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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §14 Abs2;Rechtssatz
Ein volkswirtschaftliches Interesse an der Gleichstellung iSd § 14 Abs 2 GewO 1994 ist als ein gesamtwirtschaftliches (qualifiziertes), das Interesse des Ausländers an der von ihm beabsichtigten Gewerbeausübung demnach übersteigendes Interesse zu betrachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995040045.X04Im RIS seit
30.01.2001