Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 06.12.2021 wurde die sich zum damaligen Zeitpunkt in einer Justizanstalt in Strafhaft befindliche Beschwerdeführerin niederschriftlich seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) einvernommen und ihr hierbei zur Kenntnis gebracht, dass beabsichtigt werde, gegen sie ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Mit dem gegenständlich zweitangefochtenen B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 06.12.2021 wurde die sich zum damaligen Zeitpunkt in einer Justizanstalt in Strafhaft befindliche Beschwerdeführerin niederschriftlich seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) einvernommen und ihr hierbei zur Kenntnis gebracht, dass beabsichtigt werde, gegen sie ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Mit dem gegenständlich zweitangefochtenen B... mehr lesen...