Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §14 Abs2;
Rechtssatz: Ein volkswirtschaftliches Interesse an der Gleichstellung iSd § 14 Abs 2 GewO 1994 ist als ein gesamtwirtschaftliches (qualifiziertes), das Interesse des Ausländers an der von ihm beabsichtigten Gewerbeausübung demnach übersteigendes Interesse zu betrachten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:19950400... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §14 Abs2;
Rechtssatz: Ein volkswirtschaftliches Interesse gem § 14 Abs 2 GewO 1994 ist nicht gegeben, wenn die von ASt beabsichtigte Ausübung des Gewerbes bzw die von ihm solcherart angebotenen Leistungen keinen Bedarf umfaßt, der bislang am Inlandsmarkt nicht entsprechend gedeckt wird (hier: "Großhandel und Kleinhandel mit Waren aller Art, Export-Import von Waren aller ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/15 91/04/0275 1 Stammrechtssatz Der Ausspruch der Gleichstellung gemäß § 14 Abs 2 zweiter Satz GewO 1973 setzt die Annahme eines negativ umschriebenen Tatbestandes voraus. Wie sich aus den Worten "wenn anzunehmen ist" ergibt, dürfen keine Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die Ausübung des Gewe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §14 Abs2;
Rechtssatz: Die Feststellung, die nach dem Inhalt des Ansuchens beabsichtigte Gewerbeausübung gem § 14 Abs 2 GewO 1994 durch den ASt liege im volkswirtschaftlichen Interesse, setzt notwendigerweise ein entsprechendes Vorbringen und Bescheinigungsanbringen der Partei voraus. Mit dem allgemeinen Hinweis darauf, eine Unternehmensg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;GewO 1994 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0014 2 Stammrechtssatz Bei der Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Die Einschränkung des Nachsichtsansuchens im Zuge eines Verfahrens stellt somit eine Änderung des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 23. Jänner 1996 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Gleichstellung mit Inländern zur Ausübung des Gewerbes des Handels mit Kraftfahrzeugen mit dem Standort in der Gemeinde S gemäß § 14 Abs. 2 GewO 1994 abgewiesen. Zur Begründung: führte der Bundesminister nach Darstellung des Verfahrensganges aus, da der Gesetzgeber den Begriff der sonstigen "öffentlichen Interessen" im Zusam... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §14 Abs2;
Rechtssatz: Unter den im § 14 Abs 2 GewO 1994 angesprochenen sonstigen öffentlichen Interessen sind auch jene der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der Verteidigung der Rechtsordnung und der Verhinderung von strafbaren Handlungen sowie der Schutz der Gesundheit zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:199604... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs2;GewO 1994 §14 Abs1;GewO 1994 §14 Abs2;
Rechtssatz: Ein Ausländer, dem die Gleichstellung nach § 14 Abs 2 GewO 1994 gewährt wird, muß zum tatsächlichen Gewerbeantritt überdies noch die sonstigen für das jeweilige Gewerbe geltenden Antrittsvoraussetzungen, somit insbesondere auch das Fehlen von Ausschlußgründen iSd § 13 GewO 1994 erfüllen. Eine ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Juni 1995 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Ausspruch der Gleichstellung mit Inländern zur Ausübung des Gewerbes der Lederbekleidungserzeuger an einem näher bezeichneten Standort in W gemäß § 14 Abs. 2 GewO 1994 keine Folge gegeben. Nach Darstellung des Verfahrensganges führte der Bundesminister zur Begründung: aus, den Erhebungen zufolge hätten sich zwei von insgesamt s... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §14 Abs2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist ein volkswirtschaftliches Interesse an der Gleichstellung eines türkischen Staatsangehörigen für die Ausübung des Gewerbes der Lederbekleidungserzeuger mit Inländern gem § 14 Abs 2 GewO 1994 deshalb nicht anzunehmen, weil im Falle der Gleichstellung einerseits die im Inland bestehenden Lederbekleidungserzeuger Einbußen an Umsat... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 10. Mai 1993, beim Landeshauptmann von Steiermark eingelangt am 11. Mai 1993, beantragte der Beschwerdeführer "die Gleichstellung mit Inländern im Sinne des § 14 Abs. 2 GewO 1973 für die Ausübung des Gewerbes Spediteure gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 44 GewO 1973". Über Aufforderung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 13. Mai 1993 gab die Handelskammer Steiermark mit am 3. Juni 1993 bei der Behörde eingelangten Schreiben folgende Stellungnahme ab: "Die Handels... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §73 Abs2;GewO 1973 §14 Abs2 idF 1993/029; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/10 91/07/0113 2 Stammrechtssatz Ist die Verzögerung im Sinne des dritten Satzes des § 73 Abs 2 AVG auf die Erforderlichkeit eines über die Dauer der im Abs 1 dieses Paragraphen festgelegten Entscheidungsfrist hinausgehenden Ermittlungsverfahrens zurückzuführen, s... mehr lesen...
Mit Bescheiden je vom 1. September 1989 stellte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, als Gewerbebehörde erster Instanz gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 GewO 1973 zur Ausübung der von der Beschwerdeführerin am 24. März 1989 angemeldeten Gewerbe "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973" und "Handelsagenten gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 24 GewO 1973" im Standort Wien III, Y-Gasse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13;GewO 1973 §14 Abs2;GewO 1973 §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 88/04/0190 1
(hier: zu diesen Voraussetzungen zählen auch die in § 14 Abs 2
GewO 1973 normierten Erfordernisse). Stammrechtssatz Unter den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen iSd § 39 Abs 2 GewO sind jene Voraussetzungen zu verstehen, die ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §14 Abs2;
Rechtssatz: Einer im
Spruch: eines Gleichstellungsbescheides nach § 14 Abs 2 GewO 1973 enthaltenen Anführung des Standortes kommt hinsichtlich des Umfangs der erfolgten Gleichstellung normative Bedeutung zu, weil bei der Frage der Gleichstellung auch örtliche Interessen eines Wirtschaftszweiges zu berücksichtigen sind (Hinweis E 27.6.1989, 83/04/0023). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. April 1990 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Gleichstellung mit Inländern gemäß § 14 Abs. 2 GewO 1973 zur Ausübung des Gewerbes "Gärtner (§ 103 Abs. 1 lit. b Z. 22 GewO 1973)" im Standort Wien 20, K-Gasse, nicht stattgegeben. Der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Bescheid vom 17. Juli 1991 keine Folge. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit dem a... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z22;GewO 1973 §14 Abs2;
Rechtssatz: Der Ausspruch der Gleichstellung gemäß § 14 Abs 2 zweiter Satz GewO 1973 setzt die Annahme eines negativ umschriebenen Tatbestandes voraus. Wie sich aus den Worten "wenn anzunehmen ist" ergibt, dürfen keine Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die Ausübung des Gewerbes durch den Ausländer oder Staatenlo... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §14 Abs2;
Rechtssatz: Der im
Spruch: eines Gleichstellungs-Bescheides nach § 14 Abs 2 GewO enthaltenen Anführung des Standortes kommt in Ansehung des Umfanges der hiermit erfolgten Gleichstellung normative Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989040023.X01 Im RIS seit 07.03.2007 mehr lesen...
Index: GewerbeO10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §14 Abs2GewO 1973 §379 Abs2VwGG §42 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0405/76 E 12. Jänner 1977 RS 1 Stammrechtssatz Der Ausspruch der Gleichstellung gemäß § 14 Abs 2 zweiter Satz GewO 1973 setzt die Annahme eines negativ umschriebenen Tatbestandes voraus. Wie sich aus den Worten "wenn anzunehmen ist" ergibt, dürfen keine Bedenken ... mehr lesen...