RS Vfgh 2021/6/23 E1702/2021 ua

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Veröffentlicht am 23.06.2021
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gerichtsakt
StGG Art2, Art5
EMRK 1. ZP Art1
EpidemieG 1950 §24, §32
COVID-19-MaßnahmenG §2
COVID-19-MaßnahmenV BGBl II 98/2020 §2
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte wegen Nichtgewährung eines Verdienstentgangs nach dem EpidemieG 1950 an Energieversorger und -netzbetreiber auf Grund Umsatzeinbußen infolge von Betretungsverboten nach einer COVID-19-MaßnahmenV; kein Vorliegen einer Verkehrsbeschränkung wegen Bestehens einer Ausnahmeregelung vom Betretungsverbot für "berufliche Zwecke"

Rechtssatz

§24 EpiG idF BGBl I 114/2006 hat zu Verkehrsbeschränkungen für "Bewohner von Epidemiegebieten" ermächtigt. §32 Abs1 Z7 EpiG idF BGBl 702/1974 sah die Vergütung des Verdienstentganges für Personen vor, die in "einer Ortschaft wohnen oder berufstätig sind, über welche Verkehrsbeschränkungen gemäß §24 [EpiG] verhängt worden sind", wenn "dadurch" ein Verdienstentgang eingetreten ist. Der VfGH hegt vor dem Hintergrund der Beschwerdefälle keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §32 Abs1 Z7 EpiG idF BGBl 702/1974.

Die COVID-19-Maßnahmenverordnung-98 hatte schon deshalb keine Verkehrsbeschränkung iSd §32 Abs1 Z7 EpiG zum Gegenstand, weil §2 Z4 der Verordnung "berufliche Zwecke" vom Verbot des Betretens öffentlicher Orte ausgenommen hat.

Entscheidungstexte

  • E1702/2021 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.06.2021 E1702/2021 ua

Schlagworte

COVID (Corona), Eigentumsbeschränkung, Recht auf Freizügigkeit, Einkünfte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E1702.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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