Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit ihrem auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, "der hohe Verfassungsgerichtshof möge bezüglich der angefochtenen Bestimmungen §77 und §78 StGB, BGBl Nr 60/1974, in Kraft getreten am 1. 1. 1975, idgF, ein Gesetzesprüfungsverfahren iSd §§62ff VerfGG einleiten, eine mündliche Verhandlung durchführen und die Bestimmungen als verfassungswidrig aufheben". 2. Unter einem beantragen die Antragsteller, "dem Bund den Prozess... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1Z1 litcStGG Art2EMRK Art2EMRK Art7EMRK Art8EMRK Art9StV St Germain 1919 (Staatsvertrag von St Germain) Art63 Abs1StGB §41, §75, §77, §78, §110ABGB §252, §253, §254ÄrzteG 1998 §2, §49, §49aPatientenverfügungs-G §4, §5, §6, §8, §9, §10, §11, §12, §13, §14VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit des strafrechtlichen Verbots jeglicher Hilfe eines Dritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG, begehren die Antragstellerinnen und Antragsteller, §43a des Bundesgesetzes über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG), BGBl 472/1986 (WV), idF BGBl I 54/2019 zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die maßgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht, das Wort "notwendigerweise" in §18 Abs1 Z2 litc des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG), in eventu das Wort "tatsächlich" in §18 Abs1 Z2 litb des GebAG, in eventu das Wort "tatsächlich" in §18 Abs1 Z2 litb des GebAG und das Wort "notwendigerweise" in §18 Abs1 Z2 litc des GebAG als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgeblichen Bestimmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Anträgen begehrt das Bundesverwaltungsgericht, das Wort "tatsächlich" in §18 Abs1 Z2 litb des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG), als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgeblichen Bestimmungen, §3 GebAG, BGBl 136/1975, idF BGBl I 111/2007, §18 GebAG, BGBl 136/1975, idF BGBl II 134/2007 und §19 GebAG, BGBl 136/1975, idF BGBl 343/1989, lauten wie folgt (das angefochtene Wort in §18... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstiges27 Rechtspflege
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2GebührenanspruchsG 1975 §18 Abs1VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Bescheinigungspflicht von Zeugen für den Nachweis des "tatsächlich" entgangenen Verdienstes oder die angemessenen Kosten einer "notwendigerweise" vorzunehmenden Stellvertretung nach dem GebührenanspruchsG; erhöhte Bescheinigungspflicht fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführerin befand sich vom 2. Juli 2019 bis zum 30. September 2019 in Bildungskarenz und stellte für diesen Zeitraum einen Antrag auf Gewährung von Weiterbildungsgeld beim Arbeitsmarktservice Wien (Wagramer Straße). Mit Bescheid vom 8. Juli 2019 wies die belangte Behörde diesen Antrag mit der
Begründung: ab, dass die Beschwerdeführerin keinen Nachweis über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von 20... mehr lesen...
Index: 62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1StGG Art2AlVG §26VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Bezug von Weiterbildungsgeld nach dem ArbeitslosenversicherungsG für die lehrveranstaltungsfreien Sommermonate mangels Prüfung des erbrachten Studienerfolgs
Rechtssatz: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat festgestellt, dass die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E4209/2019 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Mit Schreiben vom 15. März 2019 beantragte die beschwerdeführende Partei, ein Verein mit Spezialisierung auf Erwachsenenvertretungen, gemäß §1 ErwSchVG die Feststellung ihrer Eignung, als Erwachsenenschutzverein für näher bezeichnete Gebiete der Steiermark fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, der Verfassungsgerichtshof möge "aussprechen, dass der zweite Absatz des §28 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl 10/1985 (WV), diese Bestimmung zuletzt geändert durch BGBl I 138/2017, verfassungswidrig und deshalb ersatzlos aufzuheben ist". II. Rechtslage Die maßgeblichen Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetz... mehr lesen...
Index: 20/03 Sachwalterschaft
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art139 Abs1 Z2B-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2ErwachsenenschutzvereinsG §1, §1a, §2, §3Erwachsenenschutzverein-Eignung-FeststellungsVABGB §274, §275VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verfassungs- bzw Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen des ErwachsenenschutzvereinsG sowie einer Verordnung betreffend die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Versorgung betroffener Personen; Beschrä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Abs5, Abs6B-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2EU-Grundrechte-Charta Art47EU-Grundrechte-Charta Art49EMRK Art6VwGG §28 Abs2VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechts auf ein faires Verfahren durch eine – hinreichend determinierte – Bestimmung des VwGG be... mehr lesen...
Index: L7030 Buchmacher, Totalisateur, Wetten34/01 Monopole
Norm: B-VG Art7 Abs1B-VG Art11 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2StGG Art5EMRK 1. ZP Art1Wr WettenG §23 Abs8, §24GlücksspielG §50VStG §64VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Wr WettenG betreffend die Vorschreibung von Beschlagnahmungskosten der Behörde an den Wettunternehmer im Falle von dessen unrechtmäßiger Tätigkeit; erforder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Verwaltungsgericht Wien "1. in §23 Abs8 Wiener Wettengesetz in seiner unverändert geltenden Stammfassung LGBl Nr 26/2016 die Wortfolge 'oder die Beschlagnahme nach Abs2' als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu 2. in §23 Abs8 Wiener Wettengesetz in seiner unverändert geltenden Stammfassung LGBl Nr 26/2016 die Wortfolgen 'der Wettunternehmerin oder dem Wettunternehmer d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsangehöriger und hat im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. März 2020 den ordentlichen Zivildienst beim Verein Menschenrechte Österreich, Geschäftsstelle Graz, absolviert. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 21. März 2020 "über die Zuweisung zum außerordentlichen Zivildienst" wurde die Zivildienstleistung des Beschwerdeführers gemäß §8a Abs6 des Bundesgesetzes... mehr lesen...
Index: 44/01 Zivildienst
Norm: StGG Art2B-VG Art7 Abs1 / GerichtsaktZivildienstG §8a Abs6, §21VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verlängerung des Zivildienstes um drei Monate zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie; keine Auseinandersetzung mit der Erforderlichkeit der weiteren Heranziehung des Beschwerdeführers als Zivildienstleistenden
Rechtssatz: Das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 6. März 2019 wurde über den Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Firma wegen Nichtbeantwortung einer Lenkeranfrage gestützt auf §103 Abs2 KFG eine Geldstrafe bzw eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberöster... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: StGG Art2B-VG Art7 Abs1VwGVG §38, §45VStG §24AVG §19 Abs3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Entscheidung eines Landesverwaltungsgerichts betreffend eine Geldstrafe nach dem KFG wegen Nichtbeantwortung einer Lenkeranfrage; keine "ordnungsgemäße Ladung" bei Versäumung der mündlichen Beschwerdeverhandlung aus gesundheitlichen Gründen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge und Vorverfahren 1. Mit ihren auf Art139 Abs1 Z3 B-VG sowie Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Anträgen begehren die antragstellenden Parteien, der Verfassungsgerichtshof möge "1. die Wortfolge in §2 Abs4 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl II Nr 96/2020 in der geltenden Fassung, eingefügt mit Verordnung BGBl II Nr 15... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art139 Abs1 Z3B-VG Art139 Abs4B-VG Art140 Abs1 Z1 litcStGG Art2StGG Art5EMRK 1. ZP Art1COVID-19-MaßnahmenG §2 Abs4, §4COVID-19-MaßnahmenV BGBl II 96/2020 idF BGBl II 151/2020 §1, §2EpidemieG 1950 §20, §32VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Kein Verstoß gegen das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums durch das nach dem COVID-19-MaßnahmenG erlassene Betretungsverbot für Betriebsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Gegen die beschwerdeführende Partei besteht der Verdacht der Hinterziehung von Glücksspielabgaben. Zur Feststellung des Verkürzungsbetrages, der inkriminierten Zeiträume und der Machthaber ordnete das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel am 21. Mai 2019 die Beschlagnahme sämtlicher Geschäftsunterlagen und Buchhaltungsdaten von 18 namentlich genannten Unternehmen, darunter auch Unterlagen und Daten der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art2FinStrG §53, §54, §89, §152EMRK Art6EMRK Art13VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht mangels Qualifikation der Enunziation über eine Beschlagnahme als Bescheid durch das Bundesfinanzgericht; kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch eine Bestimmung des FinanzstrafG betreffend den Übergang eines zunächst in verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit Bescheid vom 21. Juni 2017 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als ehemaligen Direktor der *** gemäß §§9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten aus den Jahren 2007, 2008 und 2009 in der Höhe von insgesamt € 2.536.628,25 zur Haftung heran. 2. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6. Dezember 2017 wies die belangte Behörde die gegen den Bescheid vom 21. Juni 2017 erhobene Beschwerde ab. In Entsprechung des Vorlageantrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7StGG Art2BAO §93, §93a, §277 Abs4VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht mangels einer den rechtsstaatliche Erfordernissen genügenden
Begründung: einer mündlich verkündeten Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes betreffend Abgaben nach der BAO
Rechtssatz: Nach der Rsp des VfGH hat ein mündlich verkündetes Erkenntnis die trag... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten und beim Verfassungsgerichtshof zu G179/2019 protokollierten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, der Verfassungsgerichtshof möge "in §49 Abs2 des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG), BGBl 60 idF BGBl I 25/2010, die Wortfolge ' , wobei die Bestimmungen des §48 Abs2 bis 4 mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden sind, dass die Kosten der Sicherungseinrichtungen für Materialba... mehr lesen...
Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: StGG Art2B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18B-VG Art140 Abs1 Z1 litaEisenbahnG 1957 §48, Abs2, Abs3, Abs4, §49 Abs2VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht betreffend die – ausreichend bestimmte – Anordnung der Kostentragung für die Ausführung einer angeordneten Sicherung eines schienengleichen Übergangs nach dem EisenbahnG 1957; Parteistellung von Trägern der Straßenbaulast im Verfahren über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Die auf Art140 B-VG gestützten Anträge wenden sich – auf das Wesentliche zusammengefasst – gegen die mit dem Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird, BGBl I 13/2018, normierte Beibehaltung der Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot in der Gastronomie. Es wird jeweils beantragt, näher bezeichnete Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen bzw Nichtraucherschutz... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litcB-VG Art140 Abs1 Z2EMRK Art2, Art8StGG Art2Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw NichtraucherschutzG §12, §13a, §13b, §17 BG zur authentischen Interpretation des §13a Abs2 TabakG 1995 ArtIEU-Grundrechte-Charta Art3, Art31VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Ausnahmeregelung vom Rauchverbot für Gastronomiebetriebe gegenüber (Betreibern... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...