Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 09.11.2018, Zl. XXXX, wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG erlassen und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt sowie einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Gegen diesen Bescheid wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein einjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das Aufenthaltsverbot wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der BF seinen Lebensunterhalt im Bundesgebiet seit 01.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Anläßlich der Verhängung der Untersuchungshaft räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg (im Folgenden: BFA, RD Vbg.) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) mit Schreiben vom 28.11.2017 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein. Mit undatiertem Schreiben, beim BFA eingelangt am 11.12.2017 nahm die BF hiezu Stellung. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 26.07.2011 unter Verwendung einer falschen Identität einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 19.07.2016 abgewiesen wurde. Zugleich wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und ein Einreiseverbot von 5 Jahren ausgesprochen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.08.2016, Zl. I40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.11.2017 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.). Der Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 FPG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die zwei vorliegenden strafgerichtlichen Verurteilung verwiesen. Es se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 10.10.2016 wurde dem BF mitgeteilt, wegen seiner strafrechtlichen Verurteilung von September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten sei beabsichtigt, gegen ihn aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu erlassen. 2. Mit schriftlicher Stellungnahme vom 21.10.2016 nahm der BF auf seine persönlichen Bindungen - vor allem zu seiner Lebensgefäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde der BF gemäß §§ 66 Abs. 1 FPG iVm. 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt. (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der BF verfüge nicht über hinreichend Existenzmittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, wurde mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 16.07.2018 mitgeteilt, dass er bereits die zehnte gerichtliche Verurteilung aufweise und zuletzt am 28.12.2017 ermahnt worden sei, dass bei einer weiteren Verurteilung ein Aufenthaltsverbot gegen ihn werde. Da er nach wenigen Wochen wieder straffällig geworden sei, stehe durch dieses Verhalten für das BFA ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1 Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer auf sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot für den Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz "BF" genannt) erlassen und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 1.2. Gegen den angefochtenen Bescheid wurden innerhalb offener... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als "bP" bezeichnet) ist ein Staatsangehöriger der Türkei. I.2.1. Mit Bescheid vom 9.7.2018, Zahl XXXX wurde in Bezug auf die bP ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG erlassen. Gem. § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde gem. § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Die bB... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) sowie dieser gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung gewährt (Spruchpunkt II.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 23.02.2017, wurde über den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein sechsjähriges Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei [bP] ein türkischer Staatsangehöriger, der im Jahr 2008 legal nach Österreich einreiste und zuletzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel für das österr. Bundesgebiet erhalten hatte, wurde wegen mehrerer strafgerichtlicher Verurteilungen in den Jahren 2012, 2013, 2017 und neuerlich 2018 strafgerichtlich verurteilt. 2. Auf Grund der jüngsten Verurteilung wurde die bP mit Schreiben des Bundesamtes für Fremde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX, XXXX, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Den unbedingten Strafteil verbüßt er derzeit in der Justizanstalt XXXX. Mit Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 18.06.2018 wurde der BF aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots Stellung zu nehmen. Er erstattete eine entsprechende Stellungnahme. Dem per E-M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 13.11.2017 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten (im Folgenden: BFA, RD Ktn.) zu seinen persönlichen Verhältnissen, gesetzten Integrationsschritten und der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes einvernommen. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vom 27.11.2017, dem BF persönlich zugestellt am selben Tag, wurde gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 28.05.2018, Zl. XXXX, teilte die Magistratsabteilung der Stadt XXXX, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Regionaldirektion Salzburg mit, dass die Beschwerdeführerin (BF) eine Pension aus Rumänien von ca. Euro 284,- habe, sie im Rollstuhl sitzen würde und gesundheitlich sehr angeschlagen sei. Die BF würde um Ausgleichszulage ansuchen sobald ihr eine Anmeldebescheinigung ausgestellt würde. Es werde daher an das BFA der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.02.2018 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD ÖO) die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) auf, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens Stellung zu nehmen. Die BF1 kam dieser Aufforderung mit Schreiben vom 14.03.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.02.2018 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA, RD ÖO) die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) auf, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens Stellung zu nehmen. Die BF1 kam dieser Aufforderung mit Schreiben vom 14.03.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX Zahl: XXXX, erließ die belangte Behörde gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), erteilte dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub und erkannte einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) befand sich ab 2012 in Österreich und war von Dezember 2012 bis November 2014 selbständig und danach - mit Unterbrechungen - immer wieder unselbständig erwerbstätig. Am 21.11.2016 beantragte er die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer. Mit dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft XXXX als Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde vom 12.06.2017 wurde ihm mitgeteilt, dass die Voraussetzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: XXXX (im Folgenden als Erstbeschwerdeführer, kurz BF1, bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Zweitbeschwerdeführerin, kurz BF2, bezeichnet) sind seit XXXX.2015 miteinander verheiratet; der minderjährige XXXX (im Folgenden als Drittbeschwerdeführer, kurz BF3, bezeichnet) ist ihr gemeinsames Kind. Im Jänner 2018 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) von der Bezirkshauptmannschaft XXXX hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: XXXX (im Folgenden als Erstbeschwerdeführer, kurz BF1, bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Zweitbeschwerdeführerin, kurz BF2, bezeichnet) sind seit XXXX.2015 miteinander verheiratet; der minderjährige XXXX (im Folgenden als Drittbeschwerdeführer, kurz BF3, bezeichnet) ist ihr gemeinsames Kind. Im Jänner 2018 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) von der Bezirkshauptmannschaft XXXX hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: XXXX (im Folgenden als Erstbeschwerdeführer, kurz BF1, bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Zweitbeschwerdeführerin, kurz BF2, bezeichnet) sind seit XXXX.2015 miteinander verheiratet; der minderjährige XXXX (im Folgenden als Drittbeschwerdeführer, kurz BF3, bezeichnet) ist ihr gemeinsames Kind. Im Jänner 2018 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) von der Bezirkshauptmannschaft XXXX hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) beantragte am 14.04.2016 die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30.05.2017 wurde ihr mitgeteilt, dass ihr kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukomme, weil sie weder ein Einkommen noch eine Krankenversicherung nachgewiesen habe. Daher werde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeendigung befasst. Mit Schre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde letztmalig mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.2018, rk XXXX2018, Zl. XXXX, aufgrund des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt wobei der Teil von 6 Monaten unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren, bedingt nachgesehen wurde. Aufgrund der Vorverurteilungen und den Widerruf der bedingten Strafnachsicht erhöhte sich die unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.07.2018, zugestellt am 23.07.2018, wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte am 07.01.2009 unter der Identität " XXXX " einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 09.06.2009, Zl. 09 00.212-BAW, gem. §§ 3, 8 AsylG abgewiesen und gem. § 10 AsylG eine Ausweisungsentscheidung erlassen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofs vom 22.02.2010, Zl. C12 407.336-1/2009/3E, als unbegründet abgewiesen. 2. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Salzburg, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Stande der Strafhaft zugestellt am 28.10.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sieben Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG, kein Durchsetzungsaufschub gewährt (Spruchpunkt II.) und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Urteil des Landesgerichts für XXXX vom 06.02.2017, XXXX, wegen Jugendstraftaten zu einer achtmonatigen, bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt; gleichzeitig wurde die Bewährungshilfe angeordnet. Am 23.01.2018 wurde er im Beisein seiner Mutter und gesetzlichen Vertreterin XXXX vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme vernommen. Am XXXX2018... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Wiener Neustadt (im Folgenden: BFA), den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am 19.07.2018 auf, zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens Stellun... mehr lesen...