Entscheidungen zu § 366 Abs. 1 GewO 1994

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565 Dokumente

Entscheidungen 301-330 von 565

TE UVS Wien 1997/06/17 04/G/21/116/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Komplementär und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der H-KEG zu verantworten, daß diese Gesellschaft, etabliert in Wien, W-gasse, in der Zeit von 05.09.1996 bis 12.12.1996 das bewilligungspflichtige Gewerbe "Gas- und Wasserleitungsinstallateure" ua durch Montage eines Untertischspeichers am 13.11.1996 im Reisebüro E in Wien, M-straße (lt ausgestellter Rechnung Nr 668 vom 14.11.1996), und Liefe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.06.1997

RS UVS Wien 1997/06/17 04/G/21/116/97

Rechtssatz: Eine vorhandene Gewerbeberechtigung des persönlich haftenden Gesellschafters ist keine ausreichende Grundlage für die Ausübung des Gewerbes durch die KEG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.06.1997

RS UVS Kärnten 1997/06/16 KUVS-342-343/6/97

Rechtssatz: Betreibt eine KEG in der Betriebsart "Kaffeerestaurant" dieses ohne entsprechende gewerberechtliche - und Anlagenbewilligung und verfällt diese Firma in Konkurs, so ist der Masseverwalter verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn trotz Inkenntnissetzung durch die Gewerbebehörde über das Fehlen der Gewerbebewilligung die Ausübung des Gewerbes auf Kosten und Rechnung der Masse vorübergehend weitergeführt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.06.1997

TE UVS Steiermark 1997/06/09 30.4-58/97

Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Abwesenheit des Berufungswerbers, jedoch in Anwesenheit eines bevollmächtigten Vertreters sowie eines Vertreters der belangten Behörde am 09.06.1997 vorgenommenen, öffentlichen, mündlichen Verhandlung ergeben sich folgende Feststellungen: Mit dem in Spruch: II. näher bezeichneten Straferkenntnis vom 11.12.1996 waren über Herrn Alb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.06.1997

RS UVS Steiermark 1997/06/09 30.4-58/97

Rechtssatz: Eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage nach § 74 GewO kann bei fehlendem Nachweis ihrer gewerbsmäßigen Verwendung - da mit ihr nur an eigenen Geräten Sandstrahlarbeiten durchgeführt worden seien - auch dann nicht angenommen werden, wenn die Sandstrahlarbeiten bereits im Sinne des § 1 Abs 4 GewO als gewerbliche Tätigkeit einem größeren Personenkreis angeboten wurden. Auch relativ kleine Schilder, die mit jeweiligen Hinweisen angebracht sind, sind nach der allgemeinen Erfahru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.06.1997

TE UVS Steiermark 1997/06/05 30.4-40/97

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 11.3.1997 war über Herrn Karl F als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F Hendl Grill GesmbH mit dem Sitz in F, auf Rechtsgrundlage de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.06.1997

RS UVS Steiermark 1997/06/05 30.4-40/97

Rechtssatz: Wird dem Inhaber der Gewerbeberechtigung zum Verkauf von Grillhendln vorgehalten, diese Tätigkeit nicht am bewilligten Standort als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer diese Gewerbeberechtigung gar nicht besitzenden GesmbH vorgenommen zu haben, stellt dies dem Vorwurf der unbefugten Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO dar (und nicht eine nach § 46 Abs 3 GewO verbotene Ausübung der Gewerbeberechtigung an einer weiteren Betriebsstätte ohne Anzeige). Da der Gewerbeinhab... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.06.1997

TE UVS Wien 1997/06/02 04/G/21/809/96

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 16.10.1996, Zl MBA 23 - S 6630/96, hat folgenden
Spruch: Sie haben vom 15.4.1996 bis 22.5.1996 in Wien, K-gasse das Gewerbe: "Kleinhandel mit Waren aller Art unter Ausschluß jener Waren, deren Verkauf an eine besondere Bewilligung (Konzession) gebunden ist, unter Nachsicht von der Erbringung des Nachweises der Befähigung gemäß § 13 Abs 1 GewO 1859" ausgeübt, indem Sie in ihrem... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.06.1997

RS UVS Wien 1997/06/02 04/G/21/809/96

Rechtssatz: Nur bei beschlußmäßiger Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch den VwGH treten die Folgen der aufschiebenden Wirkung ein und nicht schon bei der Antragstellung, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.06.1997

TE UVS Steiermark 1997/05/22 30.4-42/97

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 5.3.1997 war über Herrn Karl-Heinz F auf Rechtsgrundlage des § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Uneinbringlichk... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.05.1997

RS UVS Steiermark 1997/05/22 30.4-42/97

Rechtssatz: Eine ausreichende Bezeichnung des Tatortes (Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994) liegt nicht vor bei der Vorhaltung, seit Anfang 1996 zumindest bis zum 19.11.1996 "in ganz Österreich" Hufpflegearbeiten ohne entsprechende Gewerbeberechtigung vorgenommen zu haben. So wird auf diese Weise die Identität der zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nicht nach Zeit und Ort unverwechselbar beschrieben. Schlagworte unbefugte Gewerbeausübung Tatort Bundesland mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.05.1997

TE UVS Wien 1997/04/28 04/G/21/162/97

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 24.2.1997, Zl MBA 23 - S 5717/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H-Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 12.4.1996 in Wien, R-Straße 1.) entgegen Auflagepunkt 10.) des Bescheides vom 25.5.1994, Zl MBA 23/-Ba 2147/92, wonach um den Lagerplatz eine Brandschutzzone von mindestens 5 m einzurichte... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.04.1997

TE UVS Tirol 1997/04/23 1997/16/76-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde beiden Berufungswerbern zur Last gelegt, sie hätten dadurch das gebundene Gewerbe des Versicherungsmaklers gemäß §124 Z24 und §173 GewO 1994 am Standort 6068 Mils, XY-Straße 3, in der Zeit vom 3.5.1996 (Einschaltung Tiroler Tageszeitung vom 3.5.1996 Seite 40) bis zum 19.7.1996 (Einschaltung der Tiroler Tageszeitung vom 19.7.1996 unter Kleinanzeigen - Geschäftliches) gewerbsmäßig und in Ertragsabsicht unbefugt ausgeübt, indem in der angeführten Zeit ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.04.1997

RS UVS Tirol 1997/04/23 1997/16/76-1

Rechtssatz: Kauft der Berufungswerber lediglich den Versicherungsnehmern Lebensversicherungen abzüglich einer Gewinnspanne ab, und handelt er diese zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Versicherung zum Rückkaufwert ab, so fällt dieses Gewerbe nicht in den Vorbehalt des Versicherungsmaklergewerbes nach §173 GewO 1994, weil keinerlei Vermittlungstätigkeit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und keine Beratung durchgeführt wird. Auch unter dem nichtssagenden Begriff ,Versicherungs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 23.04.1997

TE UVS Wien 1997/04/17 04/G/21/603/96

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 30.7.1996, Zl MBA 23-S 12226/95, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der "A-Gesellschaft mbH" nach außen Berufener im Sinne des § 9 VStG 1991 zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit dem Sitz in Wien in dem Betrieb in Wien, K-gasse, in der Zeit vom 28.2.1992 bis 30.11.1995 gewerbsmäßige Tätigkeiten, die in den... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.04.1997

RS UVS Wien 1997/04/17 04/G/21/603/96

Rechtssatz: Durch die Formulierung im
Spruch: , nämlich: "die Übernahme von Serviceleistungen für diverse Gesellschaften, wie technische und wirtschaftliche Beratung und Planung für Anlagen einschließlich der Anfertigung von Konstruktions-, Kalkulations- und Betriebsunterlagen sowie die Überwachung der Ausführung, die Überlassung von gewerblichen Verfahren und Erfahrungen und die Erstellung von Gutachten und die Datenverarbeitung" werden einem Beschuldigten nicht mit hinlänglicher Deutlichke... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.04.1997

TE UVS Steiermark 1997/04/15 30.9-24/96

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 11.12.1995, GZ: A 4 - St 545/1-1994/301, wurde dem Berufungswerber als Obmann des Vereines "New Orleans Jazz Club" folgendes zur Last gelegt: Er habe es lt. Anzeige der Wirtschaftskammer Steiermark vom 7.6.1994 und lt. Erhebungsbericht der Magistratsabteilung 19 vom 19.10.1994 und 16.1.1995 als Obmann des Vereins "New Orleans Jazz Club" und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am Standort G, B-gasse 10 vom ob... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 15.04.1997

TE UVS Wien 1997/04/15 04/G/21/752/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis vom 29.08.1996 enthält folgenden
Spruch: "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma B Aktiengesellschaft mit Sitz in K, A-straße, zu verantworten, daß diese Gesellschaft von 08.11.1995 bis in ihrer mit Bescheid vom 10.10.1986, Zl MBA 22 - Ba 15146/1/86 genehmigten Betriebsanlage in Wien, G-Straße, nach einer Änderung, die 1) im Betrieb eines d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 15.04.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/04/15 1-0958/96

Rechtssatz: Zur Frage der Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Arbeitnehmer ist anzumerken, daß der Schutz der Arbeitnehmer keine Genehmigungspflicht der Betriebsanlage nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung begründet. Gemäß §27 Abs2 Arbeitnehmerschutzgesetz hat die zur Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung zuständige Behörde bei der Genehmigung einer gemäß der Gewerbeordnung genehmigungspflichtigen Betriebsanlage die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.04.1997

RS UVS Steiermark 1997/04/15 30.9-24/96

Rechtssatz: Bei Vereinen ist für die Gewerbsmäßigkeit nach § 1 Abs 1 und 6 GewO entscheidend, ob jene Vereinstätigkeit, in deren Rahmen Einkünfte erzielt werden, in der Absicht betrieben wird, einen mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Aufwand übersteigenden Ertrag zu erzielen. (VwGH 23.10.1995, GZ: 93/04/0110 sowie vom 24.11.1992, GZ: 92/04/0180). Verabreicht ein Verein an Vereinsmitglieder und andere Personen Imbisse gegen Entgelt und schenkt er gegen Entgelt Getränke aus, so l... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.04.1997

RS UVS Tirol 1997/04/11 16/195-7/1996

Rechtssatz: Eine Auflage betreffend den Schallpegelbegrenzer in einem Betriebsanlagenbescheid hat eindeutig vorzuschreiben, daß sich die Schallpegelbegrenzung auf den Musiklärm der Musikanlage bezieht, und in welchem Bereich genau die Kontrollmessung durchzuführen ist. Ist dies nicht der Fall, so ist die Auflage nicht hinreichend bestimmt, da dem Gewerbeinhaber in zu wenig konkretisierter Form ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben wird, und es auch nicht gewährleistet ist, daß die Auflag... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 11.04.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/04 KUVS-834-838/7/96

Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut des § 366 Abs 1 Z 3 GewO - "ändert oder nach der Änderung betreibt" - ergibt, enthält diese Gesetzesstelle zwei - alternative - Straftatbestände. Die Umschreibung der Tat muß erkennen lassen, ob dem Beschuldigten der genehmigungslose Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage oder der Betrieb einer zwar genehmigten, aber ohne Genehmigung geänderten Betriebsanlage zum Vorwurf gemacht wird. Wird dem Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.04.1997

TE UVS Wien 1997/04/03 04/G/21/640/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis vom 29.08.1996 enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 und somit zur Vertretung nach außen Berufener der ÖH zu verantworten, daß die ÖH am 15.02.1996 in Wien, U-straße, (NIG) insofern das Reisebürogewerbe ausgeübt hat, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, als unter anderem Tenniscamps, Reitcamps, Golfcamps, Yogacamps, Surf- und Segelkurse sowie Schiwochen angeboten werden, wobei in den Pr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.04.1997

TE UVS Wien 1997/03/25 04/G/35/49/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene gem § 9 Abs 1 VStG der D-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft zumindest in der Zeit von 2.1.1995 bis 27.3.1995 in Wien, R-gasse, das Gewerbe: "Schilderhersteller" ausgeübt hat, indem Werbeleuchten, Displays, Leuchtschriften, Leuchtlogos, Folienschriften, Spezialleuchten, etc erzeugt werden, ohne die hiefür... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.03.1997

RS UVS Wien 1997/03/25 04/G/35/49/96

Rechtssatz: Stellt eine GmbH gewerbsmäßig Werbeleuchten, Leuchtschriften, Leuchtlogos und dgl in der gemeinschaftlich mit einer anderen GmbH (die ua zur Ausübung des Gewerbes "Schilderhersteller" berechtigt war) betriebenen Betriebsanlage unter Einsatz der in ihrem Eigentum befindlichen Maschinen und Verwendung ihres Materials - wenn auch unter teilweiser Heranziehung von Arbeitnehmern der anderen GmbH - her, so übt sie dadurch Tätigkeiten des Gewerbes "Schilderhersteller" aus. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 25.03.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/03/13 1-0187/97

Rechtssatz: Nach dem Wortlauf des §74 Abs2 der Gewerbeordnung 1994 bedarf nicht jede gewerbliche Betriebsanlage einer Genehmigung der Behörde, sondern nur jene, die geeignet ist, die in dieser Gesetzesbestimmung umschriebenen Interessen zu beeinträchtigen. Bei der Frage der Genehmigungspflicht ist jedoch nicht lediglich auf deren abstrakte, sondern auf die konkrete Eignung, die in dieser Gesetzesbestimmung umschriebenen Interessen zu beeinträchtigen, abzustellen (vgl. das Erk. des VwGH vom... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.03.1997

RS UVS Salzburg 1997/02/26 4/484/1-97th

Rechtssatz: Die entgeltliche Personenbeförderung mittels Motorschlitten (,Ski-Doo") stellt keine Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen dar, und ist somit das GelVerkG nicht anwendbar. Der Betrieb von Motorschlitten (,Fahrzeuge, die zum Befahren der Schneedecke bestimmt sind, durch Motore angetrieben werden und nicht an Leitungen gebunden sind") ist landesgesetzlich geregelt. Nach dem Slbg MotorschlittenG, LGBl 90/1972, ist der Betrieb von Motorschlitten an eine Ausnahmebewilligung der Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 26.02.1997

TE UVS Wien 1997/02/05 04/G/34/708/95

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 370 Abs 2 GewO 1994) der C-HandelsgmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft, berechtigt zur Ausübung des Handelsgewerbes (§ 124 Z 11 GewO 1994) im Standort Wien, L-gasse, von 3.11.1994 bis 3.1.1995 in Wien, L-gasse, das Arzneimittel "Hunger Stopp Diätpflaster" an Frau Ulrike L mit Firmenadresse Wien, L-gasse, geliefert (laut Rechnung Nr 2038 - R vom 3.11.1994 in ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.02.1997

RS UVS Wien 1997/02/05 04/G/34/708/95

Rechtssatz: Der Weiterverkauf (Vertrieb) von "Hunger Stopp Diätpflastern" (Inhaltsstoff "Fucus Vesiculosus") an Personen, die dieses Produkt an Apotheken (und Privatpersonen) verkaufen (abgeben), unterliegt der Bewilligungspflicht des § 213 (Abs 1 Z 5) GewO 1994. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.02.1997

RS UVS Oberösterreich 1997/01/16 VwSen-221390/27/Gu/Mm

Rechtssatz: Der Beschuldigte ist gemeinsam mit seiner Gattin M. P. Miteigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in W., H. Nr. 2. Am Hofe leben noch die Söhne C. und T. Der Sohn C. ist des Fleischerhandwerkes kundig und im Schlachthof L. für ein dort auftretendes holländisches Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages tätig. Der Beschuldigte war seit über 20 Jahren unselbständig tätig und stand bei verschiedensten Firmen im Raume S., wie z.B. in der Ziegelbrennerei W., bei der Lagerhausg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.01.1997

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