, Zl. I40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.11.2017 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.). Der Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 FPG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die zwei vorliegenden strafgerichtlichen Verurteilung verwiesen. Es se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 10.10.2016 wurde dem BF mitgeteilt, wegen seiner strafrechtlichen Verurteilung von September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten sei beabsichtigt, gegen ihn aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu erlassen. 2. Mit schriftlicher Stellungnahme vom 21.10.2016 nahm der BF auf seine persönlichen Bindungen - vor allem zu seiner Lebensgefäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde der BF gemäß §§ 66 Abs. 1 FPG iVm. 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt. (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der BF verfüge nicht über hinreichend Existenzmittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, wurde mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 16.07.2018 mitgeteilt, dass er bereits die zehnte gerichtliche Verurteilung aufweise und zuletzt am 28.12.2017 ermahnt worden sei, dass bei einer weiteren Verurteilung ein Aufenthaltsverbot gegen ihn werde. Da er nach wenigen Wochen wieder straffällig geworden sei, stehe durch dieses Verhalten für das BFA ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1 Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer auf sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot für den Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz "BF" genannt) erlassen und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 1.2. Gegen den angefochtenen Bescheid wurden innerhalb offener... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als "bP" bezeichnet) ist ein Staatsangehöriger der Türkei. I.2.1. Mit Bescheid vom 9.7.2018, Zahl XXXX wurde in Bezug auf die bP ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG erlassen. Gem. § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde gem. § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Die bB... mehr lesen...