RS Vwgh 1997/4/22 95/04/0045

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §14 Abs2;

Rechtssatz

Ein volkswirtschaftliches Interesse an der Gleichstellung iSd § 14 Abs 2 GewO 1994 ist als ein gesamtwirtschaftliches (qualifiziertes), das Interesse des Ausländers an der von ihm beabsichtigten Gewerbeausübung demnach übersteigendes Interesse zu betrachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040045.X04

Im RIS seit

30.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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