Mit Eingabe vom 18. Dezember 1997 legte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei dem Landeshauptmann von Steiermark (LH) Projektsunterlagen für eine Aschedeponie vor und beantragte die Durchführung eines wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens im Sinne des § 104 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Den Projektsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Deponie zur Entsorgung der im Betrieb der beschwerdeführenden Partei bei der Papiererzeugung in den Verbrennungsanlag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §153 Abs2;
Rechtssatz: Eine Bewilligung nach § 153 Abs 2 MinroG 1999 ist keine bergrechtliche Bewilligung, die alle anderen, insb auch eine gewerberechtliche Bewilligung ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070087.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe der Autoverwertung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als vom Landeshauptmann für Niederösterreich (LH) ermächtigter Behörde vom 3. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage auf Grundstück Nr. 344 KG A. und für die Einleitung von in seinem Autoverwertungsbetrieb anfallenden mineralölverunreinigten Abwässern nach deren Reinigung in einem Restö... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1859;GewO 1973;GewO 1994;WRG 1959 §111;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Gewerbebehördliche Genehmigungen können eine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nicht ersetzen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070221.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. August 1997 wurde der Beschwerdeführerin ein Agrarmarketingbeitrag für die Haltung von Legehennen in der Höhe von öS 16.800,-- vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Bescheid Berufung; die Berufung wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Oktober 1997 als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung des Beitrages verfügt. Auf Grund ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §21g;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;BAO §236 Abs1;B-VG Art7;GewO 1994;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige (hier eine GmbH) zeigt mit dem Vorbringen, dass sie ein gewerbliches Unternehme... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 24. Juli 1998 betreffend Agrarmarketingbeitrag gemäß § 289 BAO iVm den §§ 21a, 21c, 21d, 21e und 21 f AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/1997, abgewiesen. Weiters wurde in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der mit Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;GewO 1994;
Rechtssatz: Aus § 21a, § 21c, § 21d und § 21e AMA-Gesetz 1992 ergibt sich, dass der Gesetzgeber einerseits den Agrarmarketingbeitrag auch für den Zweck der Förderung und Sicherung des Absatzes von inländischen landwirtschaftlichen und forst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 14. Juli 1997 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 10. Februar 1995 um 3:25 Uhr die Betriebsräume eines näher beschriebenen Kaffeerestaurants nicht geschlossen gehalten habe, obwohl der Landeshauptmann von Wien für Gastgewerbe in dieser Betriebsart di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §152 Abs1;GewO 1994 §152 Abs3;GewO 1994 §368 Z9;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997040234.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §152 Abs1;GewO 1994 §152 Abs3;GewO 1994 §368 Z9;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997040234.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 14. Juli 1997 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 10. Februar 1995 um 3:25 Uhr die Betriebsräume eines näher beschriebenen Kaffeerestaurants nicht geschlossen gehalten habe, obwohl der Landeshauptmann von Wien für Gastgewerbe in dieser Betriebsart di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 12. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H-Ges.m.b.H zu verantworten, daß am 30. April 1997 in der Betriebsanlage in W, M-Straße 6, näher bezeichnete Auflagen in rechtskräftigen Bescheiden nicht eingehalten worden seien, nämlich 1) Auflage Nr. 2 des Bescheides vom 4. Dezember 1985, MBA 4/5 - Ba 31.203/1/85, wonach die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1;GewO 1994 §367;GewO 1994 §368;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung sind ungetilgte Vorstrafen als erschwerend heranzuziehen; selbst eine getilgte Vorstrafe kann bei Beurteilung der subjektiven Tatseite berücksichtigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040034.X04 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 30. Mai 1997 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma 'Ing. F-GesmbH' mit dem Sitz in S zu verantworten, daß diese Firma das Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers G betreffend den Standort S, B-Straße Nr. 8, Platten- und Fliesenleger... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 30. Mai 1997 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma 'Ing. F-GesmbH' mit dem Sitz in S zu verantworten, daß diese Firma das Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers G betreffend den Standort S, B-Straße Nr. 8, Platten- und Fliesenleger... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §368 Z1.7;GewO 1994 §39 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 368 Z 1.7 GewO 1994 ist wesentliches Tatbestandsmerkmal iSd § 44a Z 1 VStG der Vorwurf im
Spruch: des Straferkenntnisses, die gemäß § 39 Abs 4 GewO 1994 gebotene Anzeige sei vom INHABER eines näher bezeichneten Gewerbes unter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §368 Z1.7;GewO 1994 §39 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 368 Z 1.7 GewO 1994 ist wesentliches Tatbestandsmerkmal iSd § 44a Z 1 VStG der Vorwurf im
Spruch: des Straferkenntnisses, die gemäß § 39 Abs 4 GewO 1994 gebotene Anzeige sei vom INHABER eines näher bezeichneten Gewerbes unter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 10. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft am 18. Oktober 1996 um 5.00 Uhr ihren Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart eines Restaurants an einem näher bezeichneten Standort offengehalten und somit die gesetzliche Sperrstunde, die mit 2.00 Uhr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 10. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft am 18. Oktober 1996 um 5.00 Uhr ihren Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart eines Restaurants an einem näher bezeichneten Standort offengehalten und somit die gesetzliche Sperrstunde, die mit 2.00 Uhr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1994 §152 Abs3;GewO 1994 §368 Z9;
Rechtssatz: Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß trotz Anwesenheit von konsumierenden und bezahlenden Gästen im Lokal nach der Sperrstunde, die bezahlte Getränke konsumierten, ein weiterer Zutritt von Gästen zur Betriebsanlage nicht mehr möglich gewesen und damit das Lokal nicht geöffnet war... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1994 §152 Abs3;GewO 1994 §368 Z9;
Rechtssatz: Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß trotz Anwesenheit von konsumierenden und bezahlenden Gästen im Lokal nach der Sperrstunde, die bezahlte Getränke konsumierten, ein weiterer Zutritt von Gästen zur Betriebsanlage nicht mehr möglich gewesen und damit das Lokal nicht geöffnet war... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 17. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 23. Jänner 1996 bis 16. März 1996 ihr durch Bestandvertrag zugewiesene, näher beschriebene Marktstände auf dem Großmarkt W, "teilweise einer Dritten", nämlich einer näher bezeichneten Gesellschaft, en... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 17. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der "N-GmbH" nach außen Berufener im Sinne des § 9 VStG zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 1. März 1996 bis 16. April 1996 auf dem Großmarkt I einen näher bezeichneten Marktplatz entgegen den Bestimmungen der Marktord... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 17. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 23. Jänner 1996 bis 16. März 1996 ihr durch Bestandvertrag zugewiesene, näher beschriebene Marktstände auf dem Großmarkt W, "teilweise einer Dritten", nämlich einer näher bezeichneten Gesellschaft, en... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 17. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der "N-GmbH" nach außen Berufener im Sinne des § 9 VStG zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 1. März 1996 bis 16. April 1996 auf dem Großmarkt I einen näher bezeichneten Marktplatz entgegen den Bestimmungen der Marktord... mehr lesen...
Index: L71069 Marktordnungen Wien40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §368 Z13;MO Wr 1991 §67 Abs1;MO Wr 1991 §85 Z19;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der bloße Vorwurf, bestimmte Marktstände "teilweise" einem (bestimmten) Dritten "überlassen" zu haben, bringt in keiner Weise Inhalt und Umfang der vorgeworfenen Überlassung zum Ausdruck, dieser Tatvorwurf schützt daher den Besch keineswegs, wegen... mehr lesen...
Index: L71069 Marktordnungen Wien50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §286 Abs1;GewO 1994 §293 Abs2 Z1;GewO 1994 §368 Z13;GewO 1994 §50 Abs1 Z7;MO Wr 1991;
Rechtssatz: Die bittleihige Niederlassung des Beschwerdeführers in dem von einer anderen juristischen oder natürlichen Person als Superädifikat errichteten Gebäude auf dem ihm zugewiesenen Marktplatz ändert nichts an der Qualifikation dieser Fläche als Marktpla... mehr lesen...
Index: L71069 Marktordnungen Wien50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §286 Abs1;GewO 1994 §293 Abs2 Z1;GewO 1994 §368 Z13;GewO 1994 §50 Abs1 Z7;MO Wr 1991 §85 Z18;
Rechtssatz: Kaufgeschäfte, die nicht unmittelbar erfüllt werden (Veräußerung von Waren ohne "körperliche Manipulation"), sind als Markttätigkeit iSd § 50 abs 1 Z 7 GewO 1994 anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: L71069 Marktordnungen Wien50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 Z16 idF 1988/399 impl;GewO 1994 §286 Abs1;GewO 1994 §293 Abs2 Z1;GewO 1994 §368 Z13;GewO 1994 §50 Abs1 Z7;MO Wr 1991 §85 Z18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 91/04/0034 1 Stammrechtssatz Einen Marktplatz BEZIEHEN kann iSd § 30 Z 1 Villacher Marktordnung nur bedeuten, sich in der Absicht, eine Markttätigkeit zu entfalten, ... mehr lesen...