Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark wurde ein Antrag der Beschwerdeführerin vom 15. November 2011 auf Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung des Gewerbes "Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk) gemäß § 94 Z. 22 GewO 1994" gemäß § 19 GewO 1994 abgewiesen. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark wurde ein Antrag der Beschwerdeführerin vom 15. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1; GewO 1994 §19; GewO 1994 § 18 heute GewO 1994 § 18 gültig ab 14.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 GewO 1994 § 18 gültig von 27.02.2008 bis 13.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1; GewO 1994 §18; GewO 1994 §19; GewO 1994 §339 Abs3 Z2; GewO 1994 §340 Abs1; GewO 1994 §340; GewO 1994 § 18 heute GewO 1994 § 18 gültig ab 14.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 GewO 1994 § 18 gültig von 27.02.2008 bis 13.09.2... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2; GewO 1994 §18 Abs1; GewO 1994 §18 Abs2 Z9; GewO 1994 §18 Abs3; GewO 1994 §19;ZugangsvoraussetzungV Elektrotechnik 2003; GewO 1994 § 16 heute GewO 1994 § 16 gültig ab 30.11.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 131/2004 GewO 1994 § 16 gül... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. Juli 2010 wurde im Instanzenzug gemäß § 19 GewO 1994 festgestellt, dass beim Beschwerdeführer die individuelle Befähigung für die Ausübung des reglementierten Gewerbes "Baumeister, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten" nicht vorliege. Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. Juli 2010 wurde im Instanzenzug gemäß Paragraph 19, GewO 1994 festgestellt, dass beim ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG und den §§ 18, 19 GewO 1994 sowie § 1 Elektrotechnikzugangs-Verordnung festgestellt, dass die individuelle Befähigung des Beschwerdeführers für das Gewerbe "Elektrotechnik" nicht vorliege. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG und den Paragraphen 18, 19, GewO 1994 sowie Paragraph eins, Elektrotechnikzugangs-Verordnung festgestellt, dass die individuelle Befähigu... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1; GewO 1994 §19; GewO 1994 §94 Z76; GewO 1994 § 18 heute GewO 1994 § 18 gültig ab 14.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 GewO 1994 § 18 gültig von 27.02.2008 bis 13.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52; GewO 1994 §18 Abs1; GewO 1994 §19; GewO 1994 §94 Z76;VwRallg; AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.20... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1; GewO 1994 §19; GewO 1994 § 18 heute GewO 1994 § 18 gültig ab 14.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 GewO 1994 § 18 gültig von 27.02.2008 bis 13.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit seinem beim Magistrat der Stadt Wien am 30. August 2007 eingelangten Schreiben die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe des Baumeisters und schränkte diesen Antrag in weiterer Folge auf "ausführende Tätigkeiten" ein. Mit Bescheid vom 21. November 2007 stellte der Magistrat der Stadt Wien gemäß § 19 GewO 1994 fest, dass der Beschwerdeführer die individuelle Befähigung für das Gewerbe: Baumeister, eingeschränkt auf ausführende Tä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. Mai 2007 hat die belangte Behörde gemäß § 19 Gewerbeordnung 1994 (GewO) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die individuelle Befähigung für das Gewerbe der Augenoptiker, eingeschränkt auf Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. Mai 2007 hat die belangte Behörde gemäß Paragraph 19, Gewerbeordnung 1994 (GewO) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die individuelle Befähigung für das Gewerbe der Augenoptiker, einge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §340 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0047 E 6. April 2005 RS 1
(hier nur die beiden ersten Sätze) Stammrechtssatz Beim "individuellen Befähigungsnachweis" im Sinn des § 19 GewO 1994 wird der gemäß § 18 Abs. 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14. November 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für "die Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe". Nach Einholung einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark vom 20. Jänner 2004, die die Voraussetzungen für die beantragte Feststellung als nicht erfüllt erachtete, wies die Bezirkshauptmannschaft Judenburg den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 26. Februar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §19 idF 2002/I/111;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 30. November 2006, Zl. 2005/04/0163, hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine bisherige Judikatur ausgesprochen, dass die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften den Maßstab für die... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 6. Juli 2004 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) die Feststellung der individuellen Befähigung zur Ausübung des Gewerbes "Immobilienmakler ohne Immobilientreuhand". Die von der BH um Stellungnahme ersuchte Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (WK Tirol), sprach sich mit Schreiben vom 21. Juli 2004 gegen die beantragte Feststellung der individuellen Befähigung aus, da die Beschwerde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0188 E 18. Mai 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften geben der Beurteilung den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Bewe... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 9. Oktober 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter) ausgenommen Bauträger gemäß § 94 Z 35 GewO 1994". Mit Schreiben vom 9. Oktober 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter) ausgenommen Bauträger gemäß Paragraph 94, Ziffer 35, GewO ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z35; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0188 E 18. Mai 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften geben der Beurteilung den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Bewe... mehr lesen...
Am 8. September 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe "Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, eingeschränkt auf Karosseriespengler und Karosserielackierer" und verwies darauf, "ausgelernter Kfz-Karosseur und Lackierer (Doppelberuf)" zu sein. Die um Stellungnahme ersuchte Wirtschaftskammer Wien, Landesinnung Wien der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielac... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 20. Juni 2003 wurde entsprechend dem Antrag des Beschwerdeführers festgestellt, dass er die individuelle Befähigung für das Gewerbe: Fotografen, eingeschränkt auf Presse- und Werbefotografie besitze. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Am 7. Jänner 2004 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe der Fotografen (in vollem Umfang) und wies begründend auf eine uneingeschränkte Tät... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 29. März 2004 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der beschwerdeführenden Partei angemeldeten Gewerbes "örtliche Bauaufsicht und Baustellenkoordination" sowie für die Bestellung des Dipl. Ing. A zum gewerberechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des a... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z43;
Rechtssatz: Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften der Beurteilung geben den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Beweismittel belegt werden (Hinweis z.B. E vom 6.4.2005, Zl. 2004/04/0047,... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z20;
Rechtssatz: Die (vom Beschwerdeführer beantragte) Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung des Fotografengewerbes kommt nur dann in Betracht, wenn "der nach § 18 Abs. 1 GewO 1994 vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden" kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z20;
Rechtssatz: Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften geben der Beurteilung den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Beweismittel belegt werden (Hinweis zB. E vom 6.4.2005, Zl. 2004/04/0047, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer in einem näher bezeichneten Standort angemeldeten Gewerbes der Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf Innenmalerei, nicht vorliegen, und die Ausübung des Gewerbes untersagt. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges im Wesentlichen ausgeführt, dem Beschwerdeführer man... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Jänner 2004 wurde auf Grund der von der beschwerdeführenden Partei erstatteten Anmeldung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer (§ 94 Z. 67 GewO 1994)" in einem näher bezeichneten Standort und auf Grund der erstatteten Anzeige der Ausübung dieses Gewerbes durch den Geschäftsführer B, ungarischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Ungarn, festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Mit Zeugnissen über den erfolgreichen Besuch einer Schule im Sinn des § 18 GewO 1994 sind g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Das von der beschwerdeführenden Partei vorgelegte Zeugnis ist unzureichend, eine leitende S... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Im Anerkennungsverfahren (gemäß § 18 Abs. 6 GewO 1994) wird geklärt, ob und inwieweit auf G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §340 Abs1;
Rechtssatz: Beim "individuellen Befähigungsnachweis" im Sinn des § 19 GewO 1994 wird der gemäß § 18 Abs. 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes erforderlich sind. Die Beurteilung, ob durch di... mehr lesen...