RS Vwgh 1997/4/22 95/04/0045

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §14 Abs2;

Rechtssatz

Ein volkswirtschaftliches Interesse gem § 14 Abs 2 GewO 1994 ist nicht gegeben, wenn die von ASt beabsichtigte Ausübung des Gewerbes bzw die von ihm solcherart angebotenen Leistungen keinen Bedarf umfaßt, der bislang am Inlandsmarkt nicht entsprechend gedeckt wird (hier: "Großhandel und Kleinhandel mit Waren aller Art, Export-Import von Waren aller Art").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040045.X03

Im RIS seit

30.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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