RS Vwgh 1994/10/18 94/04/0055

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §73 Abs2;
GewO 1973 §14 Abs2 idF 1993/029;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/10 91/07/0113 2

Stammrechtssatz

Ist die Verzögerung im Sinne des dritten Satzes des § 73 Abs 2 AVG auf die Erforderlichkeit eines über die Dauer der im Abs 1 dieses Paragraphen festgelegten Entscheidungsfrist hinausgehenden Ermittlungsverfahrens zurückzuführen, so kann von einem ausschließlichen Verschulden der Behörde an der Verzögerung nicht gesprochen werden

(Hinweis E 3.2.1977, 1146/78; E 12.12.1989, 89/04/0104).

Schlagworte

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040055.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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